Öfftl.-rechtl. Lasten übernehmen bie Kauf?

Hallo,

Die finanziellen Risiken bei einem geplanten Hauskauf sind uns immer leider nicht ganz klar.

Der Hausverkäufer ist insolvent,

ob die Bank eine Löschung der recht hohen Schulden vornehmen wird erfahren wir in den nächsten Tagen.

Die Erbpachtgeberin hat auch Forderungen an den Verkäufer,

die öffentlich-rechtlichen Lasten wie Grundschulden, Abfall, Wasser etc. sind in genauer Höhe noch nicht bekannt.

Werden die öffentl-rechtlichen Lasten nun vorrangig bedient?
Heisst das, sie werden als Erstes vom Verkaufserlös bezahlt und werden vom Käufer nicht übernommen?

Oder gilt das nur für einen definierten Zeitraum, vor oder nach der Insolvenzanmeldung?
das Inso Verfahren wurde 10/03 eröffnet.

Kann jemand erläutern was es bedeutet wenn die Bank sich aussondert?

Danke im Voraus.
Bea

Hallo Bea,
meine ganz bescheidene Privatmeinung: Mit so einer komplexen und
riskanten Angelegenheit bist du hier falsch. Da hilft dir wirklich
nur ein versierter Rechtsanwalt. Immerhin geht es nicht um ein
gebrauchtes Auto im Wert einiger Monatsgehälter.
So wie du es schilderst, sind da schon eine ganze Menge Dinge zu
klären. Ohne Detailkenntnisse kann dir hier sicherlich keiner einen
fundierten Rat geben.
Du möchtest dich doch sicher nicht auf eine Blinddiagnose verlassen
und dann hinterher finanziell „baden“ gehen?
Gruss und viel Glück
T-Bird

Danke im Voraus.
Bea