… probezeit resturlaub
Hallo,
Dem AN wurde vom AG (öffentlicher Dienst) fristgerecht die Kündigung in der Probezeit übergeben.
Wie wird das Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis dann gehandhabt bzgl. des erworbenen Resturlaubs?
Wie wird das „verrechnet“?
Laut Zeiterfassungsprotokoll besteht ein Anspruch auf 15 Tage Urlaub (18 wären es bis zum Jahresende).
Kann man dann einfach selbst zurückrechnen und darf einfach daheim bleiben…es quasi ausgleiten lassen, oder muss dann Urlaub noch mal extra beantragt und/oder genehmigt werden?
Im Tarifvertrag wurden hierzu keine Angaben gefunden.
Vielen Dank im voraus.