Ich frage mich, ob diese Operation wirklich notwendig war.
Zur Vorgeschichte:
Ein 68jähriger Bekannter, seit 30 Jahren Alkoholiker (2 l Rotwein am Tag, kein Schnaps etc.), Vielraucher bis vor kurzem, bekam Wasser im Bauch. Er wurde 2x punktiert, es kam wieder zu Wasseransammlungen. Er wurde genauestens untersucht, auch mittels Computertomographie, es wurden Ösophagusdivertikel (Varizen?) gefunden, über die Leber weiß ich nichts. Er bekam unter anderem Tabletten zur Blutverdünnung.
Vor ca. 4 Wochen beim Mittagessen Halbseitenlähmung links im Gesicht, nach 3 Tagen Krankenhaus wollte und durfte er wieder nach Hause.
Vor 2 Wochen Schwächeanfall, Urinieren in die Hose, er wurde in ein anderes, größeres Krankenhaus gebracht.
Hier wurde nun endoskopisch am Ösophagus operiert.
Letzten Freitag bekam er Nachblutungen, er liegt auf der Intensivstation, kann nicht mehr reden, auch nichts mehr koordiniert schreiben.
Ich frage mich nur, ob diese OP bei seinem schwachen Allgemeinzustand notwendig war und diese Nachblutungen erst durch die Operation verursacht worden sind und vielleicht auch ein Kunstfehler möglich ist.
Er hat sicher die Zustimmung zur OP gegeben, aber in seiner seelischen Verfassung hätte er alles ungelesen unterschrieben, was man ihm unterschiebt.
Er lebt noch.
P.S.: Diese Krankengeschichte spielt sich nicht in einem deutschen Krankenhaus ab, aber in einem Nachbarland.
Fritz
Hallo Fritz !
Zu dem von Dir vorgestelltem Fall lässt sich nur sehr eingeschränkt
Stellung nehmen, da man an sich noch wesentlich mehr Informationen
benötigt oder besser noch den Patienten persönlich gesehen haben muss,
um urteilen zu können.
Ösophagusvarizen sind eine recht häufige Komplikation bei einer
Leberzirrhose, die dieser Patient wohl am ehesten durch seinen
Alkoholmissbrauch erworben haben dürfte. Platzen diese Krampfadern
der Speiseröhre, so kommt es meist zu schweren Blutungen, die
tödlich ausgehen können. Therapeutisch geht man die Varizen aber
nicht in jedem Fall an. Es kommt immer darauf an, wie ausgeprägt
der Befund und damit das Risiko einer Ruptur bzw. einer Blutung ist.
Was die Einwilligung zum Eingriff eingeht, so lässt sich aus der
Ferne kaum sagen, ob das alles juristisch „wasserdicht“ ist.
Wissen muss man aber auch hier: je dringlicher der Eingriff ist,
desto weniger ausführlicher wird man aufklären. Bei Lebensgefahr
wird man einen medizinischen Eingriff mitunter sogar ohne
Aufklärung durchführen, es sei dann, Angehörige legen eine ent-
sprechende Patientenverfügung vor. Es gilt dann das, was der
Gesetzgeber als „Handlung ohne Auftrag“ beschreibt, nämlich den
mutmaßlichen Wunsch des Patienten, zu überleben nach Kräften zu
erfüllen (sonst ist man nämlich möglicherweise wegen unterlassener
Hilfeleistung oder gar fahrlässiger Tötung zu belangen).
Wenn der Patient aber schon geschwächt ist und das Blutungsrisiko
aufgrund der sehr ausgeprägten Varizen hoch ist, so wird man die
Behandlung, die dann meist in einer endoskopischen Gummibandligatur
besteht, nicht auf die lange Bank schieben, da der Patient dann
ein Blutung schon gar nicht überleben würde. Man muss auch wissen,
dass der endoskopische Eingriff NICHT unter Vollnarkose durchgeführt
wird. Es werden hier etwas stärkere Beruhigungsmittel gegeben, die
aber üblicherweise den Kreislauf nicht so stark belasten wie eine
Narkose.
Nun schreibst Du, es kam bei dem Patienten zu einer Nachblutung.
Was ist damit gemeint ? Hatte er vor dem Eingriff schon aus einer
oder mehreren Varizen in der Speiseröhre geblutet oder wurde
versehentlich eine Blutung durch den Eingriff ausgelöst ? Das sind
dann ja auch wieder zwei Paar Schuhe…
Zudem ist dann noch von einer Halbseitenlähmung im Gesicht die Rede.
So etwas spricht ja auch mit hoher Wahrscheinlichkeit noch für einen
zusätzlichen Schlaganfall. Vielleicht hat dieser den Patienten auf
die Intensivstation gebracht und nicht (oder zumindest nicht in erster Linie) die Blutung.
Wie man sieht, ist der Fall sehr komplex. Ich kann anhand Deiner
Informationen nur erkennen, dass der Patient mehr als ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem hat, an denen er auch
ohne eine eventuelle ärztliche Mitschuld ohne weiteres versterben
kann. Ohne eine Lanze für die mir nicht bekannten Kolleginnen und
Kollegen brechen zu wollen, kann ich aus Deinem Bericht keinen
groben Behandlungsfehler erkennen.
Solltest Du allerdings weiterhin Zweifel haben, so kann man durchaus
auch das Gespräch mit den behandelnden Ärzten suchen bzw. auch die
Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer kontaktieren.
