Öffnungszeiten im Praxismietvertrag

Hallo,

kann der Vermieter in einem Praxismietvertrag (HNO-Praxis) festlegen, wann Publikumsverkehr im Gebäude stattfinden darf? Beispielsweise, dass an Samstag, Sonntagen und Feiertagen und auch 20-8uhr Werktags nur in Ausnahmefällen Publikumsverkehr sein darf. Und wenn ja, wie sind diese Ausnahmefälle definiert?

Danke schonmal,
Feli

Grundsätzlich sicher nicht, kenne mich mit Gewerbeverträgen jedoch nicht wirklich aus

In gewerblichen mietverhältnissesn lässt sich sehr vieles individualverbreden, wenn vertragsschließende es wollen. Es kommt wohl vornehmlich auf die nutzungsart und weise des gesamten anwesens. Wenn die praxis alleinig mitten in einem wohnhaus liegt, wird parteiverkehr an sonn- u. Feiertagen wohl weniger angebracht sein.