Oeffentlicher Nahverkehr

Hallo,

das leidige Thema: der Zug ist voll, die Leute stehen bereits und Herr/Frau XY belegen einen Sitzplatz mit ihrer Tasche/Rucksack.
Nach Aufforderung, den Platz freizumachen, ziehen sie den Rucksack etwas zur Seite und geben mit Mueh und Not einen halben Platz frei.

Habe ich das Recht, den Rucksack (fremdes Eigentum) vorsichtig auf den Boden zu stellen? Was ist, wenn darin empfindliche Sachen sind, die dabei kaputt gehen?

Gibt es dazu Gerichtsurteile?

Gruss, Niels

Hallo,

das leidige Thema: der Zug ist voll, die Leute stehen bereits
und Herr/Frau XY belegen einen Sitzplatz mit ihrer
Tasche/Rucksack.
Nach Aufforderung, den Platz freizumachen, ziehen sie den
Rucksack etwas zur Seite und geben mit Mueh und Not einen
halben Platz frei.

Habe ich das Recht, den Rucksack (fremdes Eigentum) vorsichtig
auf den Boden zu stellen? Was ist, wenn darin empfindliche
Sachen sind, die dabei kaputt gehen?

Gibt es dazu Gerichtsurteile?

Zunächstmal haben überhaupt NUR die Bediensteten des jeweiligen Nahverkehrsunternehmens das Recht, jemanden verbindlich zu etwas aufzufordern, da sie das Hausrecht in dem Verkehrsmittel ausüben.
(Abgesehen natürlich von Amtsträgern, wenn die rechtlichen Grundlagen vorliegen).
Du kannst die Leute höchstens bitten die Tasche runter zu nehmen.
Tun sie das nicht kannst Du den Schaffner etc. um Unterstützung bitten. Befolgen die Personen seine Anordnung nicht, kann er sie auffordern, den Zug, etc. zu verlassen. Kommen sie dem nicht nach begehen sie Hausfriedensbruch.
Ob Du nach dem BGB evtl. das recht hast den Rucksack auf den Boden zu stellen kann ich nicht sagen, da ich mich mit Zivilrecht nicht auskenne. Sicher ist jedoch, daß Du auch nicht gegen ein Gesetz verstößt, dich also nicht strafbar machst o. ordnungswidrig handelst.
Wenn darin Sachen kaputt gehen sieht es ebenfalls nicht anders aus, da Du ja nicht den Vorsatz hast diese kaputt zu machen.
Allerdings bestehen wahrscheinlich Schadensersatzansprüche - wieder eine Zivilrechtsfrage.

Letztenendes sind diese Fragen jedoch mehr akademisch.
Schließlich sieht es doch so aus:
Ist das ne alte Oma, Du nimmst ihre Tasch und stellst sie auf den Boden passiert gar nix, außer daß sie abmeckert.
Ist es ein jüngere ausländischer Mitbürger, der dort mit seinen Kumpels sitzt, oder ein riesiger glatzköpfiger Typ mit Bomberjacke und Springern, wirst Du den Rucksack mit oder ohne Recht wohl kaum herunterstellen, oder auch nur darum bitten, es sei denn Du bist ein Gefahrensucher :smile:
Was ich sagen will: wenn Du meinst, Du kannst den Rucksack ruterstellen, ohne eine aufs Maul zu bekommen, dann machs (vorsichtig) doch einfach, da wird wohl kaum einer die Polizei holen, die dann auch nix gegen Dich schreiben könnte.

M.

Hi,
fremdes Eigentum ohne Einwilligung des Besitzers zu bewegen, eröffnet immer Schadenersatzansprüche, wenn etwas beschädigt wird. Die Anspruchsgrundlage wird dann Sachbeschädigung sein. Wegen Geringfügigkeit wird von einer Strafverfolgung abgesehen, die Schadenersatzansprüche aber bleiben.
Ich würde eine Tasche oder einen Rucksack auf einem freien Sitzplatz auf keinen Fall anrühren.
Gruß,
Francesco

Der Situation entsprechend…
…sollte man dies handhaben.

Hallo Ihr alle,

Grundsätzlich gebe Ich euch beiden Recht, doch finde Ich es als Busfahrer bescheuert, wenn Kinder oder Erwachsene freie Plätze mit Taschen belegen und dadurch „wertvolle“ Sitzplätze blockieren. Sitzplätze sind meist eh schnell alle voll, weil viele Muttis mit Kinderwagen immer öfter den Bus benutzen und wir deshalb seit 5 Jahren Busse mit mehr Steh,- als Sitzplätzen anschaffen. Drei Kinderwagen im Bus sind keine seltenheit.

Wobei Ich allerdings auch aus Erfahrungswerten heraus bemerken möchte, daß die ältere Generation oft nicht besser ist wie die vielbeschimpfte junge. Es kommt jeden Tag vor, daß im Bus rechts und links des Ganges bei Doppelsitzen die alten auf dem Sitz zum Gang hin sitzen und wenn jemand reinkommt und kaum laufen kann, und Ich muß aus Zeitgründen sofort nach dem Türschließen vorsichtig anfahren, machen die meistens auch keinen Platz indem sie sich an die Fensterseite setzen. Der,- diejenige ist dann oft gezwungen in den hinteren Teil des Fahrzeuges zu marschieren bei sich bereits bewegendem Bus. Oder Ich warte bis…

Fazit: Ich hätte keine Hemmungen die Tasche vorsichtig auf den Boden zu stellen, nachdem Ich denjenigen höflich dazu gebeten hätte. Natürlich kommt es auch darauf an wer da sitzt. Hier empfehle Ich Mikes Tipp, bei potentiellen Krawallmachern es doch besser sein zu lassen.

Anders hingegen wenn Ich selbst Fahrer bin, mache Ich bei vollem Bus und schwer Gehbehinderten Personen oder Mutter mit Kinderwagen von meinem Hausrecht gebrauch und verweise jüngere/gesündere Fahrgäste/Kinder ggf. von den Sitzen um einen Sitzplatz für die freizuschaffen, die es nicht so leicht haben.

gruß

dennis

Sachbeschädigung benötigt Vorsatz…

Hi,
fremdes Eigentum ohne Einwilligung des Besitzers zu bewegen,
eröffnet immer Schadenersatzansprüche, wenn etwas beschädigt
wird.

Das ergibt sich aus dem BGB wie ich mutmaßte…?

Die Anspruchsgrundlage wird dann Sachbeschädigung sein.

Strafrechtlich keinesfalls, da hier ja nie ein Vorsatz bestand und Fahrlässige SB nicht existiert…