öffentlicher dienst

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin ausgebildete Verwaltungsfachangestellte und habe bis zum 31.12.10, befristet, im öffentlichen Dienst gearbeitet. Nun weiß ich bereits seit September 2010, dass ich schwanger bin. Allerdings kann ich mir eine Arbeitslosigkeit bis zum voraussichtlichen Geburtstermin Anfang Mai 2011 nicht leisten (die Höhe des Elterngeldes würde sich entsprechend verringern). Ich habe deshalb fleißig Bewerbungen geschrieben und nun auch meinen Arbeitsvertrag ab 10.01.11, wieder im öffentlichen Dienst, unterschrieben. Das ich schwanger bin weiß jedoch noch niemand. Es hat auch keiner gefragt und selbst wenn, bin ich ja,meiner Meinung nach, nicht verpflichtet dies mitzuteilen. Jedenfalls muss ich nun noch zu einer Einstellungsuntersuchung zum Gesundheitsamt. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie so eine Untersuchung abläuft. Muss ich dem Arzt dort von der Schwangerschaft erzählen? Werde ich darauf getestet? Und wenn der Arzt es dann weiß, wird dadurch mein Vertrag ungültig?
Ich werde ja nun die Stelle am 10.01.11 antreten, die Untersuchung wird keinesfalls vorher sein. Wenn ich dann direkt am Montag meine Schwangerschaft melde, dann müsste doch der Kündigungsschutz sofort greifen oder versucht man mir dann eventuell bei der Untersuchung irgendwas anzudichten damit ich nicht für die Arbeit geeignet bin?! Also doch erst noch den Mund halten bis zur Untersuchung?!
Entschuldige bitte die Menge an Fragen, aber ich bin sehr unsicher.

Vielen Dank schonmal!

Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute für 2011!

Die Untersuchung beim Gesundheitsamt ist oft nur ein allgemeiner Gesundheitscheck, bei uns z.B. gibt es nur einen Sehtest und eine Abfrage nach Krankheitsgeschichte, chronischen Krankheiten u.ä.

Allerdings ist zu vermuten, dass die Schwangerschaft jetzt im Januar bereits sichtbar sein wird und von daher schon nicht verschwiegen werden kann.

Auf jeden Fall greift der Kündigungsschutz von Anfang an, soweit ich das aus den Veröffentlichungen im Internet herauslese.

LG Beatrix

Hallo Schwangere,

alles halb so wild. Es gibt keinen Zeitpunkt zur Meldepflicht, aber es schadet nicht, wenn du es sagst, denn nach § 9 Mutterschutzgesetz gilt für Schwandere ein besonderer Kündigungsschutz.
Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt der Mutterschutz allerdings nur, solange das Beschäftigungsverhältnis läuft. Läuft der Vertrag aus, endet nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern auch der gesetzliche Mutterschutz.

VG

Hallo K1985,
beim Kündigungsschutz in der Schwangerschaft weiss ich leider nicht bescheid.
Alles Gute!
Peter

Hallo K1985,

erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner Schwangerschaft. Da steht Dir ja bald viel Freude ins Haus. :smile:

zum 31.12.10, befristet, im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie so eine Untersuchung abläuft.

Diese Aussage verwundert mich ein bisschen: Da Du ja schon im öffentlichen Dienst gearbeitet hast, müsstest Du so eine Untersuchung eigentlich schonmal gemacht haben…

Aber das ist auch für die Beantwortung Deiner Frage nicht weiter wichtig:
Bei der Einstellungsuntersuchung untersucht der Arzt, ob Du gesundheitlich in der Lage bist die angestrebte Arbeit auszuführen. Im Verwaltungsdienst (war zumindest bei mir so) gehörten hierzu u.a. die Untersuchung einer Urin- und Blutprobe, Du wirst gewogen (BMI) und es wird ein Seh- und Hörtest durchgeführt. Ob bei Frauen nach einer Schwangerschaft gefragt wird weiß ich leider nicht.

Jedenfalls bist Du einzig verpflichtet dem Arzt mitzuteilen, wenn Du unter einer Krankheit leidest, die Dich an der Ausübung des Dienstes hindert (z.B. chronische ansteckende Krankheit bei Kundenkontakt).

ABER, unabhängig vom Befund des Arztes, unterliegt der immer noch der Schweigepflicht. Das Einzige was er Deinem Arbeitgeber mitteilen darf und wird, ist ob Du gesundheitlich in der Lage bist die angestrebte Arbeit auszuführen oder ob Du vorübergehend oder dauerhaft hierzu nicht in der Lage bist.
Du kannst ihm also ruhig sagen dass Du schwanger bist. Er muss es für sich behalten.

