Mit akuten Zahnschmerzen suchte ich einen Zahnarzt auf.
Nach der örtlichen Betäubung stellte der Zahnarzt beim Erneuern der Füllung fest, dass der Zahn einen Riss hatte (ging wohl durch). Lt. Zahnarzt müsse der Zahn deshalb gezogen werden. Bis der Zahnarzt mit dem Ziehen loslegte, wusste ich gar nicht, dass das gleich heute gemacht werden sollte.
Beim Ziehen wurde aufgrund von Schmerzen eine weitere Betäubung gespritzt.
Als wäre der Schock für mich noch nicht groß genug, bin ich auf dem Heimweg mit dem Auto bei einem anderen Fahrzeug aufgefahren.
Erst danach viel mir auf, wie „schummrig“ mir noch von der örtlichen Betäubung war/immer noch ist. (Vorher trauerte ich innerlich mehr meinem verlorenen Zahn hinterher).
Im Internet wird einem an vielen Stellen mitgeteilt, dass man nach einer örtlichen Betäubung min 2 Stunden (andere schreiben 24h) nicht Auto fahren soll.
Ärzte müssen doch sonst auf alle möglichen Risiken und Gefahren hinweisen. In diesem Fall wäre es - wie man sieht - sehr hilfreich gewesen.
warst du Neupatient in der Zahnarztpraxis? Also erstens ja muss das ja auf dem Anamnesebogen stehen wegen *nach örtlicher Betäubung könnte das Reaktionsvermögen beeinträchtig werden blabla*… Und so macht das eigentlich mein Chef, er fragt immer jeden neuen Patient ob er irgendwelche Herzprobleme hat oder eine Allergie hat auf bestimmte Anästhetika hat etc… *Die Rechtssprechung verlangt das* Ja gut dass ist normal dass es einem danach noch etwas schwummerig ist… Kann sein dass dieses Mittel was er gespritzt hat Adrenalin enthielt… Müsste aber bis spätestens morgen eigentlich wieder weg sein.
Ja das mit dem Zahn ist bitter… das stimmt schon, aber wenn er raus muss er raus… da hilft auch net dass man es erst später macht das könnte sonst Probleme geben…(und früher oder später hätte der Zahn dann sowieso entfernt werden müssen…) Passiert bei uns auch oft, dass sich das erst zeigt wenn man den Zahn aufbohrt und der Bruch läuft so tief dass man ihn nicht mehr erhalten kann.
Nun wird sich dann auch die Frage bei dir stellen… Implantat (künstliche Zahnwurzel) oder eine Brücke (d.h. die Nachbarzähne müssen beschliffen werden…)
Im Internet wird einem an vielen Stellen mitgeteilt, dass man
nach einer örtlichen Betäubung min 2 Stunden (andere schreiben
24h) nicht Auto fahren soll.
Servus,
könntest Du vielleicht zwei der subjektiv zuverlässigsten Links zu diesem Thema hier einstellen?
Mir ist nämlich eine Einschränkung der Verkehrstauglichkeit nach Lokalanästhesie nicht bekannt. Eine Patientin (Anwältin), die vor vielen Jahren einer Strafe wegen eines Auffahrunfalls entgehen wollte, ist jedenfalls bei vergleichbarer Situation trotzdem verknackt worden. Das kann aber beim Amtsgericht ‚um die Ecke‘ schon wieder anders aussehen.
Am nächsten Tag zur Kontrolle beim Zahnarzt, fragte ich ihn, ob solch eine örtliche Betäubung irgendwelche Risiken oder Beeinflussungen mit sich ziehen könnte.
Antwort: NEIN, ansonsten würde es ja auch darüber eine schriftliche, zu unterschreibende Aufklärung geben.
Als ich daraufhin von der anschl. Benommenheit und dem Auffahrunfall (wie ich lese, bin ich da gar nicht der einzige) berichtete, riet mir der Zahnarzt sofort und eindringlich davon ab, diese vorherige ZA-Behandlung bei Polizei, Versicherung oder auch sonst irgendwo anzugeben, da die Versicherung sonst nichts zahlen würde.
(ich stell mich mal naiv)
Wieso sollte die Versicherung nicht zahlen, wenn es dadurch doch gar keine Beeinflussung gibt ???
Noch einmal für alle, die nichts davon wissen:
Meine Reaktionsfähigkeit war extrem eingeschränkt!!!
Ich weiß nicht, ob man sich das vorstellen kann:
Ich fuhr langsam und vorsichtig, hatte alles im Blick. Als die Fahrzeuge bremsten hatte ich keinerlei Befürchtungen, nicht mehr rechtzeitig zum Stehen zu kommen - es war wie immer, überhaupt keine gefährliche Situation! Bis ich völlig erschrocken merkte, das es doch nicht mehr ganz reicht…
(als würde das Wasser beim Einschänken neben dem Glas landen…)
sieht das anders aus. In Deinem Fall kommt es ja nicht so sehr darauf an, daß ich Recht behalte, aber wenn es als Folge Deines Unfalls zu juristischen Auseinandersetzungen kommen sollte, solltest Du in diesen Artikel einmal hineingeschaut haben.
Ich habe meine Patienten nach chirurgischen Eingriffen eine halbe Stunde zu Fuß in die Landschaft geschickt - nicht deshalb, weil die Leber dann das Lokalanästhetikum verhackstückt hat, sondern weil man dann eher wieder ‚bei sich‘ ist.