Hallo,
Die finanziellen Risiken bei einem geplanten Hauskauf sind uns immer leider nicht ganz klar.
Der Hausverkäufer ist insolvent,
ob die Bank eine Löschung der recht hohen Schulden vornehmen wird erfahren wir in den nächsten Tagen.
Die Erbpachtgeberin hat auch Forderungen an den Verkäufer,
die öffentlich-rechtlichen Lasten wie Grundschulden, Abfall, Wasser etc. sind in genauer Höhe noch nicht bekannt.
Werden die öffentl-rechtlichen Lasten nun vorrangig bedient?
Heisst das, sie werden als Erstes vom Verkaufserlös bezahlt und werden vom Käufer nicht übernommen?
Oder gilt das nur für einen definierten Zeitraum, vor oder nach der Insolvenzanmeldung?
das Inso Verfahren wurde 10/03 eröffnet.
Kann jemand erläutern was es bedeutet wenn die Bank sich aussondert?
Danke im Voraus.
Bea