Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
wegen des Einstellungsstopps in der Wehrverwaltung arbeiten immer mehr Angestellte mit angeordneter Mehrarbeit. Dazu hat das BMVg einen Erlass zum Verfahren herausgegeben.
Kannst du dieses Beamtendeutsch übersetzen? Heißt das, dass bei der Auszahlung Feiertage/Urlaubs- oder Krankheitstage mit der angeordneten Arbeitszeit abzurechnen sind? Ich arbeite täglich +2 Std. Für Feiertage/Urlaub habe ich bisher immer die Stunden vorgearbeitet, damit ich mir immer 40Std/mtl auszuahlen lassen konnte. Alle 3 angeführten Voraussetzungen liegen vor - einen Dienstplan gibt es bei uns nicht.
…Gemäß § 21 TVöD ist das für Mehrarbeit gezahlte Entgelt bei der Bemessung der
Entgeltfortzahlung nicht zu berücksichtigen, es sei denn, die Mehrarbeit ist im Dienstplan vorgesehen.
Ich bin damit einverstanden, in den Fällen, in denen die nachfolgend genannten
Voraussetzungen vorliegen, bei Verzicht auf das Vorhandensein des Dienstplanes das für die Mehrarbeit gezahlte Entgelt in die Bemessung für die Entgeltfortzahlung einfließen zu lassen.
Die/ der Beschäftigte besetzt einen struktursicheren Dienstposten, dessen Aufgaben zwingend vollständig wahrgenommen werden müssen.
Eine adäquate Teilzeitbeschäftigte/ ein adäquater Teilzeitbeschäftigter bzw. in
Überhang befindliches Personal steht für die Wahrnehmung der Aufgaben nicht zur Verfügung.
Eine Erhöhung der Arbeitszeit oder eine befristete Neueinstellung im Rahmen der Ausnahmeregelungen der Erlasse zum Einstellungsstopp kommt nicht in Betracht (z.B. wegen fehlender Haushaltsstellen).
…
Vielen Dank für Deine Hilfe
Birgit