Örtliche Zuständigkeit von Behörden

Hallo,
mal angenommen die zuständigen Behörden (Finanzamt/KfZ-Zulassung/Amtsgericht) sind so ungünstig gelegen, daß es drei andere näher oder deutlich verkehrsgünstiger gelegene gäbe. Gibt es irgendeine Möglichkeit seine Anliegen bei einer dieser Behörden vorzubringen?
Da die Antwort sicher „Nein“ ist, warum geht sowas im Zeitalter von vernetzten Computern nicht? Im Finanzamt hat doch bestimmt jedes Amt Zugang zum selben Zentralrechner, egal wo man physisch sitzt.
Ich will ja nicht, daß jeder überall hingehen kann, wie er lustig ist, sondern nur auf Antrag eben wo anders hingehen kann um unnötige Fahrtkosten und vor allem -zeiten zu vermeiden.

Cu Rene

Hallo,
mal angenommen die zuständigen Behörden
(Finanzamt/KfZ-Zulassung/Amtsgericht) sind so ungünstig
gelegen, daß es drei andere näher oder deutlich
verkehrsgünstiger gelegene gäbe. Gibt es irgendeine
Möglichkeit seine Anliegen bei einer dieser Behörden
vorzubringen?

Klar, einfach entsprechende Anliegen/Anträge vorbringen und dann einen entsprechenden bescheid bekommen, dass die Behörde mangels Zuständigkeit nicht tätig werden kann.

Ich will ja nicht, daß jeder überall hingehen kann, wie er
lustig ist, sondern nur auf Antrag eben wo anders hingehen
kann um unnötige Fahrtkosten und vor allem -zeiten zu
vermeiden.

Das würde in der Praxis wohl einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand mit entsprechenden Mehrkosten für den Steuerzahler mit sich bringen. Ganz abgesehen davon, dass der Sachbearbeiter in Behörde B deine Daten gar nicht einsehen darf, wenn A zuständig ist. Stichwort Datenschutz. Wenn du der Meinung bist, dass das deine Gemütlichkeit wert ist, bitte. Ich bin da eher anderer Meinung.

Gruß Andreas

Hallo,

Ich will ja nicht, daß jeder überall hingehen kann, wie er
lustig ist, sondern nur auf Antrag eben wo anders hingehen
kann um unnötige Fahrtkosten und vor allem -zeiten zu
vermeiden.

Das würde in der Praxis wohl einen erheblichen
Verwaltungsmehraufwand mit entsprechenden Mehrkosten für den
Steuerzahler mit sich bringen. Ganz abgesehen davon, dass der
Sachbearbeiter in Behörde B deine Daten gar nicht einsehen
darf, wenn A zuständig ist. Stichwort Datenschutz.

Wo soll da ein nennenswerter Mehraufwand entstehen? Wenn man umzieht (was in Zukunft der Arbeitsmarkt von uns allen wohl häufiger erwartet) geht das doch auch. Die Behörde wäre nach dem Antrag ja zuständig. Und ob ein Mitarbeiter in A oder B im Büro sitzt ist heutzutage doch völlig egal. Beim Finanzamt ist es ohnehin schon so, daß der Normalbürger zu seinem eigentlich Sachbearbeiter gar nicht mehr vordringt, weil der Bürgerkontakt in einem „Servicezentrum“ von Personen abgewickelt wird, die nichts anderes machen. Ob es wirklich einen Unterschied macht, ob der Bürger nun in das Servicezentrum in A oder B geht, kann ich mir nicht vorstellen.
Noch dazu, weil wir recht bald für die Behörden alle nur noch „eine Nummer“ sein werden. Irgendwo wird es doch sicher eine zentrale Datenbank geben, die diese Nummer einer Stelle zuordnet. Dort braucht man nur noch eine andere eintragen und fertig - wie bei jedem Umzug auch.

Wenn du der
Meinung bist, dass das deine Gemütlichkeit wert ist, bitte.
Ich bin da eher anderer Meinung.

Um mal zahlen zu nennen. Die zuständigen Stellen sind 30km entfernt, an einem Ort, an den man sonst nie kommt. Die Fahrt mit dem ÖPNV dahin ist ein Tagesausflug (noch dazu fährt man auf dem Weg in C nochmal an den selben Einrichtungen vorbei). Die nächstgelegenen wären knapp 15km entfernt, dort liegen auch die nächsten Einkaufsmöglichkeiten und Fachärzte, man ist also öfter mal dort. Mit dem ÖPNV ist es nur ein Halbtagesausflug. Für mich wäre das eine bürgerfreundliche Verwaltung.

Wenn es bei den Krankenhäusern auch so wäre, daß man in das „zuständige“ Krankenhaus eingeliefert würde, gäbe es bestimmt mehr Komplikationen oder sogar Todesfälle. wobei es hier schon mal vorkommen soll, daß der „zuständige“ Notarzt 20 km anfährt, während der nächste 1 km weiter wohnt und auch Dienst hat und einsatzbereit wäre. Nur die Leitstellen haben davon keine Ahnung.

Cu Rene

Hi
du hattest gefragt und die richtige Antwort erhalten.
Also beschwer dich nicht.

Abgesehen davon, dass es mittels Post möglich ist, viele Anträge auch schriftlich zu stellen ist die Zuständigkeitsregelung eine der wichtigsten Regeln - Grund wurde dir gesagt.
Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, die nicht zuständig ist, Anträge u.ä. an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Auch ist bei einigen Behördengängen der persönliche Kontakte zum SB nicht zu verachten.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

du hattest gefragt und die richtige Antwort erhalten.

Aber nicht auf meine zweite Frage, wo der tiefere Sinn der Regelung liegt. Aber vermutlich gibt es keinen, das ist schon immer so und wird nicht geändert, weil die Politiker und oberen Verwaltungsbeamten, die die Vorschriften machen, ihre Fahrtkosten nicht selbst bezahlen.

Cu Rene

Nun, du willst den Sinn nicht verstehen oder sehen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass alle relevanten Fakten genannt wurden. :wink:

Gruß Andreas

Doch auch das wurde gesagt: Datenschutz.