Hallo,
kann der Vermieter in einem Praxismietvertrag (HNO-Praxis) festlegen, wann Publikumsverkehr im Gebäude stattfinden darf? Beispielsweise, dass an Samstag, Sonntagen und Feiertagen und auch 20-8uhr Werktags nur in Ausnahmefällen Publikumsverkehr sein darf. Und wenn ja, wie sind diese Ausnahmefälle definiert?
Danke schonmal,
Feli