Hallo,
beim Bauantrag für eine Garage stellte sich heraus, dass quer durch das Grundstück ein Flurstück der Gemeine verläuft. Angeblich handelt es sich dabei um einen Weg in der Größe von 34 qm. Davon weiß seit dem Hausbau vor 55 Jahren bis heute niemand, die Gemeinde hat sich nie um diesen Weg gekümmert und es existiert auch keine Grundstücksbegrenzung. Es wurde das Angebot gemacht, diesen nicht vorhandenen und nie gepflegten Weg für 50 € pro qm, also 1700 € zu kaufen. Zudem soll vor Baubeginn eine unter dem Weg verlaufende, intakte Kanalleitung auf eigene Kosten umverlegt werden. Der Vorschlag, im Falle einer notwendigen Erneuerung dieser Leitung die Mehrkosten zu tragen, wurde abgelehnt. Hat jemand so was schon mal erlebt und konnte eine Lösung gefunden werden?
LG Gina
Hallo!
Was will man da eigentlich für eine Lösung erreichen ?
Man hat (leider bisher unentdeckt !) ein fremdes Grundstück mitgenutzt und will es überbauen. Ob da ein Weg vorhanden und sichtbar war ist doch (leider) völlig egal. Wichtig ist, es ist ein fremdes Flurstück und das gehört eben nicht zum eigenen Land, wie bisher gedacht.
Ein Blick in Lageplan und Grundkarte hätte es aufgezeigt.
Will man es der Gemeinde abkaufen, dann muss man sich auch um die Leitung kümmern.
Die Leitung liegt dort doch rechtlich völlig eindeutig.
Wer sie weg haben will muss das alles selbst bezahlen.
Man könnte ein Leitungsrecht der Gemeinde eintragen lassen. Vorteil : Gemeinde muss die Leitung weiterhin unterhalten und ggf. auch erneuern. Der Grundstückseigentümer duldet die Leitung nur, ist aber im Bauen eingeschränkt.
Nur was hätte man davon ? Man kann ja doch nicht drauf bauen.
Man könnte vielleicht mit dem Hilfsmittel „Zustand der Leitung“ argumentieren. Wäre der (nach Untersuchung) schlecht und es müsste bald saniert oder ganz ersetzt werden, dann könnte man sich wohl über ein Verlegen der Leitung an andere Stelle des Grundstücks einigen.
Mehrkosten wären grob gesagt „nur“ ein möglicherweise längerer Leitungsweg, also mehr Graben, mehr Leitungsmaterial.
Das müsste dann der Grundstückseigentümer finanziell ausgleichen.
MfG
duck313
Servus,
lt. Sachverhalt ist die Leitung in einem guten Zustand.
Und der Kämmerer der Gemeinde ist nicht doof: Man kann ihn nicht zwingen, alles so zu lassen wie es ist, das Grundstück der Gemeinde an den Bauherrn zu verkaufen und ein Leitungsrecht eintragen zu lassen (was den Wert des Grundstücks drücken wird).
Deswegen steigt er mit der Forderung ein, die für die Gemeinde am interessantesten ist: Verkauf des „Weg“-Streifens zum Verkehrswert, Verlegen der Leitung (die der Bauherr übrigens keineswegs „weghaben“ will, es wäre ihm völlig wurstegal, wo sie liegt) auf Kosten des Bauherrn.
Und jetzt erklär doch mal bitte, wie der Bauherr diese für ihn missliche, weil mit hohen Kosten verbundene Lage klären kann.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
in Zeiten knapper Kassen und zunehmender Auto-)Mobilisierung ist das nichts ungewöhnliches. Je nach Lage kommen diese alten, nicht mehr genutzten Wirtschafts- oder Kirchwege relativ oft vor.
Man sollte sich, wie geschildert, darüber freuen, dass man ihn solange kostenlos mitnutzen durfte und er nicht mehr anderweitig - zB als Radweg - Verwendung zu finden scheint, zumal ja anscheinend das eigene Grundstück tatsächlich auf beiden Seiten des Weges weiterzugehen scheint.
Mit dem "Keiner wusste das " kann sich keiner rausreden. Ich würde darauf wetten, dass der Weg in der Liegenschaftskarte deutlich sichtbar ist.
