Hallo Tinchen,
als Laie in Bauvorschriften nur meinen höchstpersönlichen
„Senf“ dazu:
hat mir richtig gut getan, aber keine Bange: ich hab das nicht verbrochen, sondern nur die Fragen hier gestellt.
Eine Tür - und erst recht eine WOHNUNGStür - die nicht
mindestens 90 Grad weit aufgeht ist ein Greul! Wie willst du
denn da sperrige Sachen rein- und raustragen (beim Einzug z.B.
Möbel).
Da fehlt das Fragezeichen, aber man kann im Zweifelsfall auch Türen aushängen, oder sperrige Möbel durch ein Fenster heben, wenn es sich ums Ergeschoss handelt. So oft zieht man ja nicht um.
Im täglichen Leben reicht die Getränkekiste um über
die Tür zu meckern.
Das habe ich jetzt nicht verstanden; meinst Du eine Kiste alkoholischer Getränke? Sicher löst sich danach die Zunge. 
Da anscheinend nicht einmal ein Winkel von 90 Grad eingehalten
werden kann, gehe ich recht in der Annahme, dass die Tür auch
nicht breiter als 80 cm sein wird? Eher noch kleiner? Und das
bei einer Wohnungstür!
Also diese Relation ist nicht zwingend. Ich kenne riesenbreite Gartentore, die mit weniger als 90° auskommen müssen.
Bitte nicht böse sein, aber mein Tipp lautet schlicht und
ergreifend:
Anders Planen oder sein lassen!
Tja, bei einem Altbau steht man häufig vor Rätseln, was damals so alles möglich war. Will man aber die Hütte nicht abreißen und dennoch vermieten, stellt sich meine Frage im Zusammenhang mit der „Abgeschlossenheitserklärung“ nach dem WEG.- Auf keinen Fall bin ich böse über Deinen Beitrag, sondern eher erfreut! 
Grüße von
®ichard