Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe sie können mir helfen . Ich wurde am 10.07.2009 zussammengeschlagen habe diverse Verletzungen davon getragen (z.b. 7 Zähne angebrochen einer ganz Rausgeschlagen, leichte Gehirnerschütterung, Prellung und Stauchung des Kinns, HWS- Schleuderthrauma,diverse Schirfwunden)
und jetzt wollte ich nur wissen ob es sich rentiert einen Antrag auf OEG zu stellen?? habe mich schon etwas informiert, aber ich finde immer nur Artikel wo bleibende Schäden entstanden sind und diese wurden dann mit Rente usw. entschädigt. Das trifft ja auf mich eher nicht zu oder??
MFG Patrik Krämer
PS: Bitte um Schnelle antwort weil ich ja evtl. den Antrag stellen muss 
Sehr geehrter Herr Krämer,
entscheidende Hilfe ob sie einen Antrag stellen sollten können Sie am besten mit einem Mitarbeiter des weißen Ringes klären.
www.weisserring.de
Es gibt bestimmt auch in ihrer Nähe einen Mitarbeiter.
Diese kommen auch zu Ihnen nach Hause.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen.
Ally
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Hi Patrick,
ist der Täter bekannt? Du musst unbedingt Strafanzeige stellen. Dann wird das geprüft. Ich denke du hast dabei bestimmt auch psychischen Schaden erlitten.
Ich würde auf jeden Fall antrag stellen. Das mußt du dann in dem Bundesland machen, in dem es passiert ist.
Wegen der Psyche kann das schon ein bisschen dauern, aber da mußt du hart bleiben. Selbst wenn der antrag abgelehnt wird,würde ich Widerspruch einlegen.
Wenn ich mehr über den Sachverhalt wüsste könnte ich dir auch ein bisschen weiterhelfen.
Würde mich freuen von dir zu hören.
Hoffe auf bald.
Gruß
Ulrike
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ja täter ist bekannt strafanzeige läuft RW ist auch eingeschaltet und er meinte das ich evtl. OEG antrag stellen soll
Psychischer schaden ist mir bis jetzt noch nicht bekannt… soll ich mal zum psychologen gehen??
MFG Patrik
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Hi Patrik,
das kann nicht Schaden. Auf diese Art könntest du vielleicht eine anerkennung bekommen. Wenn Dein Anwalt dir das rät würde ich auf jeden Fall antrag stellen. Nehme dir beim Psychologen vor, dass dich dieses Ereignis sehr belastet nervllich, da kannste nichts verkehrt machen. Solche Schäden werden auch besser anerkannt.
Würde mich freuen von dir zu hören.
In welchen bundesland ist es denn passiert?
Ich kenne einen guten Opferanwalt.
Gruß
Ulrike
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Es war in Bayern, quasi kann ich da mehr Geld raus holen wenn ich das sage mit der nervlichen belastung usw. ???
MFG Patrik
Es war in Bayern, quasi kann ich da mehr Geld raus holen wenn
ich das sage mit der nervlichen belastung usw. ???
MFG Patrik
Hi Patrik,
von meiner Seite ist das Versorgungsamt München zuständig. Da ich jetzt in BW wohne.
Mein Sohn bekommt von dort einen OEG eine Grund und ausgleichsrente.
Gebe mir wieder Bescheid wenn Du Hilfe benötigst.
Gruß
Ulrike