öffentlicher Parkplatz = privater Parkplatz?

Hallo,
ich beziehe mich auf die Parkplätze in der Stadt auf denen man zeitlich unbegrenzt parken kann (also ohne Parkausweis oder Parkschein):

darf man dort seinen Anhänger Wochen oder Monate stehen lassen (auf den gleichen Parkplatz)? Oder ist das nicht erlaubt? Wo kann man sich schlau machen?

In den Innenstädten sind die freien Parkplätze meistens rar. Deshalb ist es schon ärgerlich wenn jemand pausenlos einen Parkplatz benutzen würde.

Hallo Dieter99,

Das ist mW von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Es gibt Städte, da darf ein Auto (also müßte es auch für Anhänger gelten) nicht länger als 72 Stunden am Stück an einundderselben Stelle abgestellt werden. Genauere Infos, wie es an deinem Wohnort ist, sowie eine Lösung deines Problems wird wahrscheinlich nur ein Anruf beim Ordnungsamt bringen.

Gruß
Sticky

Hallo,

das alte Problem von Gemeingebrauch und Sondernutzung.

Das kommt darauf an, zu welchem Zweck der Anhänger da steht. Wird er nur abgestellt, um später (ggf. auch zu einem ungewissen Zeitpunkt) wieder in Betrieb genommen zu werden, ist das kein Problem.
Will der Halter diesen aber an sich gar nicht im Verkehr benutzen, sondern hat einzig etwa auf seinem Grundstück kein Platz, dann ist das Abstellen nicht erlaubt. Ebensowenig - das ist zur Zeit sehr häufig - dürfen die Anhänger zu Werbezwecken dorthin gestellt werden.
Gruß,
Dea

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Hallo,
ich beziehe mich auf die Parkplätze in der Stadt auf denen man
zeitlich unbegrenzt parken kann (also ohne Parkausweis oder
Parkschein):

darf man dort seinen Anhänger Wochen oder Monate stehen lassen
(auf den gleichen Parkplatz)? Oder ist das nicht erlaubt? Wo
kann man sich schlau machen?

Hallo,
man schaue in die StVO, § 12 Abs. 3b, in dem geschrieben steht:
„Mit Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“

Gruß Ralf

Danke für die Informationen!
Ich werde mich jetzt mal an das Ordnungsamt wenden.