Öl im Kühlwasser - Gewährleistungsanspruch

Hallo! Habe vor 2 Monaten einen 3 Jahre alten Gebrauchten gekauft. Alles bei einer Vertragswerkstatt, auch wo das Fahrzeug damals der einzige Vorbesitzer gekauft hat, und zudem war es auch ein Voll-Leasing, dass auch immer in der gleichen Werkstatt gewartet wurde. Nun, jetzt habe ich Öl im Kühlwasser, und es kann entweder die Zylinderkopfdichtung oder ein Riss im Zylinder-Block sein. Ich habe die Werkstatt schon kontaktiert und einen Termin ausgemacht. Nun mein Anliegen: Egal was es wird, die Werkstatt wird es richten, aber ich hoffe, dass ich dafür nichts zahlen muss, oder? Ich habe doch 6 Monate Anspruch auf die Gewährleistung?! Kann ich ggf. der Motor hin wäre, das Geld für das Auto zurückzuverlangen?

Hallo,

der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu ÜBERGEBEN (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html). Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Defekt auf einen Mangel - nicht auf Fehlgebrauch, fehlende Wartung, Verschleiß etc. - zurückzuführen ist, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Sollte ein Gewährleistungsanspruch bestehen, erstreckt sich dieser zunächst auf Nacherfüllung, also Reparatur. (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html)

Gruß

S.J.

Egal was es wird, die Werkstatt wird es richten, aber ich
hoffe, dass ich dafür nichts zahlen muss, oder? Ich habe doch
6 Monate Anspruch auf die Gewährleistung?! Kann ich ggf. der
Motor hin wäre, das Geld für das Auto zurückzuverlangen?

Hallo!

Der Händler hat Dir gegenüber für ein Jahr eine sogenannte Sachmangelhaftung. Dies betrifft Mängel die das Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Lieferung an Dich hatte.Bei Auftreten eines Mangels muss der Händler in den ersten 6 Monaten nach Auslieferung beweisen, dass dieser Mangel bei der Auslieferung nicht bestand.Das kann der Händler nicht da ja kein Gutachten vorliegt welches bestätigt, dass am Tage der Lieferung kein Öl im Kühlwasser war.Also muss er den Mangel auf seine Kosten beseitigen lassen.Wenn für das Fahrzeug eine Gebrauchtwagengarantieversicherung abgeschlossen wurde kann der Schaden auch über diese abgerechnet werden. Evtl. fällig werdende Selbstbeteiligungskosten für Dich muss dann auch der Händler bezahlen.Aber aufge4passt; die defekte Zylinderkopfdichtung wird nicht von der Garantie erfasst.Der defekte Zylinderkopf ja.Aber das ist ja nicht Dein Problem. Auf die erfolgte Reparatur hast Du dann wieder 2Jahre Gewährleistung.Die Rückgabe des Fahrzeuges ist erst nach mehreren vergeblichen Reparaturversuchen möglich, und dann meistens bei Gebrauchtwagen nur über einen Anwalt.Manchmal bietet aber der Händler von sich aus die Rücknahmme an.Für Defekte die erst 6 Monate nach Auslieferung auftreten bist Du als Kunde dann in der Beweispflicht das diese schon bei der Auslieferung bestanden haben. Es gilt also die Faustregel; in den ersten 6 Monaten bezahlt in der Regel der Händler, danach bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen.Der Unterschied zwischen defekter Dichtung und defektem Z.-Kopf zu unterscheiden ist in 90% der Fälle erst nach Abbau des Kopfes möglich weil die Undichtheit nach innen gerichtet ist und von außen nicht diagnostiziert werden kann.

MfG

W.A.

Hallo! mich würde interessieren wie der Fall gelöst wurde. Kannst ja mal ein Feedback geben.

Lieber Steve Jobs, lieber Wolfgang Altrogge,
ich danke Euch vielmals für die schnellen und kompetente Antworten. So wie es aussieht, habe ich wohl gute Karten für eine Nachbesserung auf Kosten des Händlers. Ich habe mich schon auf ein Gespräch vorbereitet und werde, bei Beanstandungen seitens des Händlers, die rechtliche Grundlage erwähnen. Da der Termin erst im nächsten Monat ist, bitte ich um etwas Geduld mit meiner Antwort zum Feedback.

Lieber Gruß
LSWK

sorry, da kann ich leider nict helfe. gruß
candy**66

FEEDBACK:

Das Autohaus war sehr sehr freundlich.
Ich bekam nicht nur einen neuen Ölkühler (Ursache für das Öl im Kühlwasser), sondern zugleich auch die ganze große Inspektion wurde über die Gewährleistung seitens des Autohauses geregelt. So etwas kann ich nur vorbildlich nennen.