Öffnen von Post im Unternehmen

Liebe/-r Experte/-in,

gibt es eigentlich eine Regelung diesbezüglich: Post, die an mich auf Arbeit (bei meinem Arbeitgeber) adressiert war, wurde während meiner Abwesenheit (3 Tage) von einem Vorgesetzten geöffnet. Ich empfand das als befremdlich, bekam aber die Antwort: Es handelt sich um eine betriebliche Angelegenheit, wenn hier Post ankommt. Es kann dringend sein, deshalb muss auch geöffnet werden.

Ist das korrekt?

Danke.

Tom

hi,
wenn der Empfänger ihr Arbeitgeber ist, und ihr Name lediglich dadrunter auftaucht, spricht mE nichts dagegen. Ihr AG kann dann ja nicht unterscheiden, ob es tatsächlich etwas dienstliches oder privates ist.

Gruß
Dan

Hallo Tom
das ist ein Verstoß gegen Briefgeheimnis StGB §202.

§ 202
Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

Liebe Grüße von Nonne123

Hallo,

grundsätzlich gilt das Postgeheimnis auch in einem Unternehmen. Post, die an Sie persönlich adressiert ist, darf nicht geöffnet werden. In der Praxis sind die Fälle aber nicht immer klar adressiert. Daher haben manche Unternehmen Regelung getroffen, bei welcher Adressierung von dienstlicher Post ausgegangen werden darf und bei welcher Adressierung von privater Post ausgegangen werden muss.
Gruß
Martin

hallo.

im Prinzip ist das richtig. Aber es gibt klare Postregeln. Steht der Name des Empfängers an erster Stelle, ist der Brief nur von diesem zu öffnen. z. B. Herr Müller, Fa. xyz, Adresse

Steht allerdings erst der Firmenname, dann darf es quasi jeder öffnen, z.B. Firma xyz, Herr Müller usw.

Meines Erachtens ist es angesichts Deines Befremdlichkeitsgefühls sinnvoll, eine klare Vorgehensweise abzusprechen, damit zukünftig keine Missverständnisse entstehen.

Viel Erfolg C

Hallo Tom! Jeder Mensch hat eine Privatadresse für Privatpost. Das solche Privatpost in die Firma kommt, kann nur die Ausnahme darstellen. Die Argumentation des Vorgesetzten ist verständlich. Privatpost muss als solche deutlich gekennzeichnet sein um unter das Postgeheimnis zu fallen:
„Herrn Tom xx persönlich in Firma xy oder c/o Firma xy“. Das ist deutlich und darf nicht geöffnet werden. Steht da nur „z.Hd. Herrn Tom“, oder steht in der ersten Zeile der Firmenname und dann erst Herrn Tom, ist es als geschäftliche Angelegenheit zu behandeln und mithin zu öffnen.
Viele Grüße
Brigitte