Öffentlicher Dienst: unkündbar mit 50?

Liebe Experten,

meine Freundin arbeitet im Öffentlichen Dienst als Seniorenbetreuerin. Als sie neulich 50 wurde, hat ein Kollege ihr gesagt, dass sie nun unkündbar sei. Sie möchte gern wissen, ob das so richtig ist und wo das genau steht (ich habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden).

Danke
Ravenna

Hallo

Gilt der BAT?

Dann sollte man § 53 mal unter die Lupe nehmen und schauen, ob es zutrifft.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

meine Freundin arbeitet im Öffentlichen Dienst als
Seniorenbetreuerin. Als sie neulich 50 wurde, hat ein Kollege
ihr gesagt, dass sie nun unkündbar sei. Sie möchte gern
wissen, ob das so richtig ist und wo das genau steht (ich habe
schon gegoogelt, aber nichts gefunden).

Das hat nichts mit Ihrem Alter zu tun. Wenn sie mehr als 15 Dienstjahre hinter sich hat ist sie nach aktuellem Recht so gut wie unkündbar.

Also ein Angestellter nach seiner Lehrzeit mit 19 Jahren + 15 Jahre macht aufgerundet seinen 35. Geburtstag und ab da hat er auch schon ein unkündbares Angestelltenverhältnis.

Künbar sind sie, wie Beamte auch, dann nur noch bei besonders schweren Dienstvergehen oder wenn die ein Verbrechen begehen.

Ihr Alter ist nur entscheidend wenn Entlassungen anstehen, und sie weniger Dienstjahre hat. Dann entscheidet der soziale Status. (Familie, Kinder, Alleinverdiener …usw.)

Gruß Grüne