Guten Abend
Es ist doch so, dass die Straße in Originalzustand
„eigentlich“ ausgereicht hätte, dem betreffenden Fahrzeug eine
schadensfreie Fahrt zu gewährleisten. Nun ist es aber aufgrund
der Baustelle nicht so. Meines Erachtens nach müsste der
Bauunternehmer, der die Straße derart verändert hat, für den
Schaden haften. Er hat in dem Fall eine
Verkehrssicherungspflicht.
Wohl wahr. Die Beschilderung war unter aller Sau u die Strasse
nur für Anlieger freigegeben. Hans is aber Anlieger u somit
legal dort unterwegs gewesen.
Ob die Beschilderung unter aller Sau war, kann (und muss) das Ordnungsamt prüfen. Offenbar war sie ja aber soweit ausreichend, dass die ortskundigen Anlieger mit Schrittgeschwindigkeit durch die Gefahrenstelle fuhren. Ob der Fahrer legal oder illegal auf der Strecke unterwegs war, ist für die Beurteilung der Haftung ansonsten sch…egal.
Hier verwirklicht sich vielmehr und ganz
typisch die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugführers, ganz
besonders, wenn er die beschriebene peinliche
Proletenschleuder mit atypisch geringer Bodenfreiheit steuert.
Diese „peinliche Proletenschleuder“ is ein E30 Cabrio mit
BMW-Sportfahrwerk.
Das sagt mir nichts (eine Feststellung, auf die ich ausdrücklichen Wert lege) und ist für die Beurteilung des Falls wohl auch ohne Belang.
Also vollkommen legal u selbst im Winter
alltagstauglicher als manche hochbeinige Yuppie-Karre, die
schon bei leichter Steigung in Verbindung mit 3 Schneeflocken
nich mehr weiter kommt…
Hier waren aber nicht drei Schneeflocken im Weg, sondern 3 cm Bodenwelle. Ob das daran im Schritttempo gescheiterte Auto alltagstauglicher ist, mag jeder für sich selbst beurteilen.
Ganz abgesehen davon: Im UP steht: „Strasse wird ca 1…2 m
breit aufgeschnitten, dach Verlegearbeiten mit Kies/Splitt
aufgefüllt; dabei entspteht zwangsläufig ein Absatz von der
Bitumendecke der Strasse zum Füllmaterial“
Der geschilderte Absatz entsteht IMMER, wenn solche „Öffnungen
der Fahrbahndecke“ mit Kies/Splitt/Wasauchimmer verfüllt
werden. Muss halt nur regelmässig nachgefüllt u anständig
verdichtet werden ^^
Das zu beurteilen übersteigt leider den Horizont des Nichtfachmanns, auch wenn zugegebenermaßen sehr viele Führerscheininhaber schon qua Verkehrsteilnahme irrig meinen, zur Beurteilung von Straßenbauarbeiten, Fahrbahntrassierungen, Ausbaustandards und Verkehrslenkungsmaßnahmen qualifiziert zu sein.
Ich weiss im Übrigen nich, was an Schrittgeschwindigkeit zu
schnell gewesen sein könnte, zumal es NICHT um die Ölwanne
geht (wurde bereits getauscht u die Euros hierfür trägt Hans
mit Fassung). Es geht bei der Haftungsfrage im UP (u jetz imer
noch) übrigens einzig um die Kosten des Feuerwehrseinatzes,
nichts anderes!
Diese Kosten teilen das Schicksal der Kosten für die Ölwanne.
Mithin war die Gefahr dem Verkehrsteilnehmer ohnehin bekannt.
Er hat sie also erschwerend bewusst in Kauf genommen.
Was hat Hans für ne Wahl? Das war die einzige Strecke, um aus
dem Dorf zu kommen u irgendwann muss er ja auch mal was zu
essen kaufen 
Die einzige Straße, die aus dem Dorf führt, ist eine Anliegerstraße?! Nun ja, dann…
Jedenfalls ist es doch ganz einfach: Entweder wird die Fahrbahndecke nicht repariert, dann über kurz oder lang Schaden an Ölwanne. Oder die Straße wird eben repariert.
Und dass die „Anlieger“ mit einer Baustelle leben müssen, ist jedenfalls nicht das Verschulden des Bauunternehmers. Vielleicht kann die Gemeinde in Regress genommen werden.
Gruß
smalbop