öffentliches dienstrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag!

Als Landesbeamter des Landes Niedersachsen möchte ich im kommenden Jahr mal eine Kur machen (die erste nach insgesamt 32 Dienstjahren im ÖD). Was muß ich anstellen, damit mir Beihilfestelle sowie auch Krankenkasse(Debeka) möglichst viel erstatten? Ich weiß, daß man gegenüber der Krankenkasse das Wort Kur nicht erwähnen darf, sonst zahlen die gar nix.
Gruß HPfaff