Öffentliches Interesse und welche Strafe?

Hallo,

ab wann liegt bei der Verfolgung von Straftaten öffentliches Interesse vor und werden staatsanwaltlich untersucht?

Bei einer Urkundenfälschung z.B. ist dort immer öffentliches Interesse vorhanden?
Im fiktiven Fall könnte jemand ein Doument gefälscht haben, dass ausser dem Ehepartner niemandem schadet.

Oder was ist wenn jemand, um sein Vermögen (z.B. Auto) vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen, dieses einem Verwandtem 1. Grades rückwirkend sicherheitsübereignet (z.b. das Datum 13 Monate vorher legt)?
Ist das strafrelevant?
Gilt das auch für Beteiligte, z.b. den Verwandeten 1.Grades?

Gruß

Bori

Meinst Du eventuell Antragsdelikt und Offizialdelikt?

Offizialdelikte werden von Amts wegen und damit stets verfolgt, wenn sie bekannt werden.

=> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag