ÖPNv Strafzettel

Na gut, ich werde mich bemühen, mich zurückzunehmen. Versprochen :smile:

Levay

Auf all das kann man m. E. auch mit etwas gesundem
Menschenverstand selber kommen, wenn einem die Maßstäbe nicht
verrückt sind. Deshalb kann ich die kritik an der
Fragestellung sehr gut nachvollziehen.

entschuldigung, ist nicht bös gemeint aber wenn ich mir die diversen Urteile zu den diversen Dingen anschaue, dann hat’s sich mit „gesundem Menschenverstand“.

Ich könnte ja auch ne Frage stellen: wie kommt man auf der Autobahn am preiswertesten durch einen Stau ?
Drängeln kostet wohl das meiste
Rechtsüberholen ist preiswerter
auf dem Standstreifen wird wohl noch billiger,
am preiswertesten ist wohl wenn ich mir ein Blaulicht
kaufe und einsetze.

Gruss

Na gut, ich werde mich bemühen, mich zurückzunehmen.
Versprochen :smile:

Levay

Also, ich bin nun wirklich absoluter Laie und habe hier immer nette und für mich sehr aufschlussreiche Antworten bekommen. Wenn ich allerdings solch eine -entschuldigung- bescheuerte Frage lese, kann ich voll und ganz die hier gegebenen Antworten verstehen. Zumal der Fragesteller ja wehement auf seine Meinung besteht, dann verstehe ich überhaupt garnicht, warum er die Frage hier überhaupt stellt.

Das maaag ja auch sein. Obwohl ich aus eigener Erfahrung weiß, dass manche Mitmenschen eben völlig falsche Vorstellungen von rechtlichen Situationen haben, es aber einfach nicht besser wissen.

Ich denke, gerade als Jurist sollte man hier sachlich bleiben. Das ist etwas, was Juristen eigentlich auszeichnen sollte. Zudem mag ich mir einfach nicht anmaßen, zu beurteilen, was doofe und was kluge Fragen sind.

Und letztlich mag ich auch nicht in einem anderen Formum wegen einer vermeintlich dämlichen Frage zurecht gestutzt zu werden.

Wie gesagt, es gibt Ausnahmen, wie unsere beiden Verfechter von „Frei Fahrt für freie Bürger“ vor ein paar Wochen. Aber ansonsten sollte man m.E. sachlich oder einfach gar nicht antworten.

Gruß
Dea

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Friede :smile: owT

Na gut, ich werde mich bemühen, mich zurückzunehmen.
Versprochen :smile:

Levay

Antworten verstehen. Zumal der Fragesteller ja wehement auf
seine Meinung besteht, dann verstehe ich überhaupt garnicht,
warum er die Frage hier überhaupt stellt.

ich beharre natürlich vehement darauf, dass man auf eine Frage entweder nicht eingeht wenn man sie für zu blöde hält oder aber -wie hier in dem Fall- auf die Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens hinweist, die für die rechtliche Bewertung des Falles zuständig ist.

Alles andere ist Kür. Ich will weder Recht gehalten noch bin in mit den, für den ÖPNv zuständigen, Verordnungen und Gesetzen vertraut.
Ich bin am We erstmals seit über 30 Jahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs gewesen.

Natürlich hätte ich mich umständlich im Web informieren können, die gilt aber für fast alle Fragen hier.

Gruss

Ich könnte ja auch ne Frage stellen: wie kommt man auf der
Autobahn am preiswertesten durch einen Stau ?
Drängeln kostet wohl das meiste
Rechtsüberholen ist preiswerter
auf dem Standstreifen wird wohl noch billiger,
am preiswertesten ist wohl wenn ich mir ein Blaulicht
kaufe und einsetze.

mit dem Blödsinn kommt dauernd einer um die Ecke, nur wird es dadurch nicht richtiger. Ähnliche Argumentation: Ich stehle dem Polizisten, der mich wegen Mordes festnehmen will, seinen Ausweis sowie seine Dienstwaffe und werde deswegen nur wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

C.

am preiswertesten ist wohl wenn ich mir ein Blaulicht
kaufe und einsetze.

mit dem Blödsinn kommt dauernd einer um die Ecke, nur wird es
dadurch nicht richtiger. Ähnliche Argumentation: Ich stehle
dem Polizisten, der mich wegen Mordes festnehmen will, seinen
Ausweis sowie seine Dienstwaffe und werde deswegen nur wegen
Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

ich verweise auf die Überschrift.

