öffentliches Luftgewehrschießen

Hallo,

ist es erlaubt auf einer öffentlichen Veranstaltung (Stadtfest, Dorffest, Vereinsfest) einen Luftgewehrstand zu betreiben? Muss man dafür Auflagen erfüllen? Muss der Standbetreiber im Schützenverein oder Jagtverein und dürfen auch Kinder mit dem Luftgewehr schießen. Geschossen wird auf die Standardzielscheiben.

bitte um hilfe

MfG John

Schau doch einfach unter Schießbude bei Wikipedia nach, da gibts auch weiterführende Links:

„Der Betreiber einer Schießbude muss in Deutschland nach § 27 (1) WaffG (dort bezeichnet als „Schießen zur Belustigung) für seine Schießstätte eine Erlaubnis haben. Die Schießbude ist sicherheitstechnisch von einem Schießstandsachverständigen sowie vom TÜV abzunehmen.“

Grüße, Bernhard