Hi
Ich kann da ein Fallbeispiel aus dem Jahre 2004 bringen , es hat gewisse ähnlichkeitem mit diesem Fall , ist aber wie gesagt schon 8 Jahre her .
Ein Fahrzeughalter lässt sein Fahrzeug , das an Ölverlust bei laufenden Motor leidet , abschleppen.
Der Abschlepper ist aber zu gross um in die Einfahrt zu fahren ( der Fahrzeughalter hat eine kleine Hobbywerkstatt und kann den Fehler in dieser Werkstatt selbst beheben , eine Schraube an der Ölpumpe war abgebrochen ) )
Der Fahrzeughalter lässt das Auto vor der Einfahrt abladen , füllt nochmal Öl in den Motor und fährt den Wagen mit Ölverlust ( kleine Rinnsalspur ) in die ca 50 Meter entfernte Werkstatthalle .
Der Fahrzeughalter geht dann mit einem Eimer Ölbindemittel hin und streut die Strasse und die Einfahrt ab.
Dusseligerweise stand wohl ein pensionierter Polizist am Fenster des Nachbarhauses der das Treiben beobachtet hatte und meldet es der Diensstelle die dann nach ein paar Minuten mit einem Streifenwagen vorbeischauten .
Anzeige wegen Umweltverschmutzung : in Summa 300,- Euro
man argumentierte das man ja auch 4 - 5 Leute aus der Nachbarschaft zusammentrommeln hätte können um den Wagen auf die Hebebühne zu schieben.
Ob man Sie haftbar machen kann , wenn Sie ins Parkhaus gefahren sind , weis ich nicht , aber wenn Sie jetzt so heraus fahren könnten Sie belangt werden , da Sie ja im wissen sind das Ihr Fahrzeug Ölverlust hat
Toni