Eine Firma hängt Ihre Säge zwecks Diebstahlsicherung am Kran auf. Diese Säge hängt im Bereich über einer Straße und Fußgängerweg.
Wenn die Baustelle verlassen wird, wird der Arm des Kranes freigeschaltet, damit er immer sich mit dem Wind bewegen kann.
Ich habe gehört, dass sich keine Personen unter Lasten aufhalten dürfen.
Die Bewegungen der Last befindet sich also im öffentlichen Verkehrsraum : Autoverkehr und Fußgänger.
Kann man das Unfallrisiko minimieren oder wie sollte man sich als neutrale Person verhalten?
Da sie ja schon wissen, dass ein Aufhalten unter Lasten nicht zulässig ist, haben sie ihre Frage auch schon beantwortet.
Vor einem Gericht wäre bei einem Unfall noch zu klären ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
In ihrem Fall vermutlich vorsätzlich, da sie darüber nachgedacht und mit mir „gesprochen“ haben. (z. B. „wird schon Halten“ „ist noch nie was passiert“ …. usw.)
Eine komplette Absperrung des Bereiches wäre eine Alternative zur Sicherung. Ansonsten, auch wenn es mehr Arbeit bedeutet und unbequem ist, im Container verschließen.