Öffnungswinkel einer Wohnungstür

Hallo,

angenommen, ein Vermieter X möchte sein altes zweigeschossiges Einfamilienhaus nun in ein 2-Familienhaus umwandeln. Dabei muss er wohl oder übel 2 Wohnungstüren einbauen, die aber möglicherweise infolge altbaulicher Architektur das Problem bereitet, dass die neuen Wohnungstüren dergestalt aneinanderstoßen, dass eine der beiden Türen sich nicht ganz um 90° öffenen ließe.

Nun die Frage: Gibt es eine Norm oder Rechtsvorschrift in D, die einem Architekten vorschreibt, Türen nur so im Grundriss vorzusehen, dass alle Türen sich um 90° (oder gar mehr) öffnen lassen müssen, oder gibt es einen Mindestöffnungswinkel unterhalb von 90° ?

Ein Link zu einem Forum dieses Fragenkomplexes wäre auch hilfreich.

Vielen Dank
®_ichard_

Hallo,

als Laie in Bauvorschriften nur meinen höchstpersönlichen „Senf“ dazu:

Eine Tür - und erst recht eine WOHNUNGStür - die nicht mindestens 90 Grad weit aufgeht ist ein Greul! Wie willst du denn da sperrige Sachen rein- und raustragen (beim Einzug z.B. Möbel). Im täglichen Leben reicht die Getränkekiste um über die Tür zu meckern.
Da anscheinend nicht einmal ein Winkel von 90 Grad eingehalten werden kann, gehe ich recht in der Annahme, dass die Tür auch nicht breiter als 80 cm sein wird? Eher noch kleiner? Und das bei einer Wohnungstür!

Bitte nicht böse sein, aber mein Tipp lautet schlicht und ergreifend:
Anders Planen oder sein lassen!

Grüße von
Tinchen

angenommen, ein Vermieter X möchte sein altes zweigeschossiges
Einfamilienhaus nun in ein 2-Familienhaus umwandeln. Dabei
muss er wohl oder übel 2 Wohnungstüren einbauen, die aber
möglicherweise infolge altbaulicher Architektur das Problem
bereitet, dass die neuen Wohnungstüren dergestalt
aneinanderstoßen, dass eine der beiden Türen sich nicht ganz
um 90° öffenen ließe.

Nun die Frage: Gibt es eine Norm oder Rechtsvorschrift in D,
die einem Architekten vorschreibt, Türen nur so im Grundriss
vorzusehen, dass alle Türen sich um 90° (oder gar mehr) öffnen
lassen müssen, oder gibt es einen Mindestöffnungswinkel
unterhalb von 90° ?

Hallo ®ichard,
hier kannst du nur in die entsprechende Landesbauordnung schauen.
Grüße
Ulf

Guten abend,

hier kannst du nur in die entsprechende Landesbauordnung
schauen.

ich würde weiterhin einen Blick in die einschlägigen DIN-Vorschriften werfen. Die zu durchschauen dürfte einem Laien allerdings schwerfallen. Wenn man seinen Architekten in dieser Hinsicht überwachen will, hilft im Zweifel nur ein Sachverständiger, der u.a. bei der örtlichen Innung zu buchen ist.

Gruß,
Christian

Hallo Tinchen,

als Laie in Bauvorschriften nur meinen höchstpersönlichen
„Senf“ dazu:

hat mir richtig gut getan, aber keine Bange: ich hab das nicht verbrochen, sondern nur die Fragen hier gestellt.

Eine Tür - und erst recht eine WOHNUNGStür - die nicht
mindestens 90 Grad weit aufgeht ist ein Greul! Wie willst du
denn da sperrige Sachen rein- und raustragen (beim Einzug z.B.
Möbel).

Da fehlt das Fragezeichen, aber man kann im Zweifelsfall auch Türen aushängen, oder sperrige Möbel durch ein Fenster heben, wenn es sich ums Ergeschoss handelt. So oft zieht man ja nicht um.

Im täglichen Leben reicht die Getränkekiste um über
die Tür zu meckern.

Das habe ich jetzt nicht verstanden; meinst Du eine Kiste alkoholischer Getränke? Sicher löst sich danach die Zunge. :smile:

Da anscheinend nicht einmal ein Winkel von 90 Grad eingehalten
werden kann, gehe ich recht in der Annahme, dass die Tür auch
nicht breiter als 80 cm sein wird? Eher noch kleiner? Und das
bei einer Wohnungstür!

Also diese Relation ist nicht zwingend. Ich kenne riesenbreite Gartentore, die mit weniger als 90° auskommen müssen.

Bitte nicht böse sein, aber mein Tipp lautet schlicht und
ergreifend:
Anders Planen oder sein lassen!

Tja, bei einem Altbau steht man häufig vor Rätseln, was damals so alles möglich war. Will man aber die Hütte nicht abreißen und dennoch vermieten, stellt sich meine Frage im Zusammenhang mit der „Abgeschlossenheitserklärung“ nach dem WEG.- Auf keinen Fall bin ich böse über Deinen Beitrag, sondern eher erfreut! :smile:

Grüße von
®ichard

Hallo!

Vielleicht lässt sich eine Schiebetür einplanen, oder Du lässt eine Tür zur anderen Seite aufgehen?

Viele Grüße

Anne