Diese hat auch die Möglichkeit, den Fall zu prüfen.
Gruß Kai
Hi,zwischen Ösophagusvarizen und -divertikeln bestehen schon signifikante Unterschiede.
http://www.medhost.de/gesundheit-lexikon/speiseroehr…
http://flexikon.doccheck.com/%C3%96sophagusvarizen
Wenn es Varizen waren, wird sicherlich das Varizenstadium eine Rolle gespielt haben bei der ärztlichen Entscheidung zum operativen Eingriff.
MfG ramses90
Hi,zwischen Ösophagusvarizen und -divertikeln bestehen schon
signifikante Unterschiede.
Wenn es Varizen waren, wird sicherlich das Varizenstadium eine
Rolle gespielt haben bei der ärztlichen Entscheidung zum
operativen Eingriff.
MfG ramses90
Die Diagnose war: Divertikel, und diese Diagnose wurde bereits vor ca. 6 Monaten gestellt (hatte es leider vergessen zu erwähnen), als es ihm noch relativ gut ging, und es wurde nichts unternommen. Seine 3 Schwächeanfälle vor ca. 2 Wochen sind wohl auch nicht darauf zurückzuführen, sondern auf seine Herz-/Kreislaufschwäche (ist nur meine Meinung).
Nun schreibst Du, es kam bei dem Patienten zu einer
Nachblutung.
Was ist damit gemeint ? Hatte er vor dem Eingriff schon aus
einer
oder mehreren Varizen in der Speiseröhre geblutet oder wurde
versehentlich eine Blutung durch den Eingriff ausgelöst ? Das
sind
dann ja auch wieder zwei Paar Schuhe…
Ich muß mich etwas berichtigen, in der vor ca. 6 Monate Diagnose war von Divertikel die Rede, und es wurde nichts unternommen. Demnach war es nicht so eilig, und er hat auch nie Blut gespuckt, hatte aber schon mal Blut im Stuhl.
Zudem ist dann noch von einer Halbseitenlähmung im Gesicht die
Rede.
So etwas spricht ja auch mit hoher Wahrscheinlichkeit noch für
einen
zusätzlichen Schlaganfall. Vielleicht hat dieser den Patienten
auf
die Intensivstation gebracht und nicht (oder zumindest nicht
in erster Linie) die Blutung.
Ich bin auch nicht über alles informiert, als er ins Krankenhaus geliefert wurde, war er voll bei Bewußtsein und ansprechbar, kein Bluthusten etc. Die Blutung ist m.M. durch die Operation entstanden, ist aber sehr hypthetisch.
Wie man sieht, ist der Fall sehr komplex. Ich kann anhand
Deiner
Informationen nur erkennen, dass der Patient mehr als ein
schwerwiegendes gesundheitliches Problem hat, an denen er auch
ohne eine eventuelle ärztliche Mitschuld ohne weiteres
versterben
kann.
Das sehe ich auch so.
Danke
Ein 68jähriger Bekannter, seit 30 Jahren Alkoholiker (2 l
Rotwein am Tag, kein Schnaps etc.), Vielraucher bis vor
kurzem, bekam Wasser im Bauch. Er wurde 2x punktiert, es kam
wieder zu Wasseransammlungen. Er wurde genauestens untersucht,
auch mittels Computertomographie, es wurden
Ösophagusdivertikel (Varizen?) gefunden, über die Leber weiß
ich nichts.
Bis hierhin ist es klar: Der Bekannte hat eine weit fortgeschrrittene Leberzirhose mit Ösophagusvarizen.
Er bekam unter anderem Tabletten zur
Blutverdünnung.
Da feheht mir die Indikation. Noch.
Vor ca. 4 Wochen beim Mittagessen Halbseitenlähmung links im
Gesicht, nach 3 Tagen Krankenhaus wollte und durfte er wieder
nach Hause.
Die hirnversorgenden Gefäße sind Dank des vielen Rauchens also auch kaputt. „Daher die Blutverdünnung“
Vor 2 Wochen Schwächeanfall, Urinieren in die Hose, er wurde
in ein anderes, größeres Krankenhaus gebracht.
Hier wurde nun endoskopisch am Ösophagus operiert.
Offensichtlich hat er aus seinen Ösophagusvarizen geblutet
Letzten Freitag bekam er Nachblutungen, er liegt auf der
Intensivstation, kann nicht mehr reden, auch nichts mehr
koordiniert schreiben.
Ich frage mich nur, ob diese OP bei seinem schwachen
Allgemeinzustand notwendig war und diese Nachblutungen erst
durch die Operation verursacht worden sind
bestimmt nicht.
und vielleicht auch
ein Kunstfehler möglich ist.
Bestimmt nicht. Man hätte ihn natürlich auch einfach aus seinen Ösophagusvarizen bluten lassen können, dann wäre die Sache bereits erledigt.
Die Leber ist weggesoffen, das Hirn ist weggeraucht (hier kommt der Leberschaden noch hinzu) - was soll man da noch großes als Arzt tun?
Offensichtlich hat er aus seinen Ösophagusvarizen geblutet
Hallo,
zwischenzeitlich habe ich den Kollegen besucht. Es geht ihm wieder besser, hat aber einen aufgeblasenen Bauch (Wasser).
Bei meiner Fragestellung wußte ich nicht, daß die Einweisung ins Krankenhaus bereits durch die Varizen bedingt war und daher seine Allgemeinschwäche herrührte.
Danke für die Antworten,
Fritz