Öffentlicher Dienst (D), Hotelbelegung durch AN

Hallo allerseits,

gegeben ein AG im öffentlichen Dienst, ein AN bei diesem AG und die Notwendigkeit, dass AN an einem Meeting/einer Konferenz ausserhalb des eigentlichen Arbeitsortes teilnehmen und dort übernachten muß.

Ist es in dieser Konstellation rechtens, dass der AG vom AN verlangt, Doppelzimmer zu buchen und diese zusammen mit einem anderen Mitarbeiter zu belegen [natürlich um Kosten zu sparen]?

Gruss
norsemanna

Hallo,

ja, wenn nicht das Reisekostenrecht des jeweiligen Bundeslandes etwas anderes ausdrücklich regelt. Grds. kennen diese Normen aber nur betragsmäßige Grenzen, im Rahmen der Erforderlichkeit auch etwas höhere Grenzen, doch ist jedenfalls meines Wissens in keinem Bundesland das Thema Zimmerbelegung geregelt.

Sowohl Oberverwaltungsgerichte für den Beamtensektor als auch das BAG für den Angestelltensektor im ÖD haben einen Anspruch auf Einzelzimmer verneint.

  1. Der Chorsänger eines bayerischen Chores hat keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer während einer Gastspielreise.
  2. Er muß im Regelfall die unentgeltlich bereitgestellte Unterbringung in einem Doppelzimmer akzeptieren, es sei denn, es läge ein triftiger Grund i. S. des Art. 12 III BayRKG für die Ablehnung vor.
  3. Starkes Schnarchen des Sängers kann für ihn ein triftiger Grund sein, wenn sich Kollegen über sein Schnarchen beschweren.
    BAG, Urteil vom 26.04.1990 - 6 AZR 589/88 (LAG Köln, Urteil vom 21.09.1988 - 7 Sa 486/88)

Ein Beamter, der sich während eines fünftägigen Fortbildungslehrgangs ein Einzelzimmer mietet, weil er das ihm unentgeltlich angebotene Doppelzimmer nicht mit einem starken Raucher teilen will, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Einzelzimmer. (Leitsatz der Redaktion)
VGH Kassel, Urteil vom 21-12-1988 - 1 UE 709/84

VG
EK

Danke erstmal :smile:

Wie gut, dass ich nicht im öffentlichen Dienst bin, sondern Freiberufler und mir 'nen gescheites Zimmer leisten kann …

Trotzdem noch eine kleine Nachfrage: Gilt die Aussage auch dann, wenn in dem Doppelzimmer nur ein Bett steht?

Gruss
norsemanna

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Hallo,

Ein Beamter, der sich während eines fünftägigen
Fortbildungslehrgangs ein Einzelzimmer mietet, weil er das ihm
unentgeltlich angebotene Doppelzimmer nicht mit einem starken
Raucher teilen will, hat keinen Anspruch auf Erstattung der
Kosten für das Einzelzimmer. (Leitsatz der Redaktion)
VGH Kassel, Urteil vom 21-12-1988 - 1 UE 709/84

nun ja. Das Urteil ist vor 20 Jahren gefällt worden und würde heute sicher anders ausfallen.

Gruß

S.J.

Hi!

nun ja. Das Urteil ist vor 20 Jahren gefällt worden und würde
heute sicher anders ausfallen.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trifft das NICHT zu - sonst gäbe es bereits könträre Urteile.

Oder sind auch Artikel des Grundgesetzes nicht gültig, nur, weil es schon einige Jahre alt ist?

VG
Guido

Hallo,

Trotzdem noch eine kleine Nachfrage: Gilt die Aussage auch
dann, wenn in dem Doppelzimmer nur ein Bett steht?

diese Frage kann wohl nur im Einzelfall unter Vorlage von Fotos bzw. persönlicher Inaugenscheinnahme beider Zimmerbewohner geklärt werden.
:wink:))

Gruß,
Markus

Grias God,

diese Frage kann wohl nur im Einzelfall unter Vorlage von
Fotos bzw. persönlicher Inaugenscheinnahme beider
Zimmerbewohner geklärt werden.
:wink:))

*lol* Es werden da wohl kaum „Jungakademiker“ zusammen mit der „g*len Sekretärin des Chefs“ zusammen in einem Bett untergebracht … Gehen wir mal von realistischen Vorgaben aus: Mannsbuid+Mannsbuid oder Madl+Madl.

Gruss
norsemanna

Hallo,

nun ja. Das Urteil ist vor 20 Jahren gefällt worden und würde
heute sicher anders ausfallen.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trifft das
NICHT zu - sonst gäbe es bereits könträre Urteile.

ich weiß ja nicht, wie oft eine Klage in solchen Dingen angestrebt wird.

Oder sind auch Artikel des Grundgesetzes nicht gültig, nur,
weil es schon einige Jahre alt ist?

Nein. Aber inzwischen gibt es z.B. einen gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz und die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Rauchern hat sich auch deutlich verändert. Vor 20 Jahren gab es meines Wissens noch nicht einmal das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Angestellter oder Beamter dass Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat, aber mit einem Kettenraucher das Hotelzimmer teilen muss.

Gruß

S.J.

Hi!

ich weiß ja nicht, wie oft eine Klage in solchen Dingen
angestrebt wird.

Da es sich um ein nicht selten auftretendes „Problem“ handelt, wird das vermutlich (!) nicht selten angesprochen.

Oder anders: Solange kein anderes höchstrichterliches Urteil existiert, ist es schlicht als arbeitsrechtlich maßgebend zu werten.

Es gibt nicht wenige derart alte Urteile des BAG, welche als „Gesetzersatz“ herhalten :smile:

Vor 20 Jahren gab es meines Wissens noch nicht einmal das
Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Ich kann mir kaum
vorstellen, dass ein Angestellter oder Beamter dass Recht auf
einen rauchfreien Arbeitsplatz hat, aber mit einem
Kettenraucher das Hotelzimmer teilen muss.

Wurde diese Thematik im UP angesprochen?

VG
Guido