Gruss

Abo-Ticket?
Hi!

Was passiert denn, wenn der Busfahrer einen Fahrausweis sehen will und der Fahrgast so ein Abo-Ticket vorzeigt, dessen Gültigkeit nur mit einem Lesegerät (für den Chip) festgestellt werden kann?

Busfahrer haben so ein Lesegrät (zumindest HIER) überhaupt nicht!

Was mich viel eher interessiert ist:

  1. Das Gerät zum Entwerten ist kaputt, und der Busfahrer sagt, man solle einfach so mitfahren (kam hier schon mehrfach vor).
  2. Der Busfahrer kontrolliert ein Ticket (eingehend!) und sagt, dass es gültig ist - der Kontrolleur weist bei der Kontrolle darauf hin, dass dieses Ticket in der VRR-Wabe nicht gültig ist (kam auch schon mehrfach vor)

LG
Guido

Hallo!

Ich befinde mich völlig legal im Bus und geniesse eine
Freifahrt.

Das könnte man ja weiterspinnen. Es gibt diese nette und verbreitete Labello-Technik. Wenn ich also einen manipulierten Fahrschein vorzeige und genau weiß, dass ich den schon dreißig mal abgestempelt habe und das fällt bei der Kontrolle dem Fahrer nicht auf, ist das dann eine kostenlose Freifahrt, oder doch eher ein vollendeter Betrug?

Gruß,

Florian.

Hi!

Hallo Guido,

dann will ich mal versuchen, Dich zu erhellen:

Was passiert denn, wenn der Busfahrer einen Fahrausweis sehen
will und der Fahrgast so ein Abo-Ticket vorzeigt, dessen
Gültigkeit nur mit einem Lesegerät (für den Chip) festgestellt
werden kann?

Solange Busfahrer/Kontrolleur keine konkreten Hinweise für die Ungültigkeit hat, ist der Fahrschein als gültig anzusehen

Busfahrer haben so ein Lesegrät (zumindest HIER) überhaupt
nicht!

Was mich viel eher interessiert ist:

  1. Das Gerät zum Entwerten ist kaputt, und der Busfahrer sagt,
    man solle einfach so mitfahren (kam hier schon mehrfach vor).

Das ist eine rechtsgültige Ansage. Der Verkehrsbetrieb muß Dir den Kauf und ggfs. die Entwertung des Fahrscheins ermöglichen. Das gilt auch für defekte Fahrscheinautomaten, wenn z.B. in der Strassenbahn keine Fahrscheine verkauft werden. Allerdings sollte man sich in diesem Fall ausdrücklich beim Einsteigen melden und den Fahrer auf das defekte Gerät hinweisen. Der Fahrer kann auch verlangen, daß Du Dir an der nächsten Haltestelle ein Ticket löst, wenn er dafür auf Dich wartet oder die Wartezeit auf das nächste Fahrzeug fahrplanmäßig sehr kurz ist (Faustformel > 10 Min.).

  1. Der Busfahrer kontrolliert ein Ticket (eingehend!) und
    sagt, dass es gültig ist - der Kontrolleur weist bei der
    Kontrolle darauf hin, dass dieses Ticket in der VRR-Wabe nicht
    gültig ist (kam auch schon mehrfach vor)

Kommt darauf an. Sagt der Busfahrer dies bei der normalen Kontrolle, bzw. beanstandet nicht, kann das Ticket trotzdem durch den Kontrolleur beanstandet werden.
Hast Du aber vorher ausdrücklich GEFRAGT, ob das Ticket gültig ist, ist die Ansage des Fahrers bindend, da Du damit zum Ausdruck gebracht hast, daß Du ggfs. bereit bist, ein gültiges Ticket zu erwerben.

Grundsätzlich gilt eben, daß der Fahrgast sich selber bemerkbar machen muß, wenn er selber Zweifel an der Gültigkeit des Fahrscheins hat bzw. haben könnte. Sich einfach 'reinsetzen und auf den eigenen sprühenden Charme vertrauen reicht idR nicht

LG
Guido

Hi!

