Öffnen v. persönl. Post im Betrieb

Hallo zusammen,

in der Vergangenheit häufen sich die Fälle, daß der kaufm. Leiter ( der GF unterstellt ) an namentlich angesprochene Mitarbeiter gerichtete Post-Briefe öffnet und dann durch die Sekretärin weiterleiten läßt . Ich denke durch die persönl. Adressierung an den Mitarbeiter handelt es sich bei dieser Vorgangsweise um die Verletzung des Postgeheimnis, oder ?

Was denkt und empfiehlt das wehrte Publikum ?

makhl

Hi,

naja, gesetzt den Fall, persönlich adressierte Briefe, die am Arbeitsplatz zugestellt werden, könnten auch geschäftliche Belange berühren, die für das Unternehmen und den betroffenen Arbeitnehmer von Belang sein könnten, gerade im Hinblick auf fristgerechte Zurkenntnisnahme.

Blödes Beispiel: Arbeitnehmer ist im Urlaub oder krank und versäumt darum eine Vorladung vor Gericht bzw. die Frist für einen wichtigen Termin, weil seine Post nicht geöffnet wurde.

Gruß

Annie

Hallo,

das sehe ich anders.
Ich sehe zunächst mal einen Brief der in die Firma kommt und den Namen des Mitarbeiters trägt um die Zuordung dort zu erleichtern.

Und zwar so lange wie nicht persönlich, vertraulich oder ausschliesslich als Vermerk drauf steht.

Ein Verstoss gegen das Postgeheimnis lieg taus meiner Sicht daher nicht vor.

Private Post sollte man sich eben nicht in die Firma schicken lassen, wenn man nicht Gefahr laufen will das sie von wem anders geöffnet wird.

Gruss HighQ

Hi,

Man korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber ich kenne das so, dass es von der Adresse abhängig ist.

  1. Zeile persönlicher Name

  2. Zeile Firmennama
    => persönliche Post, darf nicht geöffnet werden

  3. Zeile Firmenname

  4. Zeile persönlicher Name
    => geschäftliche Post, darf geöffnet werden.

Gruss
M.

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Generell ist nur Post die als persönlich / vertraulich gekennzeichnet ist, nicht von einer Dritten Person zu öffnen. Hinzukommt, daß es auch auf den Betrieb ankommt, ob hier überhaupt persönliche Post für Mitarbeiter „erlaubt“ ist.

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Das mag oft so gehandhabt werden, ist aber m.W. in keinem Gesetz so geregelt…

Hallo,

ich hatte das auch mal so gelernt. Es ist aber falsch.

Geregelt ist das in der DIN 5008
http://www.din-5008-richtlinien.de/vertraulich.php

Grüezis,
Shannon

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Hallo,

ich hatte das auch mal so gelernt. Es ist aber falsch.
Geregelt ist das in der DIN 5008
http://www.din-5008-richtlinien.de/vertraulich.php

Wobei diese Din natürlich kein Gesetz ist. Ich kenne sie nicht mal - und wozu auch? Das im Link genannte Urteil des Landesarbeitsgerichtes (hier eine komplettere Version: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/119-oeffnen…) nimmt übrigens auch keinerlei Bezug darauf.
Maßgeblich ist allein das Gesetz. Und da geht es hier um den §202 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html). Verboten ist demnach das Öffnen von verschlossenen Schriftstücken, „…die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind…“. Es ist im Einzelfall auszulegen, ob der Absender (der bestimmt den Empfänger) das so gemeint und auch deutlich erkennbar gemacht hat. Im Urteil wurde dazu verlangt, dass ein ‚Vertraulich‘ oder ‚Persönlich‘ auf dem Brief vermerkt ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Zuallerst mal schauen,ob es keine Betrieblichen Regelungen dazu gibt,was bei großen Firmen die Regel ist.Dann der nächste Blick in den Arbeitsvertrag.

immer noch owt