Hallo,
in einer psychatrischen Klinik wurde ein Internetzugang für Patienten eingerichtet. Es ist eine Art Terminal, der bei der Pforte eingerichtet wurde. Um dieses Internet nutzen zu können muß man ein Ticket kaufen, auf dem ein Guthaben von 60 Minuten gespeichert ist.
Allerdings muß man seine persönlichen Daten hinterlegen um dieses Ticket kaufen zu können.
Widerspricht das nicht dem Datenschutz für das Internet?
Wenn die schon meine persönlichen Daten haben, ist es doch sicherlich ein leichtes meine besuchten Seiten im Internet unter meinem Namen zu speichern und auszuwerten.
Ist das rechtens?
Normalerweise müßte man doch diese Guthabenkarte auch ohne Angaben von persönlichen Angaben kaufen können!
sorry,
aber da bin ich überfragt.
lg
Hallo,
dass die Daten gespeichert werden ist aus meiner Sicht völlig rechtens.
Der Anbieter dieses Internetzugangs hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz aber gewisse Auflagen zu beachten, im Umgang mit Ihren Daten, d.h. er kann damit ja nicht machen, was er will. So muss der Anbieter Ihnen bspw. auch das Recht zugestehen, dass Sie der Nutzung Ihrer persönlichen Daten für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Mit persönlichen Daten sind übrigens Name, Adresse, Geburtsdatum, etc. gemeint, nicht die Daten, die Ihre Online-Tätigkeit betreffen. Diese Daten dürfen nicht weitergegeben oder verwertet werden.
Der Anbieter sichert sich damit natürlich auch gegen Ansprüche Dritter, falls jemand über seinen Account irgendwelchen Schaden anrichtet oder etwas Illegales macht.
Gruß
Renapoli
Hallo 06Micky,
wenn ich richtig verstehe, sind die persönlichen Daten beim Erwerb des Guthaben-Tickets anzugeben.
Muss der Nutzer sich an dem Terminal auch mit seinen persönlichen Daten anmelden? Wenn dem so sein sollte, ist es tatsächlich ein Leichtes über eine Protokollfuntion des Computers die aufegrufenen Websites sowie die anderweitige Internetnutzung des Benutzers aufzuzeichnen und mit dem Benutzer in Verbindung zu bringen. Das verstößt jedoch gegen geltende Datenschutzbestimmungen.
Sind jedoch tatsächlich nur beim Erwerb das Tickets die persönlichen Daten anzugeben und bei der Benutzung des Terminals selbst keinerlei persönlichen Daten anzugeben, so kann man die aufgerufenen Websites nicht mehr einem bestimmten Nutzer zuordnen. In der Regel existiert auf einem solchen Computer ein anonymes Gastkonto, über welches die Benutzer hier im Internet surfen.
thomania