Hi!
Bei der ganzen Diskussion um eine Verbesserung des Wirtschaftsstandorte Deutschland wird verstärkt auf Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen gesetzt. Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Gehaltshöhe und -formen soll in die Eigenverantwortung der Betriebe (sprich Unternehmensleitung und Betriebsrat) gelegt werden.
Meine Frage dazu:
Wenn die Verhandlungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat scheitern (etwa bei der Arbeitszeit, der Gehaltsentwicklung usw.), welches Druckmittel besitzt die Arbeitnehmervertretung gegenüber dem Arbeitgeber?
Ein Betriebsrat darf bekanntlich nicht zum Streik aufrufen (das dürfen nur Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie). Da aber viele Öffnungsklauseln die Tarifautonomie auf die Schultern der Betriebsräte verlagern und somit die Gewerkschaft teilweise ganz bewusst ausgeklammert werden, fehlen den Betriebsräten entsprechende Kampfmittel.
Werden also durch die geforderten Öffnungsklauseln die Arbeitnehmer klammheimlich in eine schwächere Position manövriert?
(Rechtsdefinition Streik siehe hier:
http://www.legamedia.net/lx/result/match/21767496278… )
Grüße
Heinrich