Was passiert denn, wenn der Busfahrer einen Fahrausweis sehen
will und der Fahrgast so ein Abo-Ticket vorzeigt, dessen
Gültigkeit nur mit einem Lesegerät (für den Chip) festgestellt
werden kann?

Solange Busfahrer/Kontrolleur keine konkreten Hinweise für die
Ungültigkeit hat, ist der Fahrschein als gültig anzusehen

Das war eine rhetorische Frage :wink:

  1. Das Gerät zum Entwerten ist kaputt, und der Busfahrer sagt,
    man solle einfach so mitfahren (kam hier schon mehrfach vor).

Das ist eine rechtsgültige Ansage. Der Verkehrsbetrieb muß Dir
den Kauf und ggfs. die Entwertung des Fahrscheins ermöglichen.
Das gilt auch für defekte Fahrscheinautomaten, wenn z.B. in
der Strassenbahn keine Fahrscheine verkauft werden. Allerdings
sollte man sich in diesem Fall ausdrücklich beim Einsteigen
melden und den Fahrer auf das defekte Gerät hinweisen. Der
Fahrer kann auch verlangen, daß Du Dir an der nächsten
Haltestelle ein Ticket löst, wenn er dafür auf Dich wartet
oder die Wartezeit auf das nächste Fahrzeug fahrplanmäßig sehr
kurz ist (Faustformel > 10 Min.).

DANKE! Da habe ich nämlich schon anderes erlebt.

  1. Der Busfahrer kontrolliert ein Ticket (eingehend!) und
    sagt, dass es gültig ist - der Kontrolleur weist bei der
    Kontrolle darauf hin, dass dieses Ticket in der VRR-Wabe nicht
    gültig ist (kam auch schon mehrfach vor)

Kommt darauf an. Sagt der Busfahrer dies bei der normalen
Kontrolle, bzw. beanstandet nicht, kann das Ticket trotzdem
durch den Kontrolleur beanstandet werden.
Hast Du aber vorher ausdrücklich GEFRAGT, ob das Ticket gültig
ist, ist die Ansage des Fahrers bindend, da Du damit zum
Ausdruck gebracht hast, daß Du ggfs. bereit bist, ein gültiges
Ticket zu erwerben.

Auch hier habe ich schon andere Dinge erlebt! Allerdings waren die Kontrolleure damit zufrieden, dass sich der Fahrgast (ziemlich empört, da er nachgefragt hatte) ein neues Ticket beim Fahrer kaufte.

Grundsätzlich gilt eben, daß der Fahrgast sich selber
bemerkbar machen muß, wenn er selber Zweifel an der Gültigkeit
des Fahrscheins hat bzw. haben könnte. Sich einfach
'reinsetzen und auf den eigenen sprühenden Charme vertrauen
reicht idR nicht

Das wäre dann wieder die Sache mit dem gesunden Menschenverstand…

LG
Guido

Hallo,

Abo-Tickets haben ein lesbares Gültigkeitsdatum. Sollte man das Ticket kündigen, muss es zurückgegeben werden. Ansonsten wird weiter abgebucht.

Das wäre dann wieder die Sache mit dem gesunden
Menschenverstand…

konziliantere Foren als das hiesige verwiesen auf die Beförderungsbedingugen, die weitgehend vom Beförderungsunternehmen gestaltet werden können und darauf, dass es Unternehmen gibt, die dem Fahrer (hier auch der Kontrolleur) einen Ermessensspielraum geben und dieser aus Billigkeitsgründen oder wie sowas heisst, sehr wohl Menschen ohne Ticket befördern kann.

Dies wird insbesondere bei Volksfesten intensiv angewendet.

Meine Frage war klar formuliert, dass der Fahrgast sehr wohl versucht haben könnte, einen gültigen Fahrschein zu lösen, er aber durchgewinkt wurde. Man könnte also davon ausgehen, dass die Beförderungsbedingungen sowas zulassen.

DASS Kleinigkeiten im Verhalten von Menschen dazu führen, dass Sachverhalte anders beurteilt werden, wird wohl gerade in der Rechtsprechung niemand ernsthaft bestreiten und sicher auch nicht, dass alle Fälle eindeutig sind.

Gruss

Anmerkung
Hallo,

Abo-Tickets haben ein lesbares Gültigkeitsdatum. Sollte man
das Ticket kündigen, muss es zurückgegeben werden. Ansonsten
wird weiter abgebucht.

