Hallo, mal angenommen ein Mieter hat einen Stellplatz
mitgemietet. Er stellt dort ein altes Auto ab, das regelmässig
frische Ölflecken auf dem Pflaster hinterlässt. Trotz
mehrmaligen mündlichen Hinweis des Vermieters ändert sich an
der Situation nichts. Hat der Mieter Möglichkeiten dies zu
Unterbinden?
Hallo,
der Vermieter hat selbstverständlich nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht, weiteren Ölaustritt und vor allem eine möglichen Verunreinigung des Erdreiches zu verhindern. Durch Regen abgelöstes Öl ist ein Risiko für Kanalisation und/oder Erdreich. Zwar wird die Menge nun keine Kläranlage stilllegen, trotzdem darf der Vermieter dies nicht dulden.
Der Vermieter muss den Mieter auffordern den Schaden am Auto beseitigen zu lassen. Er kann auch verlangen, dass die ölverschmutzten Pflastersteine auf Kosten des Mieters ausgebaut und ersetzt werden. Und er kann verlangen, dass das Fahrzeug bis es nicht mwehr leckt nicht mehr auf dem Stelplatz aus Umweltschutzgründen abgestellt wird. Eine Wanne unter das Auto reicht nicht aus. Denn wenn das Auto wegfährt, wer garantiert, dass nicht an anderer Stelle plötzlich das Öl auf dem Pflaster ist ?
Gruss Günter