Öffentlicher Dienst und Krankengeld

Hallo!
Es steht eine Operation an, die weit über 6 Wochen Krankschreibung beinhaltet, also auch über November/Dezember dauern würde.
In der Zeit zahlt der Arbeitgeber nicht, sondern es wird dann Krankengeld bezogen.
Wie sieht es dann in der Zeit mit dem Weihnachtsgeld aus? Fällt das dann auch weg?
Da es im weitesten Sinne ein Wahleingriff wird, der zwar nötig ist, aber nicht sofort sei muss, ist die Frage, ob man die OP bis ins nächste Jahr verschieben sollte.
Gruß und danke Aurikel

Hallo,

im Bereich des TVöD und den angekoppelten TVen ist es im ungekündigten Arbeitsverhältnis üblich, daß ein Tag/Jahr Anspruch auf Entgelt bzw. LFZ ausreicht, um den vollen Anspruch auf Zuwendung zu erhalten.

Im Übrigen ist es in diesem Tarifbereich auch üblich, daß ein Anspruch auf Krankengeldzuschuß besteht - bis zur 26. oder gar 39. Krankheitswoche.

&Tschüß
Wolfgang

Danke!
Das hört sich gut an!

LG Aurikel