Liebe/-r Experte/-in,
Ich stehe vor zwei - bislang nicht lösbaren Problemen:
- Aus einer überschaubaren Gruppe von Beamten, für die eine Beförderung möglich wäre, kann aus Haushaltsgründen nur eine bestimmte Anzahl wirklich befördert werden. Welche Möglichkeiten haben die anderen (nichtbeförderten), dagegen vor zu gehen.
- Ein Beamter hat in einem Auswahlverfahren einen höherbewerteten Dienstposten bekommen, wurde jedoch (aus Haushaltsgründen?) nicht befördert. Im Zuge einer Strukturänderung ist dieser Dienstposten nunmehr abgewertet wurden. Welche Möglichkeiten hat er, um dagegen vor zu gehen?
Hallo Uwe, leider bin ich nur Beamtin im mittleren
Dienst in Berlin, da jedoch in Berlin der Haushalt
immer knapp ist kann ich Dir zwar keine rechtliche
Auskunft geben, Dir jedoch sagen wie in Berlin
verfahren wird.Da die Beförderungsstellen hier immer
knapp sind wird jede Stelle ausgeschrieben und ein
Auswahlverfahren wird durchgeführt. Allen Bewerbern
werden die gleichen Fragen gestellt und die Antworten
werden dokumentiert.Der Dienstherr hat jedoch in Berlin
folgende Idee gehabt:Vor der Stellenausschreibung wird
der gewünschte Posten mit der gewünschten Person
unterwertig besetzt - einige Monate später, wird die
Stelle ausgeschrieben. Im Ausschreibungstext wird mit
aufgeführt, daß die Stelle zur Zeit unterwertig besetzt
ist und von einem hohen Interesse des Stelleninhabers
auszugehen ist.Der Stelleninhaber bekommt fast zu 99%
den Posten, denn wer kennt sich besser aus als er. In
Berlin ist das gängige Praxis.
Hallo Uwe,
auch hier nur aus der Praxis.
Zu Deiner zweiten Frage: Er hat keinen Rechtsanspruch,
denn er ist nicht befördert worden und kann daher
keinen Anspruch herleiten. Der Beamte wird ja nicht per
Vertrag befördert sondern durch die Ernennung. Du musst
Dir das einfach so vorstellen: in der freien Wirtschaft
hätte er einen Vertrag der von beiden Seiten
unterschrieben sein muss. Alleine die Zusage für eine
höhere Stelle leitet keinen Rechtsanspruch her.
Gruss Tina
Ich habe gerade gelesen Du bist Kripobeamter.
Bei der Berliner Polizei werden die niedrigeren
Dienstposten bis A 9 nach Prioritätenlisten besetzt,
nur wenn der Beamte Zugang zu dieser Liste hat und
nachweisen kann, dass seine Priorität höher gewesen
wäre hat er eine Chance dagegen vorzugehen. In der
Prioliste werden Alter, Beurteilungen, letzte
Beförderung und Abschlußprüfungsnote gegenüber
gestellt.
Übrigens in Berlin gibt es einen super Anwalt Herrn
Schmidt-Drachmann, der ist ein super
Verwaltungsrechtler und hat die Polizei und andere
Behörden schon des öfteren vorgeführt.
Liebe Tina,
Du bist nicht „nur“ Beamtin im mittleren Dienst und hast mir schon etwas weiter geholfen - vor allem die Sache mit den Prio-Listen klingt spannend. Ich versuch mal, raus zu finden, ob wir solcherlei Dinge auch haben. In meiner DE gibt es seit einer umfassenden Strukturreform viele Beamte (vor allem im gD), die A9 (selten A 10) besoldet sind, aber A11/A12 Jobs inne haben. Da ich für deren Motivation verantwortlich bin (und mir meine Arbeit sonst keinen Spass machen würde) muss ich halt versuchen, diesen kordischen Knoten zulösen. Wird schwer - bin ja nur
A13er im hD. Danke nochmal nach Berlin!
Uwe