öffentlicher dienst

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob der Krankengeldzuschlag, den man bis zur 39. Woche erhält, vom Brutto- oder Nettokrankengeld aus berechnet wird.
Und gibt es da noch einen Unterschied zwischen Ost und West? (Beschäftigungszeit 18 Jahre)
Vielen Dank in Voraus

Da bin ich überfragt, sorry. Ich hab (zum Glück) nur einmal ganz kurz Krankengeld bekommen und ich meine, da wurde von meinem Arbeitgeber der Fehlbetrag bis zum NettoLOHN gezahlt. Tiefer stecke ich in dem Thema leider nicht drin.

Tut mir Leid das weis ich nicht.

Rein gefühlt müsste das aber vom Bruttogehalt berechnet werden. Mir persönlich ist zumindest keine Berechnung bekannt bei der das Nettogehalt eine Rolle spielt.

Hallo Eve,
mit krankengeld kenne ich mich leider garnicht aus. Viel Glück noch

Hallo,

das regelt der Tarifvertrag. Ich nehme mal an hier der TVöD.

Dann steht es im § 22 „Entgelt im Krankheitsfall“.
Es wird nach 6 Wochen Krankheit (ohne Verschulden) ein Entgelt nach § 21 gezahlt. „Nach Ablauf des Zeitraums erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt. 2Nettoentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Entgelt im Sinne des § 21; bei freiwillig Krankenversicherten ist dabei deren Gesamtkrankenund Pflegeversicherungsbeitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss zu berücksichtigen. 3Für Beschäftigte, die wegen Übersteigens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, ist bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses der Krankengeldhöchstsatz, der bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zustünde, zugrunde zu legen.“

Der TVöD der Kommunen unterteilt noch in den TVöD West und den TVöD Ost. Beim TV-L (Landesbehörden) ist das auch so - also anderes Gehalt = anderer Zuschuss.

Grüße
J.K.

Hallo Janine,
vielen Dank für Deine Antwort.
Dazu habe ich aber noch eine Nachfrage. Die Barleistung der KK wäre dann, wenn ich das richtig lese, das Nettokrankengeld?
Müsste das dann auch bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses bei Altersteilzeit zugrunde gelegt werden?
Und wichtig wäre noch, ob es dabei einen Unterschied zwischen Ost und West gibt oder generell das Nettokrankengeld ausschlaggebend ist.
Gruß Eva

krankengeld-„zuschlag“ kenne ich nicht, nur krankengeld. das wird vom netto berechnet, aoweit ich weiß. d.h., es kommt dann auch auf die steuerklasse an.
soweit ich weiß - gehörst du noch zuu den glücklichen, die der alten regelung unerliegen, die „neuen“ sind teils deutlich schlechter gesgtellt.

genaue und verbindliche auskunft erteilen dir:

  1. dein personalsachbearbeiter/in
  2. der personalrat (der hjat das recht, das sin deinem auftrag genau zu kontrollieren, ob es korrekt berechnet eird)
  3. die gewerkschaft (die dich vertritt, wenn’s sonst nicht klappt

gruß,
r.a.

Sorry, kann Dir hierbei leider nicht helfen!!
VG, J.

Dazu kann ich leider nichts sagen.