Hallo K1985,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner Schwangerschaft. Da steht Dir ja bald viel Freude ins Haus. 
zum 31.12.10, befristet, im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie so eine Untersuchung abläuft.
Diese Aussage verwundert mich ein bisschen: Da Du ja schon im öffentlichen Dienst gearbeitet hast, müsstest Du so eine Untersuchung eigentlich schonmal gemacht haben…
Aber das ist auch für die Beantwortung Deiner Frage nicht weiter wichtig:
Bei der Einstellungsuntersuchung untersucht der Arzt, ob Du gesundheitlich in der Lage bist die angestrebte Arbeit auszuführen. Im Verwaltungsdienst (war zumindest bei mir so) gehörten hierzu u.a. die Untersuchung einer Urin- und Blutprobe, Du wirst gewogen (BMI) und es wird ein Seh- und Hörtest durchgeführt. Ob bei Frauen nach einer Schwangerschaft gefragt wird weiß ich leider nicht.
Jedenfalls bist Du einzig verpflichtet dem Arzt mitzuteilen, wenn Du unter einer Krankheit leidest, die Dich an der Ausübung des Dienstes hindert (z.B. chronische ansteckende Krankheit bei Kundenkontakt).
ABER, unabhängig vom Befund des Arztes, unterliegt der immer noch der Schweigepflicht. Das Einzige was er Deinem Arbeitgeber mitteilen darf und wird, ist ob Du gesundheitlich in der Lage bist die angestrebte Arbeit auszuführen oder ob Du vorübergehend oder dauerhaft hierzu nicht in der Lage bist.
Du kannst ihm also ruhig sagen dass Du schwanger bist. Er muss es für sich behalten.
Es hat auch keiner gefragt und
selbst wenn, bin ich ja,meiner Meinung nach, nicht
verpflichtet dies mitzuteilen.
Und genau dass ist der springende Punkt: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Du müsstest es nur mitteilen, wenn Deine angestrebte Arbeit den Fötus gefährden könnte. Beispielsweise ist dies bei Kindergärtnerinnen, die nicht gegen Röteln geimpft worden sind, der Fall. Diese dürfen nicht im Kindergarten weiterarbeiten, da die Gefahr bestünde, dass sie sich bei den Kindern anstecken könnten.
Im normalen Verwaltungsdienst ist dies aber nicht gegeben.
Selbst wenn Du beim Einstellungstest gefragt worden wärest, ob Du schwanger bist oder es in naher Zukunft werden willst, hättest Du die Frage gar nicht oder sogar falsch beantworten dürfen. Die Frage nach bestehenden Schwangerschaften oder Familienplanung ist praktisch immer nicht zulässig.
Ich werde ja nun die Stelle am 10.01.11 antreten, die
Untersuchung wird keinesfalls vorher sein. Wenn ich dann
direkt am Montag meine Schwangerschaft melde, dann müsste doch
der Kündigungsschutz sofort greifen oder versucht man mir dann
eventuell bei der Untersuchung irgendwas anzudichten damit ich
nicht für die Arbeit geeignet bin?! Also doch erst noch den
Nachdem Du den Vertrag unterschrieben hast, kannst Du das ruhig tun (s.o.). Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, warte ab bis Du bei der Untersuchung warst. Diese wird ja wohl innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen sein.
Soweit ich weiß, darf eine werdende Mutter 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Du müsstest daher spätestens Mitte März Deinen Arbeitgeber informieren. Da ich mir hier aber nicht sicher bin, würde ich Dir empfehlen Kontakt zu Eurer Gleichstellungsstelle oder Eurem Personalrat aufzunehmen. Der kann Dir die Regelungen genau erklären. Evtl. kann Dir hier auch Dein Frauenarzt helfen. Für den ist sowas ja Tagesgeschäft.
Ich hoffe ich konnte Euch Beiden weiterhelfen. Bei weiteren Fragen weißt Du ja wo Du mich finden kannst. Ansonsten wünsche ich Euch alles gute und viel Glück für die Zukunft.
Charlie80