Es hat auch keiner gefragt und
selbst wenn, bin ich ja,meiner Meinung nach, nicht
verpflichtet dies mitzuteilen.

Und genau dass ist der springende Punkt: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Du müsstest es nur mitteilen, wenn Deine angestrebte Arbeit den Fötus gefährden könnte. Beispielsweise ist dies bei Kindergärtnerinnen, die nicht gegen Röteln geimpft worden sind, der Fall. Diese dürfen nicht im Kindergarten weiterarbeiten, da die Gefahr bestünde, dass sie sich bei den Kindern anstecken könnten.
Im normalen Verwaltungsdienst ist dies aber nicht gegeben.

Selbst wenn Du beim Einstellungstest gefragt worden wärest, ob Du schwanger bist oder es in naher Zukunft werden willst, hättest Du die Frage gar nicht oder sogar falsch beantworten dürfen. Die Frage nach bestehenden Schwangerschaften oder Familienplanung ist praktisch immer nicht zulässig.

Ich werde ja nun die Stelle am 10.01.11 antreten, die
Untersuchung wird keinesfalls vorher sein. Wenn ich dann
direkt am Montag meine Schwangerschaft melde, dann müsste doch
der Kündigungsschutz sofort greifen oder versucht man mir dann
eventuell bei der Untersuchung irgendwas anzudichten damit ich
nicht für die Arbeit geeignet bin?! Also doch erst noch den

Nachdem Du den Vertrag unterschrieben hast, kannst Du das ruhig tun (s.o.). Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, warte ab bis Du bei der Untersuchung warst. Diese wird ja wohl innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen sein.
Soweit ich weiß, darf eine werdende Mutter 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Du müsstest daher spätestens Mitte März Deinen Arbeitgeber informieren. Da ich mir hier aber nicht sicher bin, würde ich Dir empfehlen Kontakt zu Eurer Gleichstellungsstelle oder Eurem Personalrat aufzunehmen. Der kann Dir die Regelungen genau erklären. Evtl. kann Dir hier auch Dein Frauenarzt helfen. Für den ist sowas ja Tagesgeschäft.

Ich hoffe ich konnte Euch Beiden weiterhelfen. Bei weiteren Fragen weißt Du ja wo Du mich finden kannst. Ansonsten wünsche ich Euch alles gute und viel Glück für die Zukunft.

Charlie80

Hallo,

der Arzt wird es sicher feststellen. Dort wird man einmal rund um gcheckt. Außerdem musst Du dort, wie bei mittlerweile fast allen neuen Ärzten, zuerst einen ausführlichen Fragebogen beantworten. Insofern wird die Schwangerschaft sicher rauskommen, von daher würde ichs vielleicht lieber gleich sagen. Die 3 Behörden bei denen ich bisher war, waren immer sehr kulant. Sie werden zwar nicht begeistert sein, aber normalerweise nehmen sie es zähneknirschend in Kauf. Hast Du denn nen unbefristeten Vertrag??

2 Anmerkungen noch:
-Hast Du keine Probezeit?? Dann können sie Dich sowieso ohne Grund feuern!!! Rein theoretisch.
-Meine alte Behörde hat den Vertrag immer „vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung“ geschlossen. D.h. wann die Untersuchung ist, ist nicht entscheidend. Aber ich würde wie Du denken, wenn Du schwanger bist, bist Du nicht krank. Sie könnten dich m.E. nur „ohne Grund“ innerhalb der Probezeit wieder loswerden. Wg. der Schwangerschaft nicht.

Hallo Charlie80!

Vielen Danke für deine ausführliche Antwort.
Jetzt bin ich doch etwas erleichert :smile:
Und obwohl ich im öffentlichen Dienst gelernt und gearbeitet habe, musste ich eine Einstellungsuntersuchung noch nie über mich ergehen lassen, deshalb wohl auch meine Unsicherheit.

LG, Kaddel

Das ist mir neu, was du da schreibst. Auch innerhalb der Probezeit unterliegen Schwangere bereits dem besonderen Kündigungsschutz. Ob mit oder ohne Grund ist da vollkommen egal.

haste Recht, hätt ich nicht gedacht.

hier noch ein interessanter Link:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Hallo,

ich unterstelle jetzt einmal, dass Du keinen Job ausüben sollst, bei dem die Schwangerschaft als solche in Problem darstellt wie z.B. schwere körperliche Arbeit oder Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ansonsten muss die Schwangerschaft nicht angegeben werden; hierauf wird bei der Einstellungsuntersuchung auch nicht gesondert untersucht - hier geht es nur darum, ob gesundheitliche Probleme vorliegen, die eine Ausübung des vorgesehenen Berufs im Wege stehen.

Also keine Sorgen

Gruß

Michael