Hallo!
Hallo Österreichexperten.
Das könnte ich sein:wink:
Gibt es eigentlich eine Verfahrensvorgabe im österr.
Verwaltungsstrafrecht?
Was ist eine Verfahrensvorgabe?
Wenn z.b. eine Strafe wegen missachtung eines
Fahrverbotschildes ausgesprochen wird:
normalerweise erfolgt zuerst eine Anonymverfügung
Kann sein, muss nicht sein.
dann sollte doch die Lenkerauskunft kommen
Nur dann, wenn die Behörde den Lenker nicht kennt.
dann erst die Strafverfügung
Kann sein, muss nicht sein. Die Behörde kann auch gleich das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren einleiten.
Was wäre, wenn die Strafverfügung kommt, ohne das eine
Lenkererhebung erfolgt ist?
Dagegen kann Einspruch erhoben werden, dann wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Darf diese zu einem späteren Zeitpunkt, als Reaktion auf einen
Einspruch, duchgeführt werden oder ist das ein
Verfahrensfehler der zu einer Einstellung des Verfahrens
führt?
Nein. Alle Verfahrensfehler können bis zur letzten Instanz (UVS) saniert werden. Um eine Behörde an Verfahrensfehlern auflaufen zu lassen muss man das Verfahrensrecht und Taktik sehr gut beherrschen. Man muss dann nämlich danach trachten, dass die Behörde irgendeinen Fehler macht, der aber auch der letzten Instanz nicht auffällt (in der ersten Instanz sitzen in der Regel Nichtjuristen, die tatsächlich in vielen Fällen eher herummurksen als richtig zu entscheiden, aber in der zweiten Instanz sitzen dafür ausgebildete Juristen). Dann geht man zum VwGH, der nur kassatorisch entscheiden kann, und hofft, dass er den Bescheid aufhebt und man das ganze irgendwie in die Verjährung bringt.
Gruß
Tom