Öl Heizungsanlage ausgefallen

Hallo…

Ich bin Mieterin eines Mietshauses ca. 100qm groß. Am Sonntag den 2.01.2011 fiel mir im laufe des Nachnmittages auf das es recht kalt im Haus gewesen ist, dies bestätigte mir auch 2 Std später mein Mann.

Kein Wunder sämtliche Heizkörper waren kalt, zudem ist es ein sehr altes Haus und die Fenster sind auch nicht mehr die besten. Also ab in den Keller und Heizungsanlage überprüfen „alte Ölheizung von 1987“ mit großem Zinktank. Anlage war aus und trotz Notschalter drücken keine Reaktion.

Also Anruf bei der Vermieterin — allerdings vergebens — nicht erreicht — erst Montag früh erreicht Tel Nr vom Techniker bekommen!!! Habe darauf hin den Heizungstechniker angerufen 10:00 Uhr morgens, er könne aber erst ab 17:00 Uhr…

Ich muss nicht erwähnen wie kalt es schon gewesen ist, die Kinder 2 und § Jahre alt mussten deshalb zur Oma !! Der Techniker kam dann auch spät Nachmittags. Diagnose: nicht der Brenner defekt sondern der Schwimmer vom Tank — der zeigte 1000Liter Öl an aber er war komplett leer. Zur Überbrückung hat der Techniker einen 20Liter Kanister mit Diesel angeschlossen um Kurz für Wärme zu sorgen.

Morgens um 6:00 Uhr wieder alles eisig kalt!!! im Heizungskeller stand nun such zu meiner Freude alles unter Wasser. Öl wurde im Laufe des Tages geliefert Und der Techniker, um den Kanister Diesel abzuklemmen kam um 17:30 Uhr (also schon 48 Std ohne Heizung) Das Wasser selber kam aus der Anlage, der Verdrängerbehälter war nun auch defekt und ein neuer musste her. Um 20:00 Uhr liefen dann endlich wieder die Heizungen und Warmwasser gab es auch wieder!!! nach über 48 Std.

Nun meine Frage wie Verhält es sich bezg. eine Mietminderung? Zudem hatte ich Montag noch Urlaub und habe den halben Tag am Telefon verbracht um die Sache zu klären. Es wäre großartig wenn mir jemand helfen könnte! (hoffe der Text war nicht zu lang und ist verständlich)
Danke für jede Antwort…

Hallo,
ja, sicher könnte man die Miete mindern…
Würde ich jedoch nicht tun !
Keiner ist an den technischen Defekten schuld.
Und eine neue Heizung wird nur auf die Mieter umgelegt.

Ich würde: Die Servicenummer des Heizungstechnikers aufheben ( und vom Vermieter einer Zweite NOT-Firma erfragen…), regelmäßig die Ölmenge kontrollieren und eine Ersatzheizung via Gebläse bunkern.
Das ist alle Male billiger und wirkt auch verständiger als eine Mietminderung im Prozentbereich durchzusetzen.

Besten Gruß

Hallo,

Mietminderungen werden in ihrer Höhe von jedem Gericht anders gesehen. An Deiner Stelle würde ich jedoch für zwei Tage gar keine Nettokaltmiete zahlen, da die Wohnung quasi nicht bewohnbar war. Ich denke, diese Argumentation ist auch nachvollziehbar.

Vom Mieter wird verlangt, sich sozusagen um die Wohnung zu „kümmern“, daher denke ich, daß Du den Urlaubstag leider nicht in Abzug bringen kannst. Wobei ich das trotzdem erst einmal tun würde, denn das ganze ist nicht Deine Schuld, sondern die des Vermieters, da die Anlage vermutlich nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Hier würde ich einen sogenannten Aufwendungsersatz in Relation zu Deinem Gehalt (was würde Dich ein unbezahlter freier Tag kosten) in Abzug bringen.

