Öffentlicher Parkplatz oder nicht?

Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor (Wie immer natürlich rein hypothetisch, denn so blöd ist ja kein Amt für öffentliche Ordnung):

Vor einem Polizeiposten ist ein breiter Gehweg mit abgesenktem Bordstein, darauf mit weißen Linien abgegrenzt ein einzelner PKW-Stellplatz.

In Fahrtrichtung unmittelbar vor der Fläche das Zeichen 314-10 (Parkplatz Anfang) mit dem Zusatzschild „Einsatzfahrzeuge der Polizei frei“.

Sehe ich das falsch, oder dürfte da jedermann parken? Es ist ein öffentlicher Parkplatz ausgeschildert, auf dem (überflüssigerweise) explizit auch Polizeifahrzeugen das Parken erlaubt ist.

Um den Parkplatz für die Polizei zu reservieren, müsste da doch entweder eine Kombination aus Haltverbot und genanntem Zusatzschild stehen, oder das Zusatzschild müsste lauten " Nur für Einsatzfahrzeuge der Polizei". Oder?

Gruß
smalbop

Hi.

Sehe ich genau so, es müsste vom Sinn her Verkehrszeichen 283 aufgestellt werden. AUßER man möchte damit ausdrücken, dass die Polizeifahrzeuge auch außerhalb der markierten Fläche parken düfren. Auf der Fläche aber jederman Parken darf. So würde ich als Laie das verstehen.

Gruß,
Andreas

Hallo,

auch ich möchte und kann als Laie nur vermuten:

Kein anderes Hinweisschild außer " Parkplatz - Anfang " und Sondertafel " Einsatzfahrzeuge frei " …
Keine angrenzenden Parkzonen mit Hinweises auf Parkscheibe, Parkschein
und Geltungsbereich in der Nähe ? Auch kein " Anwohner Frei " ?

Dann würde ich es vermeiden, dort zu parken…
Ob da ein Schild fehlt o.ä. kann Dir am ehesten die Polizei oder ein
Fachanwalt für Verkehrsrecht erklären.

mfg

nutzlos