Liebe/-r Experte/-in,
hallo,hoffentlich kann mir hier jemand helfen.ich bin seit 35 jahren im öffentlichen dienst als angestellter beschäftigt und beziehe seit ungefahr 20 jahren eine gefahrenzulage zu meinen bezügen.nun soll mein dezernat zum 02.01.2012 privatisiert werden,wenn ich trotzdem im öffentlichen dienst bleibe und einen job ausübe der mit meiner vorigen tätigkeit nichts mehr zu tun hat,habe ich ein recht auf die über jahre gezahlte gefahrenzulage,oder betrift die „besitzstandswahrung“ nur die vergütungsgruppe ?
für eine antwort danke ich im vorraus.
mfg.michael
Hallo!
Dafür bin ich nicht Experte genug, jemand vom Personalrat sollte das aber einwandfrei beantworten können. Ich würde aber mal stark davon ausgehen, daß die Zulage wegfällt, weil ja auch keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Wer jahrelang Aufschläge für Sonntags- oder Feiertagsarbeit bekam (ich weiß gar nicht, obs das im Ö.D. noch gibt, bei mir damals 1993 schon) kriegt die ja auch nicht mehr, wenn er später eine „normale“ Arbeit im Rathaus ausübt. Mutmaßlich kann man da wohl nur auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen (z.B. durch Beförderung falls noch möglich).
Viele Grüße
Thomy
Hallo,
ich bin hier rechtlich nicht 100% bewandert, aus dem Bauch heraus meine ich aber, das die Gefahrenzulage hier an die spezielle Stelle gebunden ist und es daher für die Ausübung einer anderen Tätigkeit (ohne „Gefahr“) keine Anspruch darauf mehr gibt.
Herzliche Internetgrüße
Beatrix
Hallo
Ich wohne und arbeite in der Ch und kenne daher die Rechtslage in D nicht. Bei uns gehören aber GFZ nicht zu dem Besitzstand.
Gruss
Suzanne
danke für die schnelle antwort,damit habe ich schon gerechnet,wäre ja auch zu schön.
gruß aus der lüneburger heide
danke für die schnelle antwort,damit habe ich schon gerechnet,wäre ja auch zu schön.
gruß aus der lüneburger heide.
danke für die schnelle antwort,damit habe ich schon gerechnet,wäre ja auch zu schön.
gruß aus der lüneburger heide…
Da bin ich mir nicht sicher und will nichts falsches behaupten. Ich vermute aber, dass der Besitzstand nur zur Überleitung BAT zu TV-L/öD galt und ja auch da langsam abgeschmolzen wurde. Ohne Gefahr gibt es dann vermutlich auch keine Gefahrenzulage mehr.
VG
Da kann ich Dir leider nicht helfen.