Hallo,
ich schreibe mal aus meienr Sicht - allerdings bin ich Verwaltungsfachangestellte. Die beiden Ausbildungen sind ja schon etwas verschieden, von daher weiß ich nicht, ob nachfolgendes auch für dich gilt.
Meine Ausbildung ermöglicht mir eine Beschäftigung im Bereich des mittleren Dienstes, also bis zur Vergütungsgruppe Vc/vb BAT.
Weiß nicht, ob Vb auch noch mD ist, kenn mich da nicht aus, jedenfalls hab ich eine entsprechende Stelle, von daher vermute ich mal, dass Vb noch mD ist. Das ist also erst einmal Endstation für meine Ausbildung.
Möchte ich darüber hinaus noch weiter nach oben kommen, habe ich folgende Möglichkeiten:
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erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang II
Nach Abschluß dieses Lehrganges ist man befähigt, Stellen des gehobenen Dienstes auszuüben. Durch meine Ausbildung bin ich Absolventen des Angestelltenlehrganges I gleichgestellt.
Der Angestelltenlehrgang II ist bei uns ein Angebot des Studieninstitutes und des Arbeitgebers und findest berufsgegleitend statt. Manche Städte verlangen von den Beschäftigten einen Eigenanteil und übernehmen den Großteil der Kosten. Bei uns erfolgt bezahlte Freistellung für die Dauer des Unterrichtes. Zeitraum bei uns ein Mal wöchentlich über drei Jahre.
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Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin
Voraussetzung Abitur bzw. Fachabitur - Nachteil: neue Ausbildung, d.h. weniger Geld und Frage, ob man nachher übernommen wird.
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Vollendung des 40. Lebensjahres
Es wird dann unter irgendwelchen Voraussetzungen (mit denen ich mich nur mal kurz vor meiner Prüfung beschäftigt habe) angenommen, dass man durch die Berufserfahrung die Fähigkeit besitzt, Tätigkeiten des gD auszuüben.
Wo das steht, kann ich nicht sagen, ob das was offizielles ist ebenso wenig. Hab ich halt so für meine Prüfung gelernt und mich nie wieder mit beschäftigt.
So nun noch mal zu deinen Fragen:
Besteht die Möglichkeit einer Bewerbung auf Dienstposten des
gehobenen Dienstes
Nein, es zählt nur die berufliche Qualifikation, deine Ausbildung befähigt dich nicht für eien Tätigkeit des gD. Abweichend von oben kann man z.B. durch ein Studium eine Stelle im gD erhalten - Beispiel: Sozialarbeiter.
oder müsste dafür eine weitere Aus-/Fortbildung gemacht werden?
Ja, s.o.
Wenn die Möglchkeit einer Bewerbung besteht, was ist die
höchste Wertigkeit des Dienstposten auf die man sich berwerben
kann oder sollte?
Bewerben kannst du dich prinzipiell immer, aber an für sich müsstest du eine Absage bekommen - fehlende Voraussetzungen.
Die Stellen vergleichbar des mD hören bei, nicht schlagen, wenns falsch ist, bei Vb (ist denn das noch mD???) auf - oder bei Vc, … *grübel*
Würde auch die Möglichkeit bestehen, das bisherige Arbeitsfeld
aufzustocken und dann eine g.D.-Stelle zu haben (wenn finanz.
Mittel verfügbar).
Klar kann das gemacht werden, aber bedingt durch deine Ausbildung würdest du wahrscheinlich die Stelle nicht mehr ausüben.
Ist dies dann mit oder ohne Ausschreibung möglich?
Das liegt in der Entscheidung des AG - eine Stelle ausschreiben muss er meines Wissens nicht.
Fragen über Fragen aber ich danke schon jetzt und wünsche
frohe Pfingsten aus dem sonnigen Berlin
Hoffe, dass meine Antworten dich nicht zu sehr verärgert haben.
An deiner Stelle würde ich abklären, ob Du mit deiner Ausbildung an einem Angestelltenlehrgang II teilnehmen kannst und ob dein AG diesen überhaupt anbietet. Ob man privaten einen solchen Lehrgang besuchen kann, weiß ich nicht. Durch die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II hast du keinen Rechtsanspruch auf eine höherwertige Stelle, aber du bekommst die Zeit über deine Vergütung weiter nach BAT VII. Alternativ: Bewirb dich aus deiner Stelle heraus auf einen Ausbildungsplatz im gD - wenn du eine weitere Ausbildung machen möchtest.
So, nun hab ich genug Geschrieben - suche hier ja was ganz anderes … hoffe, dir aber etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß aus dem nicht mehr so sonnigen XXX - Mensch wie beneid ich dich um Berlin 
Gruß
Molika