Kommt aber ein wenig auf den Verkehrsbetrieb an, oder?

Das wäre dann wieder die Sache mit dem gesunden
Menschenverstand…

konziliantere Foren als das hiesige verwiesen auf die
Beförderungsbedingugen, die weitgehend vom
Beförderungsunternehmen gestaltet werden können

Wogegen Du oben grad selber verstoßen hast.

Weitgehend ist übrigens relativ. Es gibt auch ein Beförderungsgesetz, das Mindestanforderungen und Rahmen dieser Bedingungen vorschreibt.

und darauf,
dass es Unternehmen gibt, die dem Fahrer (hier auch der
Kontrolleur) einen Ermessensspielraum geben und dieser aus
Billigkeitsgründen oder wie sowas heisst, sehr wohl Menschen
ohne Ticket befördern kann.

Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Wer soll das wissen, wer kennt alle Beförderungsbedingungen in D?

Dies wird insbesondere bei Volksfesten intensiv angewendet.

Was auch ganz andere Gründe als ein Ermessensspielraum des Fahrers haben kann. Z.B. ein Pauschalvertrag mit dem Organisator.

Meine Frage war klar formuliert, dass der Fahrgast sehr wohl
versucht haben könnte, einen gültigen Fahrschein zu lösen, er
aber durchgewinkt wurde.

Sorry, aber das ging aus Deiner Frage in keiner Weise hervor, geschweige denn ‚klar formuliert‘. Lies mal nach, was Du dort geschrieben hast.

Man könnte also davon ausgehen, dass
die Beförderungsbedingungen sowas zulassen.

Dann schau doch dort nach.

Btw., die zweite Antwort von Levay auf Deine Ursprungsfrage hast Du gelesen?

Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

Abo-Tickets haben ein lesbares Gültigkeitsdatum. Sollte man
das Ticket kündigen, muss es zurückgegeben werden. Ansonsten
wird weiter abgebucht.

…und wenn die Lastschrift platzt, ist das Ticket nicht gültig bis zur Bezahlung - das KANN ein Busfahrer nicht feststellen.

konziliantere Foren als das hiesige verwiesen auf die
Beförderungsbedingugen, die weitgehend vom
Beförderungsunternehmen gestaltet werden können und darauf,
dass es Unternehmen gibt, die dem Fahrer (hier auch der
Kontrolleur) einen Ermessensspielraum geben und dieser aus
Billigkeitsgründen oder wie sowas heisst, sehr wohl Menschen
ohne Ticket befördern kann.

Ich GLAUBE, dass auch „meine“ Busfahrer das dürfen. Ich bin als Kind mal halb im Eis eingebrochen und der Busfahrer damals nahm mich auf Nachfrage mit.

Meine Frage war klar formuliert, dass der Fahrgast sehr wohl
versucht haben könnte, einen gültigen Fahrschein zu lösen, er
aber durchgewinkt wurde. Man könnte also davon ausgehen, dass
die Beförderungsbedingungen sowas zulassen.

Heute morgen bin ich in meinen Bus eingestiegen. Es war die erste Haltestelle, also brechend voll. Der Busfahrer hätte (unter Berücksichtigung seines Fahrplans) gar nicht die Zeit gehabt, alle Tickets „richtig“ zu prüfen. Allerdings hat er Rückfragen („Darf ich damit von Moers nach Duisburg?“) beantwortet und Ticket verkauft, bzw. es nicht getan.
Ich habe im Vorbeigehen mein Ticket gezeigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass ich eins habe, aber er konnte unmöglich eingehend prüfen.

Hätte ich also betrügen WOLLEN, wäre es mir möglich gewesen. Ich denke, dass irgendwo da der Hase im Pfeffer liegt…

DASS Kleinigkeiten im Verhalten von Menschen dazu führen, dass
Sachverhalte anders beurteilt werden, wird wohl gerade in der
Rechtsprechung niemand ernsthaft bestreiten und sicher auch
nicht, dass alle Fälle eindeutig sind.

OK!
Nur: Sollte man kurz durch huschen, dann sollte man sich auch sicher sein, dass sein Ticket gültig ist (nur meine Meinung).