Ich teile die Meinung des anderen Beantworters hier nicht, der sagt, daß Du alles auf sich beruhen lassen solltest, weil mit einer Mietminderung niemandem geholfen ist. Natürlich ist die Mietminderung nicht hoch, aber häufig wachen Vermieter durch so etwas erst auf und fangen an, sich zu kümmern. Es wäre nämlich auch nicht Deine Aufgabe gewesen, Dich um den Heizungstechniker zu kümmern, sondern die des Vermieters bzw. Verwalters.

Und noch ein Tip für´s nächste Mal: Ihr müßt nicht bei dieser Kälte aushalten. Ihr könntet auf Kosten des Vermieters in ein Hotel gehen oder auch Heizgeräte auf seine Kosten kaufen, also z.B. Ölradiatoren.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen.

Viele Grüße

Nine

Grüße aus dem Kandelweg,

die Gerichte sind sich da nicht so einig. Die mögliche Mietminderung beginnt bei 20% (LG Hannover) und geht bis 75% (LG Berlin).
Das bedeutet aber nur, dass für die betroffenen Tage gemindert werden kann. Bei 50% beträfe das im konkreten Fall: 3 Tage Ausfall = 10% der Monatsmiete und davon eben 50%.

Zuerst wäre zu prüfen, wer laut Mietvertrag für die regelmäßige Wartung der Heizung zuständig ist, ob diese Wartung durchgeführt wurde, und ob bei einer Wartung der Heizungsdefekt hätte erkannt werden müssen.

Ich sehe es vorerst so, daß die Mieter einen 48-stündigen Heizungsausfall hinzunehmen haben, da gibt es wirklich Schlimmeres. Wenn der Defekt am Wochenende auftritt und erst am nächsten oder übernächsten Arbeitstag behoben werden kann, kann die Vermieterin nichts dafür; daran hätte sich auch nichts geändert, wenn sie statt der Mieterin herumtelefoniert hätte.

Die Miete mindern darf man normalerweise erst, nachdem man dem Vermieter eine angemessene Frist gesetzt und mit Mietminderung gedroht hat.

Hallo,

zunächst gehe ich mal davon aus, daß deine Vermieterin für das Betanken, die Reinigung und Wartung der Heizanlage verantwortlich ist.
Wenn aber die Anlage noch Bestand im Tank anzeigt, kann man ihr keinen Vorwurf machen, daß sie nicht getankt hat.
Wenn die ganze Anlage jedoch in dem Zustand ist, wie beschrieben, ist sie wohl ne Weile nicht gewartet worden. Das kannst Du aber auf deiner Nebenkostenrechnung sehen. Leider freuen sich viele Mieter, wenn die Kosten darauf nicht zu sehen sind. Aber wir haben in unserem Haus selbst eine Ölheizung und lassen die jedes Jahr warten. Dafür ist unsere auch in einem 1a Zustand und hält mit Sicherheit viele Jahre länger als ohne Wartung.

Ich habe mich jedoch schon etwas gewundert, wieso Du dich um den Handwerker etc. bemüht hast. Eigentlich ruft man die Vermieterin an und bittet Sie, sich um das Problem zu kümmern und ihre Freizeit dafür aufzuwenden. Sie ist die Eigentümerin und Du bist rein rechtlich auch Rechnungsadressat, wenn Du den Handwerker bestellst. Oftmals wird aus Angst vor Manipulation gerade in Mehrfamilienhäusern der Heizraum abgeschlossen.

Ich denke nicht, daß Du mit einer Mietminderung durchkommen würdest. Es handelt sich hier um 2 Tage und ihr habt so schnell es geht und möglich war (Montag morgen) den Handwerker informiert. So etwas kann passieren und es hat sich ja keiner auf die faule Haut gelegt und nix getan.

Gruß Ina

Hallo,

sorry, dass ich erst heute antworte, hab es leider etwas vergessen…

Kann zu dem Thema aber auch nichts groß „beitragen“…

schoerschi