Ich gehe davon aus, dass das Kaufangebot von der Gemeinde kommt. Das wäre normal. Stutzig macht mich allerdings, dass der Weg rechts und links daneben offenbar als Grundstück nicht weiterexistiert. Oder haben die Nachbarn nicht das gleiche Angebot bekommen? Üblicherweise packen Gemeinden sowas nur an, wenn sie den Weg komplett loswerden können (weil sich sonst sehr unangenehme „Insellagen“ bilden, zu denen sie nicht mehr hinkommt).
Was die Leitung angeht, erscheint auch das seltsam. Für gewöhnlich sichert sich die Gemeinde bei Verkauf ein Leitungsrecht im Grundbuch und lässt die Leitung drin. Soll sie denn überbaut werden? Dann wäre die Verlegung tatsächlich Sache des Verursachers (des neuen Bauwerks).
Zum Kauf kommen sicher noch die Teilungsvermessung und die Notarkosten dazu, oder? Wenn man nur eine Partei von vielen ist, kann man mal fragen, ob die Aufgabe und Aufteilung des Weges nicht durch Umlegung (oder in sehr sehr ländlichen Gegenden durch eine Flurbereinigung
) gemacht werden kann, dann fallen die Nebenkosten weg. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Gruß vom
Schnabel
Hallo Gina!
beim Bauantrag für eine Garage stellte sich heraus, dass quer
durch das Grundstück ein Flurstück der Gemeine verläuft… Davon weiß seit dem :Hausbau vor 55 Jahren bis heute niemand…
Zum Antrag auf Baugenehmigung gehört eine Flurkarte mit eingezeichneter Lage des Hauses. Die eingereichten Unterlagen sind vom Vorlageberechtigten und vom Bauherrn zu unterschreiben. Von daher müssen die Verhältnisse dem Bauherrn vor 55 Jahren bekannt gewesen sein. Wird in Vergessenheit geraten sein oder der Bauherr unterschrieb einfach, was ihm der Architekt vorlegte, ohne sich für solche Nebensächlichkeiten wie Pläne zu interessieren. Es ist zwar unbedingt zu empfehlen, sämtliche Bauunterlagen dauerhaft aufzubewahren, mit dem Haus zu vererben oder beim Verkauf des Hauses mitzugeben, aber oft teilen sie das Schicksal von Betriebsanleitungen: Sind alsbald unauffindbar.
die Gemeinde hat sich nie um diesen Weg gekümmert und
es existiert auch keine Grundstücksbegrenzung.
Ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.
Es wurde das Angebot gemacht, diesen nicht vorhandenen und nie gepflegten
Weg für 50 € pro qm, also 1700 € zu kaufen. Zudem soll vor
Baubeginn eine unter dem Weg verlaufende, intakte Kanalleitung
auf eigene Kosten umverlegt werden.
Ist doch sehr erfreulich! Die Gemeinde braucht so ein Angebot nämlich nicht zu machen.
Der Vorschlag, im Falle einer notwendigen Erneuerung dieser Leitung die Mehrkosten zu
tragen, wurde abgelehnt.
Warum sollte sich die Gemeinde darauf einlassen, zumal die Leitung vermutlich nicht überbaut werden darf? Zudem ist der Vorschlag in sich nicht logisch. Wenn man bereit ist, die Kosten einer Verlegung der Leitung zu tragen, kann man das auch sofort machen. Wenn es sich nicht gerade um einen Abwasserkanal mit 2 m Durchmesser in 4 m Tiefe handelt, wird die Verlegung eher Kleinkram sein, ein Graben und ein paar Rohre.
…:und konnte eine Lösung gefunden werden?
Es gibt nur die Möglichkeiten, beim Bau der Garage keinen fremden Grund zu überbauen oder das Angebot der Gemeinde anzunehmen. Verhandlungsspielraum ist nicht zu erkennen.
Gruß
Wolfgang
Trennung von Grund und Boden und Bebauung à la Bonaparte
Hallo Wolfgang,
wenn der Bau 1960 in der DDR stattgefunden hat (btw: In welchem Umfang wurden 1960 private Bauvorhaben in der DDR überhaupt genehmigt?), ist es gut möglich, dass der Bauherr von den Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden nichts gewusst hat, weil sie für seine Zwecke keine besondere Bedeutung hatten. Der „verschwundene Weg“ klingt ein kleines bisschen nach Neufünfland.