Drückt man dem Fahrer das Teil aber in die Hand, dann sähe ich das anders (ebenfalls nur meine Meinung).

LG
Guido, auch schon unbewusst schwarz gefahren

Hallo,

Kommt aber ein wenig auf den Verkehrsbetrieb an, oder?

ja, klar. Aber wenn das Abo abgelaufen ist gibt es sicher
überall etwas im Kleingedruckten. Und ich schätze mal so, dass
hier dann ggf. zivilrechtlich was zustande kommt.

Wogegen Du oben grad selber verstoßen hast.

ich ? Ich bin unschuldig, noch nie habe ich etwas unrechtes
getan … mein Wort drauf.

Weitgehend ist übrigens relativ. Es gibt auch ein
Beförderungsgesetz, das Mindestanforderungen und Rahmen dieser
Bedingungen vorschreibt.

ja, deshalb weitgehend.

Billigkeitsgründen oder wie sowas heisst, sehr wohl Menschen
ohne Ticket befördern kann.

Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Wer soll das wissen, wer
kennt alle Beförderungsbedingungen in D?

ebend. und genau deshalb war die Eingangsfrage nicht trivial
oder blöde sondern -statt ellenlanger Ausreden- wäre ein
Hinweis auf die Beförderungsbedingungen richtig gewesen und
der Hinweis auf Betrug oder Beförderungserschleichung
schlichtweg unprofessionell oder ? (ich erwarte nicht wirklich Zustimmung)

Dies wird insbesondere bei Volksfesten intensiv angewendet.

Was auch ganz andere Gründe als ein Ermessensspielraum des
Fahrers haben kann. Z.B. ein Pauschalvertrag mit dem
Organisator.

richtig, gibts hier auch z.B. zum Bierfest oder Weinfest oder
zum Trödelmarkt usw. usw. und dann wird das am Bus oder in der
örtlichen Presse bekannt gemacht.
Bei einigen (wenigen) Anlässen ist man grosszügig, hauptsache die lassen das Auto daheim oder bei Alkoholkonsum stehen.

Auf jeden Fall aber steht in den hiesigen
Beförderungsbedingungen, dass man IMMER einen gültigen
Fahrschein haben muss.

Sorry, aber das ging aus Deiner Frage in keiner Weise hervor,
geschweige denn ‚klar formuliert‘. Lies mal nach, was Du dort
geschrieben hast.

na gut, ich hatte wohl beschrieben, dass er durchgewinkt wird
und dass er durchgelassen wird aber sehe ein, dass dies nicht klar
formuliert ist …

Man könnte also davon ausgehen, dass
die Beförderungsbedingungen sowas zulassen.

Dann schau doch dort nach.

hab ich ja, nachdem man mich in einem anderen Forum freundlich
darauf hingewiesen hat. Mehr möchte ich zu der Art und Weise
hier nicht sagen.

Btw., die zweite Antwort von Levay auf Deine Ursprungsfrage
hast Du gelesen?

warum soll ich mich über Menschen ärgern die meinen sie
müssten andere verarschen ? Es gibt tatsächlich Fachleute, die
Laien gerne helfen … kaum zu glauben gell ?

So und nun genug der unsäglichen Unsäglichkeiten.

mfg.
Roger

Hallo,

Wogegen Du oben grad selber verstoßen hast.

ich ? Ich bin unschuldig, noch nie habe ich etwas unrechtes
getan … mein Wort drauf.

Es ging darum, dass Du oben eine allgemeine Bahauptung augestellt hast und im zweiten Satz forderst, dass man Dich darauf aufmerksam macht, dass es überall unterschiedliche Bestimmungen gibt.

ebend. und genau deshalb war die Eingangsfrage nicht trivial
oder blöde sondern -statt ellenlanger Ausreden- wäre ein
Hinweis auf die Beförderungsbedingungen richtig gewesen und
der Hinweis auf Betrug oder Beförderungserschleichung
schlichtweg unprofessionell oder ? (ich erwarte nicht wirklich
Zustimmung)

Bekommt Du auch nicht. Deine Ursprungsfrage war so gestellt, dass alle mir bekannten Beförderungsbedingungen da nur eine Antwort kennen: Schwarzfahrer.

richtig, gibts hier auch z.B. zum Bierfest oder Weinfest oder
zum Trödelmarkt usw. usw. und dann wird das am Bus oder in der
örtlichen Presse bekannt gemacht.
Bei einigen (wenigen) Anlässen ist man grosszügig, hauptsache
die lassen das Auto daheim oder bei Alkoholkonsum stehen.
Auf jeden Fall aber steht in den hiesigen
Beförderungsbedingungen, dass man IMMER einen gültigen
Fahrschein haben muss.

