Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor (Wie immer natürlich rein hypothetisch, denn so blöd ist ja kein Amt für öffentliche Ordnung):
Vor einem Polizeiposten ist ein breiter Gehweg mit abgesenktem Bordstein, darauf mit weißen Linien abgegrenzt ein einzelner PKW-Stellplatz.
In Fahrtrichtung unmittelbar vor der Fläche das Zeichen 314-10 (Parkplatz Anfang) mit dem Zusatzschild „Einsatzfahrzeuge der Polizei frei“.
Sehe ich das falsch, oder dürfte da jedermann parken? Es ist ein öffentlicher Parkplatz ausgeschildert, auf dem (überflüssigerweise) explizit auch Polizeifahrzeugen das Parken erlaubt ist.
Um den Parkplatz für die Polizei zu reservieren, müsste da doch entweder eine Kombination aus Haltverbot und genanntem Zusatzschild stehen, oder das Zusatzschild müsste lauten " Nur für Einsatzfahrzeuge der Polizei". Oder?
Gruß
smalbop