Öl Verlust am Auto

Nehmen wir mal an man fährt morgens auf dem Weg zur Arbeit in ein Parkhaus, und bemerkt beim aussteigen das dass Auto eine kleine Ölfitze ca. 0,5 l und eine kleinen Spur verursacht hat.
Natürlich würde mann dann sofort in die Werkstatt fahren.

Muss man mit einer Strafe für den Verlust rechnen ?
Kann der Parjausbetreiber dafür etwas in Rechnung stellen ?
Und würde dass von der Privathaftpflicht bzw KFZ Haftpflicht gedeckt werden ?

Muss man mit einer Strafe für den Verlust rechnen ?

Nein, wieso ? Man muß nur für den Schaden aufkommen.

Kann der Parjausbetreiber dafür etwas in Rechnung stellen ?

Klar, kann er die Reinigungskosten von dem KFZ-Halter einfordern.

Und würde dass von der Privathaftpflicht bzw KFZ Haftpflicht gedeckt werden ?

Das Auto (PKW ?) sollte die Umweltschadendeckung haben, die zahlt das dann.

Hi

Ich kann da ein Fallbeispiel aus dem Jahre 2004 bringen , es hat gewisse ähnlichkeitem mit diesem Fall , ist aber wie gesagt schon 8 Jahre her .

Ein Fahrzeughalter lässt sein Fahrzeug , das an Ölverlust bei laufenden Motor leidet , abschleppen.
Der Abschlepper ist aber zu gross um in die Einfahrt zu fahren ( der Fahrzeughalter hat eine kleine Hobbywerkstatt und kann den Fehler in dieser Werkstatt selbst beheben , eine Schraube an der Ölpumpe war abgebrochen ) )
Der Fahrzeughalter lässt das Auto vor der Einfahrt abladen , füllt nochmal Öl in den Motor und fährt den Wagen mit Ölverlust ( kleine Rinnsalspur ) in die ca 50 Meter entfernte Werkstatthalle .
Der Fahrzeughalter geht dann mit einem Eimer Ölbindemittel hin und streut die Strasse und die Einfahrt ab.

Dusseligerweise stand wohl ein pensionierter Polizist am Fenster des Nachbarhauses der das Treiben beobachtet hatte und meldet es der Diensstelle die dann nach ein paar Minuten mit einem Streifenwagen vorbeischauten .

Anzeige wegen Umweltverschmutzung : in Summa 300,- Euro

man argumentierte das man ja auch 4 - 5 Leute aus der Nachbarschaft zusammentrommeln hätte können um den Wagen auf die Hebebühne zu schieben.

Ob man Sie haftbar machen kann , wenn Sie ins Parkhaus gefahren sind , weis ich nicht , aber wenn Sie jetzt so heraus fahren könnten Sie belangt werden , da Sie ja im wissen sind das Ihr Fahrzeug Ölverlust hat

Toni

Hallo,

Muss man mit einer Strafe für den Verlust rechnen ?

Nein, denn es fehlt der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit

Kann der Parkhausbetreiber dafür etwas in Rechnung stellen ?

Ja, z.B. Reinigungskosten

Und würde dass von der Privathaftpflicht bzw KFZ Haftpflicht gedeckt werden ?

Ja, die Kfz-Haftplicht. ABER: Das ist dann ein Haftpflichtschaden für den man zurückgestuft wird. Die Reinigungsrechnung dürfte im eher zwei-stelligen Bereich liegen, da sollte man dann wohl selbst zahlen…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

Muss man mit einer Strafe für den Verlust rechnen ?

Nein, denn es fehlt der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit

Wie? Ist man versehentlich mit Ölspur losgefahren aus dem Parkhaus, nachdem man das Leck bemerkt hat?
Sry, das kann ich nicht nachvollziehen. Richtig wäre gewesen, was drunter zu stellen und den Abschleppdienst zu rufen.
Gruß
loderunner