Öffentlicher Grund

Jemand möchte sein Fahrzeug im Autohaus verkaufen es vorher aber abmelden um Kosten zu sparen,möchte aber das dieses Fahrzeug auch versichert ist dazu würde nach abmeldung und ohne kündigung der Versicherung ja eine beitragsfreihe Ruheversicherung eintreten,ich hoffe soweit richtig,die frage wäre jetzt na was ist öffentlicher grund
gehört das autohaus dazu oder nicht.

gruß klaus

Habe vergessen die ruheversicherun hat sie bedingung das Fahrzeug darf nicht auf Öffentlichen Grund stehen

Klaus

Hallo Klaus,

das mit der beitragsfreien Ruheversicherung sehe ich genau so.
Und bei einem Autohaus würde ich ganz klar von einem privatem Gelände ausgehen.

Beste Grüße
Guido

In aller Regel ist das Grundstück des Autohauses Privatbesitz und kein öffentlicher Platz. Im Zweifel den Besitzer des Autohauses fragen.
Für eine Probefahrt gibt es ein rotes Kennzeichen und mit diesem Kennzeichen ist das Fahrzeug auch versichert. Nicht versichert ist, wenn irgendwelche Gangster das Auto beschädigen oder mitnehmen.

Gruß Wolfgang

Hi Wolfgang
" Nicht

versichert ist, wenn irgendwelche Gangster das Auto
beschädigen oder mitnehmen."

aber darum geht es ja bei der Ruheversicherung das Auto soll beim Händler versichert sein obwohl es abgemeldet ist, bedeutet gegen diebstahl und beschädigen
so lese ich das auch hier
http://www.autoversicherungsprofis.de/lexikon_kfz_ve…
und auf verschiedene andere seiten
Der autohändler sagt es ist privatbesitz aber öffentlich wäre es ja in gewisse weise schon.

Aufpassen, Versicherungsbedingungen lesen:
Ruheversicherung gilt oftmals nur auf dem eigenen Grundstück / Garage bzw. muss das Grundstück umfriedet sein, also Zaun mit Tor etc.
Falls das Grundstück des Autohauses offen ist, ist diese Bedingung nicht erfüllt