Bonus Track: Zu den sachenrechtlich interessanten Teilen der verblichenen DDR gehört das Gelände des ehemaligen Kontrollpunktes Dreilinden. Dort war, bevor das Gelände in das Eigentum der Nationalen Volksarmee überging, die in einem großen Engagement für Geheimhaltung von allem und jedem darum bemüht war, möglichst wenig aktenkundig zu erhalten, was vorher gewesen war, bereits die Bodenreform drübergerollt und hatte das vorherige Ackerland in Dutzende von Mini-Siedlerparzellen aufgeteilt - die Mühe, das genau auszumessen, machte sich keiner: Gehörte doch zu den pressewirksamen Begleitmaßnahmen der Bodenreform das Herauspflügen von Grenzsteinen.
Wie das zuletzt gelöst wurde, weiß ich nicht - aber Mitte der 1990er Jahre, als ich in der Gegend ein paar Grundstücke buchhalterisch bearbeitete, wusste noch niemand, wem der Grund und Boden dort gehörte; es wollte eigentlich auch keiner so genau wissen, und die Gemeinde Kleinmachnow (oder wars die Stadt Berlin? Die Grenze zwischen den beiden lief mittendurch) erließ Grundsteuerbescheide mit der schönen Adresse „Pseudostraße 999“.
Wer sich übrigens alles anbot, die Klärung der Eigentumsverhältnisse zu beschleunigen, und was für Honorare da im Spiel waren, verrate ich nicht. Es war mir schon Kopfzerbrechen genug, die Beträge irgendwo unterzubringen - die Anweisung hieß nur: „Ja nicht als Anschaffungsnebenkosten aktivieren - es sollte irgendwo unauffällig im Aufwand stehen.“
Schöne Grüße
MM
Guten Abend, Martin!
… die Mühe, das genau auszumessen, machte sich keiner…
Stimmt doch gar nicht
Das aufzuteilende Gelände wurde mit Schritten oder einer Art überdimensionalem Zirkel (hat bestimmt eine spezielle Bezeichnung) abgemessen. Pflock einschlagen. Fertig. Man setzte Prioritäten und hatte keine Zeit für kleinkarierte kapitalistische Dekadenz wie etwa einen Gang zum Notar. Hatte trotzdem Bestand. Die Grundstücke wurden vererbt und nach der Wende nicht selten für den Preis eines uralten VW-Golf verkauft. In ländlichen Regionen sind bis heute längst nicht alle Grundstücke vermessen.
Wer die Folgen erlebt hat, sieht griechische Verhältnisse bei Grundstückskatastern mit anderen Augen als der landläufige Wessi. Ich kam nach '90 nach Neufünfland und erlebte, dass erste Tat nach einem Immobilienkauf Neuvermessung sein musste. Nicht etwa, dass es an Grenzsteinen mangelte. Die gab es - irgendwo im Dorf fein säuberlich aufgestapelt zur Verwendung z. B. als Fundament für eine Gartendatscha. Zu DDR-Zeiten wurden mal eben Hundert Jahre Vermessungsarbeit in die Tonne getreten. Mancherorts gab es im Osten Zustände wie in Karl-May-Romanen im Wilden Westen: Man schlug Pflöcke ein und steckte seinen Claim ab, gerne schon mal hart an der Wand des Nachbargebäudes, das gerade im Auftrag der Treuhandanstalt versteigert werden sollte. Im Versteigerungskatalog stand bei Grundstücksgröße eine Cirka-Angabe.
Das war natürlich nichts für so pingelige Menschen wie Dich, der sich um die Buchung von alltäglicher Normalität sorgte, wie es Schmiergeld nun mal war. Gab es kein Konto „Nützliche Aufwendungen“, wie es übrigens in den ersten Nachkriegsjahrzehnten weithin üblich war? Die Treuhandjahre waren ein einziger Korruptionssumpf mit Tätern, die selbst bei Vorsatz Straffreiheit genossen.
Gruß
Wolfgang
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