Hm. Du hast doch grad selber ausgeführt, dass das eben nicht immer zutrifft (wegen der Ausnahmen Fest oder Trödelmarkt). Und genau das wird dann wohl auch in den Beförderungsbestimmungen so stehen.

Btw., die zweite Antwort von Levay auf Deine Ursprungsfrage
hast Du gelesen?

warum soll ich mich über Menschen ärgern die meinen sie
müssten andere verarschen ? Es gibt tatsächlich Fachleute, die
Laien gerne helfen … kaum zu glauben gell ?

Nun hast Du mich falsch verstanden und doch eine Antwort gegeben: es ging um diesen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… Post von Levay. Da steht was über die rechtliche Seite drin. Völlig ohne Vera****.
Gruß
loderunner

Hallo!

ebend. und genau deshalb war die Eingangsfrage nicht trivial
oder blöde sondern -statt ellenlanger Ausreden- wäre ein
Hinweis auf die Beförderungsbedingungen richtig gewesen und
der Hinweis auf Betrug oder Beförderungserschleichung
schlichtweg unprofessionell oder ? (ich erwarte nicht wirklich
Zustimmung)

Die Eingangsfrage war aber, dass jemand mit einem ungültigen Fahrausweis „durchgewunken“ wird, weil der Busfahrer nur flüchtig kontrolliert. Er kann auch nur flüchtig kontrollieren. Und wenn jemand einem Kontrolleur einen ungültigen Fahrausweis als gültigen vorhält und dieser dann davon ausgeht, dass alles in Ordnung ist, dann hat das eben nichts mit den Beförderungsbedingungen zu tun, sondern mit § 263 StGB.

hab ich ja, nachdem man mich in einem anderen Forum freundlich
darauf hingewiesen hat. Mehr möchte ich zu der Art und Weise
hier nicht sagen.

Du hast auf Deine Frage doch mehrere richtige Antworten bekommen. Wenn die Frage anders gemeint war und deswegen die Antworten nicht passen, kannst Du das Forum nicht dafür verantwortlich machen. Und Deine Ausgangsfrage, um nochmal drauf zurückzukommen, lässt als einzige Antwort den Schluss zu, dass sich derjenige strafbar macht.

Gruß,

Florian.

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Hallo,

obwohl ja eigentlich alles geklärt ist noch ein paar Anmerkungen.

Die Eingangsfrage war aber, dass jemand mit einem ungültigen
Fahrausweis „durchgewunken“ wird, weil der Busfahrer nur
flüchtig kontrolliert.

ja, richtig. Die Frage implizierte aber (oder sollte dies zumindest), dass der Fahrer die Fahrt als Rechtmässig einstuft. Der ungültige Fahrschein hätte dann keine Bedeutung mehr.

Er kann auch nur flüchtig
kontrollieren. Und wenn jemand einem Kontrolleur einen
ungültigen Fahrausweis als gültigen vorhält und dieser dann
davon ausgeht, dass alles in Ordnung ist, dann hat das eben
nichts mit den Beförderungsbedingungen zu tun, sondern mit §
263 StGB.

ok, WENN es sich um einen Straftatbestand handelt ist das wohl ein Antragsdelikt ? Oder ? Ist lt. Wiki an den Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden oder ? Setzt Vorsatz voraus ? oder ?

Wenn der Mensch nun vor dem Fahrer steht und einen ungültigen Fahrausweis vorzeigt und z.B. fragt, darf ich damit mitfahren ? Und er würde dann durchgewunken. Ist es dann immer noch 263 ?
Wird von dem Fahrgast Sachkunde über Gültigkeiten von Fahrausweisen verlangt? Ist ein Sachkundenachweis notwendig ? Ist die geforderte Sachkunde unangemessen ?

