Ölspur in Baustelle - wer haftet für Schaden?

gehe zu einer prüforganisation

mach selber. Du hast behauptet.

Etwas OT
Mahlzeit!

Hoffentlich kommt ein Richter zu dem Schluss, dass das Auto
dem TÜV vorzuführen ist. Und der TÜV sagt dann: „Stilllegen!“
Solche Fahrzeuge kann man am Nürburgring brauchen, auf
deutschen Straßen nicht.

Aha. Sehr interessante Meinung.

Kann das Fahrzeug denn

  • eigentlich über einen Bordstein fahren?

Das Fahrzeug kommt problemlos über abgesenkte Bordsteine.

  • über einen Stein auf der Straße?

natürlich ebenso

  • oder einfach über eine Unebenheit?

Geht auch ohne Probleme.

Wie bereits geschrieben, das Fahrwerk is drin u das Fahrzeug bekommt im jetzigen IST-Zustand (also mit intakter Ölwanne) alle 2 Jahre den Segen vom Prüfer der Dekra. Ohne Mängel.

Wenn 3cm schon zuviel sind, bleibt das Fahrzeug ja fast
überall hängen.

Es ging in diesem FIKTIVEN Fall um weit mehr als 3cm/30mm. Der Absatz war deutlich zu spüren, aber eben nicht zu sehen. Zumindest war nich zu erkennen, dass er so tief is.

Und dem Fahrer muss klar sein, dass man mit so einem
„Fahrzeug“ nicht überall fahren kann.

Schon klar. Da die Baustelle nich erst „seit gestern“ besteht, war es auch problemlos möglich. Bis auf dieses eine Mal :frowning:

Genauso wie man mit
einem normalen Auto (was diese übrigens nicht ist!) nicht über
ein Feld fahren kann, mit dem Traktor aber schon.

Da spricht wohl ein Sachverständiger?! Ich selber bin mit Trabants, verschiedenen Renaults u diversen anderen „reinrassigen Strassenfahrzeugen“ (2-, 3- u Vierräder) übers Feld gebrettert. Es ging eigentlich fast immer :smiley:

Gruss

Mutschy

Hallo

Es geht bei der Haftungsfrage im UP (u jetz imer
noch) übrigens einzig um die Kosten des Feuerwehrseinatzes,
nichts anderes!

Diese Kosten teilen das Schicksal der Kosten für die Ölwanne.

Die Ölwanne ist aber doch Schaden am eigenen Fahrzeug, der
Ölschaden dagegen Schaden an fremdem Eigentum (oder so
ähnlich).

Heißt das nicht, Ölwanne zahlt Hans (nicht ich!) selber bzw.
dessen Vollkaskoversicherung, den verursachten Umweltschaden
und damit zusammenhängenden Feuerwehreinsatz dagegen zahlt die
Haftpflichtversicherung?

In der Regel dürften beide Versicherungen beim selben Versicherer abgeschlossen sein, so dass diese Frage von eher nur theoretischem Interesse ist, aber mit dem „geteilten Schicksal“ meinte ich eigentlich ohnehin nur, dass beide Kostenblöcke im Verhältnis zwischen Hans und beteiligten Dritten zu Lasten von Hans gehen. Wenn er diese Schäden versichert hat - bei der Haftpflicht muss er es - hat er Glück. Falls Dritten ein (Mit-)Verschulden vorzuwerfen ist, wird die Versicherung eventuell mit diesen streiten.

Gruß
smalbop

Hallo!

Es ging in diesem FIKTIVEN Fall um weit mehr als 3cm/30mm.

Daraus ergibt sich die entscheidende Frage: Wie tief/hoch war der Absatz?
Und wenn sich die Frage nicht mehr klären lässt, wird sich aber feststellen lasen, ob das Fahrzeug eine Bodenfreiheit > 110 mm hatte.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Hallo,
;In der Regel dürften beide Versicherungen beim selben

Versicherer abgeschlossen sein, so dass diese Frage von eher
nur theoretischem Interesse ist,

und was ist mit dem Schadensfreiheitrabatt?
Gruß
loderunner