Heute hat mir die Post ein Paket zugestellt. Nachdem ich schon einmal mi9t einem Paket betrogen worden bin, bat ich diesmal den Postboten, mit mir gemeinsam das Paket zu öffnen, um festzustellen ob die Bestellung richtig geliefert wurde und keine Transportschäden vorhanden sind.
Der Postboter weigerte sich, mit der Begründung, das wäre nicht seine Aufgabe.
Nun bin ich mir doch ziemlich unsicher und hoffe, wir haben Experten, die den Fall klären können.
Gruß Otmar
Da muss ich leider dem Postboten Recht geben. Das Paket darf erst nach übergabe geöffnet werden. Wenn es vorher geöffnet wird und du daraufhin die annahme verweigerst haftet der Postbote mit seinem Privat Kapital. Wenn beanstandungen sind musst du dich an den Paketdienst direkt wenden die sind meistens zB GLS gegen soetwas versichert. Der Postbote ist vrpflichtet das Paket geschlossen im Originalzustand zu übergeben.
MFg Mondmann
Hallo!
Auch wenn dies von den Versendern der Pakete oft behauptet wird, ist es definitiv nicht die Aufgabe eines Zustellers evtl. entstandene Schäden bei Paketsendungen festzustellen oder gar zu bestätigen.
Dies gilt für alle Fälle in denen das Paket äußerlich unversehrt ist. Ist bei einem von Außen unbeschädigten Paket der Inhalt beschädigt, so liegt das an einer unzureichenden Verpackung durch den Absender.
Speziell aus meiner Erfahrung bei UPS kann ich sagen, dass es dem Empfänger sogar nicht gestattet ist das Paket zu öffnen bevor der Empfang quittiert wurde. Dies schützt u.A. den Zusteller. Denn würde ein Empfänger das Paket öffnen und dann die Annahme verweigern, so hätte der Zusteller das Problem, dass er ein geöffnetes Paket hat und keinerlei Chance hätte nachzuweisen dass etwa nicht er es war der es geöffnet hat oder gar etwas daraus gestohlen hat.
Die Sache ist also so, dass der Zusteller, sofern er die Zeit dazu hat (daran mangelt es nämlich immer), natürlich nach dem Quittieren zuschauen kann wie der Empfänger das Paket öffnet, aber selbst wenn dann ein Schaden erkennbar ist, ist er nicht verantwortlich daraus irgendwelche weiteren Schritte einzuleiten.
Wenn sie also nicht sicher sind oder begründeten Verdacht haben dass der Inhalt beschädigt sein könnte dann hilft nur das Verweigern des Annahme mit der Begründung „Beschädigt“.
Generell ist noch anzumerken, dass für die Abwicklung beschädigter Sendungen immer sowieso erstmal der Absender als Auftraggeber zu kontaktieren ist. Nur dieser kann die Entscheidung treffen ob er den Transporteur in Regress nimmt oder nicht.
Ich hoffe damit etwas Klarheit geschaffen zu haben.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Grüße
Hallo Otmar,
das Paket darf der Postbote nicht mit Dir, zwecks einer Inhaltsfeststellung durchführen. Er muss erst eine Empfangsbestätigung haben, danach ist es seine Privatsache. Auch wenn der Postbote diese Inhaltsfeststellung mit Dir zusammen durchführt, hätte es keine Beweiskraft.
Es gibt aber eine Stelle beim zuständigen Frachtzentrum, wo eine Inhaltsfeststellung durchgeführt werden kann, dazu wird ein Protokoll angefertigt. Diese wird aber eigentlich nur dann durchgeführt, wenn das Paket stark beschädigt ist und zu vermuten ist, dass ein Teil, oder sogar der ganze Inhalt der Sendung fehlt. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich gehe davon aus, dass diese Dienstleistung sogar kostenpflichtig ist. Außerdem stellt sich auch die Frage, wie weit Dein zuständiges Frachtzentrum entfernt ist, meisten sind ja etliche Kilometer zu fahren.
Es ist so, die Aufgabe des Postboten ist es nicht.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen, auch wenn Du sicher einen andere Antwort erwartet hast.
Gruß Albert
Hallo Mondmann, Heiko und Albert,
herzlichen Dank für Eure Antworten. Ähnliches habe ich mir vorgestellt. Also stimmt es nicht was Lieferanten bei Bestellungen behaupten. Der Bote ist nicht Zeuge für eine exakte Lieferung, wenn man ihn nach erhalt eines Paketes darum bittet. Man kann also niemals nachweisen wenn man anstatt eines Fernsehgerätes einige Backsteine erhält.
Anfragen direkt an die Post und Hermes wurden leider nicht beantwortet.
Gruß Otmar
Hallo Herr Kierstein!
Soweit ich informiert bin, kann der Postbote zusammen mit dem Kunden eine Inhaltsprüfung durchführen, wenn das Paket äußerlich beschädigt ist und vermuten lässt, dass Teile vom Inhalt fehlen oder beschädigt sind.
Ein unversehrtes Paket muss der Postbote meines Wissens nicht mit dem Kunden zusammen auf Falschlieferungen überprüfen. Das wäre auch zeitlich -bei mehreren- nicht machbar.
Grüße,
Lupo