ÖrtlicheZuständigkeit Job- und Wohnraumvermittlung

Hallo,
ich bin Student und wohnte bisher bei meiner Mutter.
Die zieht jetzt zu ihrem Lebensgefährten in eine andere Stadt. Mein Studium steht etwas wackelig da, eventuell muss ich in 1-2 Monaten abbrechen, weil ich den dritten Versuch vermasselt habe.
Dann muss ich mich arbeitslos melden. Nur dann wohne ich schon in der neuen Stadt, da ich mit umziehen muss, weil ich ohne Bürgschaft keine Wohnung bekomme.
Gerne möchte ich aber eine Wohnung und Arbeit in meiner jetzigen Stadt haben, hier wohnen alle meine Freunde und mein soziales Umfeld ist auch hier.

Muss ich bei Arbeitslosigkeit die Jobvermittlung am neuen Wohnort aufsuchen und auch ggfs. Wohnraum beantragen oder kann ich das auch am bisherigen Wohnort beantragen, auch wenn ich da nicht mehr wohne und nicht mehr gemeldet bin?
Wie sind die Zuständigkeiten dieser Behörden (Jobvermittlung, Wohnraumvermittlung)?

Vielen Dank für eure Hilfe
Wolfgang

Hallo, da kann ich Dir leider nicht helfen.

Ich bin Arbeitsvermittler von Führungskräften.

Viele Grüsse

Henry

Hallo,
trotzdem vielen Dank für die Rückmeldung

Gruß
Wolfgang


Guten Tag ,

versuche beide Ämter ( in deiner Stadt und der vorherigen wo du gewohnt hattest) telefonisch zu erreichen.
Wohnst du noch in der alten Stadt.Der Bezirk in der Stadt wo du wohnt - dort ist eventuell das zuständige Arbeitsamt -------------

Vereinbar einen telefonischen Termin und kläre am Termin einfach diese Situation

mfg