Du hast auf Deine Frage doch mehrere richtige Antworten
bekommen.

ich habe keine richtige Antwort bekommen. Eine richtige Antwort wäre der Hinweis auf die Beförderungsbedingungen gewesen; hier ist allenfalls eine Antwort erschienen, die meinte, man könne nicht alle Bedingungen kennen (somit ist eine generelle Aussage unter Hinweis auf 263 eben nicht korrekt).

Wenn die Frage anders gemeint war und deswegen die
Antworten nicht passen, kannst Du das Forum nicht dafür
verantwortlich machen.

ich mache doch niemanden Verantwortlich. Ich beklage nur den Stil, mehr nicht.

Und Deine Ausgangsfrage, um nochmal
drauf zurückzukommen, lässt als einzige Antwort den Schluss
zu, dass sich derjenige strafbar macht.

mag ja sein. Was wenn in den Beförderungsbedingungen die Mitfahrt berechtigt gewesen wäre.
Ich gebe Dir dazu z.B. mal einen Beispiel. In hiesiger Gegend sind Städt oft durch grosse Waldgebiete getrennt und mit einsamen Haltestellen an den ÖPNv angebunden. Nun steht dort ein Kind/Mädchen einsam ohne Geld und gültigen Fahrtausweis. Lässt der Fahrer das Mädchen stehen und es geschieht ein Unglück … was dann.

Nun, das ist kein Fall, der konsturiert ist sondern der ist tatsächlich geschehen und raus kam eine Entschuldigung der Verkehrsbetriebe und der Hinweis, dass in solchen oder ähnlichen Fällen der Ermessensspielraum des Fahrers eine Beförderung ohne gültigen Fahrtausweis zulässt.
Anderer Fall, einem Kind wurde ohne gültigen Fahrausweis und ohne Geld die Mitfahrt verweigert. Das Kind begab sich zu Fuss auf den Heimweg und hat sich masslos verlaufen; die eingeschaltete Polizei leitete ein umfangreiche, aufwändige Suchaktion ein. Eine Entführung wurde vermutet. Ergebis, das Kind tauchte wieder auf und wie oben eine Entschuldigung und eine zulässige Beförderungsmöglichkeit durch Genehmigung des Fahrers.

Wie auch immer, die Antworten waren mehr als unprofessionell und weist -für mich- auf den Bildungsnotstand bei Rechtsgelehrten (Ausnahmen bestätigen die Regel) hin. Dies wird hier ja auch offen diskutiert z.B. wenn es um die Frage nach einem GUTEN Rechtsanwalt geht.

Gruss

Hallo,

Bekommt Du auch nicht. Deine Ursprungsfrage war so gestellt,
dass alle mir bekannten Beförderungsbedingungen da nur eine
Antwort kennen: Schwarzfahrer.

aufgrund der Antworten und des Verlaufs hier behaupte ich mal,
dass Du nicht eine einzige Beförderungsbedingung kennst/kanntest.
Aber wie auch immer bedeutet die jetzige Aussage ja, dass es möglicherweise doch keine Schwarzfahrt ist … wenn Du alle kennen würdest. (Ich höre die Richter ob Deiner Argumentation schon lachen).

Auf jeden Fall aber steht in den hiesigen
Beförderungsbedingungen, dass man IMMER einen gültigen
Fahrschein haben muss.

Hm. Du hast doch grad selber ausgeführt, dass das eben nicht
immer zutrifft (wegen der Ausnahmen Fest oder Trödelmarkt).
Und genau das wird dann wohl auch in den
Beförderungsbestimmungen so stehen.

ne, steht da nicht drin. Wird wohl so sein, dass die Stadt oder der Verantstalter anmietet oder Verträge abschliesst.

Nun hast Du mich falsch verstanden und doch eine Antwort
gegeben: es ging um diesen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Post von Levay. Da steht was über die rechtliche Seite drin.
Völlig ohne Vera****.

warum soll ich Dich falsch verstanden haben. Levay hat mindestens 3 „seltsame, polemische“ Beiträge verfasst, warum soll ich von diesem Menschen mehr lesen ? Kann doch nichts sinnvolles bei rumkommen, wie ja auch an dem von Dir angeführten Beitrag zu erkennen ist. Der ist am Thema vorbei derweil es ja gerade um die Inhalte des Verträge geht und nicht darum, dass es einen Vertrag gibt.

Gruss
Roger