Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal eine bzw. wohl eher mehrere Fragen:
Ich bin in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt. Zur Zeit mit einer Arbeitszeit von 50%. Nun hat eine Kollegin ihre Arbeitszeit befristet um 15% gesenkt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber den Antrag auf befristete Erhöhung meiner Arbeitszeit um 5% gebeten. Dies wurde abgelehnt, mit dem Argument, die Arbeit lieber auf mehrere Schultern zu verteilen - also eine neue Mitarbeiterin einzustellen. Dies ist dann auch geschehen, allerdings gab es vorher KEINE entsprechende Stellenausschreibung. Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet? Kann ich also gegen die Einstellung der Kollegin protestieren?
Nun gibt es für noch eine freie Stelle (30% Arbeitszeit) eine Stellenausschreibung. Ich habe mich erneut darum beworben, dass meine Arbeitszeit um 5% erhöht wird. 2 andere Kolleginnen haben sich jeweils um 10% Erhöhung beworben, so dass diese Stelle bis auf 5% mit uns abgedeckt wäre. Nun meine Frage: Muß der Arbeitgeber internen Bewerbern den Vorzug geben, und darf erst jemanden von „außerhalb“ einstetellen, wenn keine internen Bewerbungen vorliegen? Es geht hier nicht um eine neue Stelle mit neuem Aufgabengebiet, sondern lediglich um Erhöhung der Regelarbeitszeit.
Wo kann ich das ggfs. selber nachlesen? Ich werde nach TV-L Entgeldtarif Kr-Bereich bezahlt.
hier meine Einschätzung, wobei meine Zeit in einer Personalstelle der öffentlichen Verwaltung ist allerdings schon etwas her…
zum 1. Absatz:
Ich denke für einen 15 % Stellenanteil hätte keine Ausschreibung erfolgen müssen. Dafür gibt es denke ich keine Bewerberlage. Wie ist der Laden denn an den/die Neue gekommen ?? Da es muss es ja gewissermaßen über Vitamin „B“ gelaufen sein !? Es gibt für Beschäftigte mittlerweile so was wie eine „Konkurrentenklage“. Die greift aber eigentlich nur, wenn Du im Bewerbungsverfahren unterlegen warst. Und das warst Du ja nicht. Von daher bin ich unschlüssig. Ansonsten über den PR beschweren. Grundsätzlich gibt es für die Behörde aber die Möglichkeit um eine Ausschreibung herumzukommen. Zum Beispiel könnte Sie sagen es ist eilig und sie bedienen sich aus dem Bewerberpool eines anderen Bewerbungsverfahrens was zeitgleich lief.
Zum 2. Absatz:
Ich denke es gehört zum Direktionsrecht eines Arbeitgebers, seine Stellen nicht in kleinste Teile aufzusplitten. Und ich als ehemaliger Personaler kann das auch nachvollziehen. Was passiert mit den Bruchteilen die überbleiben ?? Wer behält da noch den Überblick wenns von den von dir genannten Konstellationen 10 Stück im Personalbestand gibt ?? Darüber hinaus gibt es auch Arbeitsbereiche (z. B. Schichtdienst, Labortätigkeiten,…) die als „nicht teilzeitgeeignet“ deklariert werden können. Zu guter letzt sei auch noch zu berücksichtigen, dass bei Aufstockungen ja auch die Wertigkeiten der Stelle / Tätigkeit noch passen müssen.
Das ist zwar alles nicht konkretes, aber immerhin hast Du mal ne Einschätzung. Meine Behörde hat für 15 % auch nicht ausgeschrieben. Denke das ist okay. Und die Zweite Geschichte mit der Aufsplittung von Stellen bis in Bruchteile ebenso. Ich denke die besten Chancen hast Du, wenn Du versuchst ein vernünftiges Gespräch mit dem Personalbereich zu führen und Dein Anliegen vorträgst. Wenn das nicht fruchtet ab zur „Leitung“ oder zum Personalrat. Ganz wichtig, immer schön soziale Gründe anführen. Musst ja nicht grad sagen, dass Du Pleite bist. Aber so ähnlich. Vielleicht Alleinerziehend !?!?!
Erstens komme ich aus der Schweiz, dass heisst, meine Antwort ist wohl für Dich nicht relevant.
Zweitens vielleicht interessiert es Dich ja trotzdem!
Bei uns ist alles in drei Stufen eingeteilt: Bund, Kanton, Gemeinde. Jede Stufe hat teilweise ihre eigenen Regeln. Ich arbeite bei der Stadtverwaltung, also Gemeinde. Bei uns müssen alle Stellen ausgeschrieben werden, ausser die Stellen im Stundenlohn, welche dann auch nicht öffentlich-rechtliche Vertragsverhältnisse begründen. Als Ausschreibung gilt auch eine Ausschreibung im Internet (Homepage).
Wir kennen das Prinzip nicht, dass Personen aus unserem Betrieb vorrangig berücksichtigt werden müssen, tuen dies aber natürlich öfters.