öffentliches kanal/abwassernetz/anschluß

hallo,
ich suche jemanden, der mir dabei behilflich ist, heraus zu finden, was ich gegen den zwangsanschluß an das öffentliche abwassernetz tun kann.
ausgangspunkt ist folgender:
ich habe vor 12 jahren ein haus gekauft, das nicht am öffentlichen abwassernetz angeschlossen war.
habe einen biokreisel zur klärung des abwassers eingebaut, kosten ca.
30.000,- DM. die samtgemeinde hat damals gesagt: wir brauchen mindestens 20 jahre nicht ans öffentliche netz.
jetzt,am freitag bekomme ich ein schreiben, dass der anschluß spätestens mitte 2008 beschlossene sache ist.
wie kann ich dagegen vorgehen ???
ich hoffe auf viele sachdienliche und gute hinweise, vielleicht auch aus eigener erfahrung.

Hallo Hans-Dieter,
entweder du findest eine Reglung in der Abwassersatzung zu deinen Gunsten oder dir gelingt es, die Abwassersatzung zu Fall zu bringen (manchmal wurden z.B. Formvorschriften missachtet, und wenn es bei der Gründung des Zweckverbandes war).
Ohne Anwalt kommst du da aber nicht weiter.
Grüße
Ulf

wir haben 15 jahre unser 3 kammersystem nutzen dürfen und mussten dann ans kanalsystem anschliessen—die kosten interessiert die behörde nicht.

Hallo Hans-Dieter,

Generell besteht in Deutschland die Pflicht,sich an die öffentliche
Abwasser-Entsorgung anschließen zu müssen.
Außer Regenwasser dürfen nämlich laut „Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts“ nur behandelte Abwässer in die „Natur“ entlassen
werden.
Ist dieses nicht möglich,so muß durch die geordnete Entsorgung über eine „Kleinklär-Anlage“
(mit „Zwangsentleerung“ durch die jeweilige Gemeinde) der Schutz der Natur sichergestellt werden.

Wenn also die Gemeinde nun einen Abwasser-Kanal verlegt,ist man „gezwungen“ sich auch an diesen anzuschließen…

In diesem „sauren Apfel“ wird die betreffende Person beißen müssen…

(ganz nebenbei bemerkt…als Hauseigentümer muss man IMMER
mit „Teuren“ Überraschungen seiner Gemeinde rechnen…Abgaben sind
„legalisierte Räuberei“…*grinz*…)