Hallo,
ich bin hier vor geraumer Zeit auf das Thema „Aufforderung zur Lenkerangabe“ gestoßen, und seltsamerweise, hatte ich das gleiche Problem, dass ich unerwartet Post aus Österreich bekommen habe.
Das interessante an meiner Geschichte ist nur, dass ich zu dieser Zeit (unter der Woche um die Mittagszeit) arbeiten war und mein Motorrad sich zur Tatzeit auch in Deutschland befand. Also eindeutig ein Irrtum.
Auf die Anschuldigungen, habe ich mittlerweile einige Einsprüche, die Abrechnungen von meinem Arbeitgeber und Bilder meines Motorrades (was durch mehrere Umbauten äußerst auffällig ist, sowohl von vorn als auch von hinten) geschickt, was bei der Österreichischen Behörde total ignoriert wird!
Nun zu meiner Frage.
Gibt es im österreichischen Verkehrsrecht irgendeine Form der Beweispflicht seitens der Behörden wie z.B. ein Bild, sei es von vorn, oder von hinten?
Ich würde mich sehr über Infos dies bezüglich freuen…!
Nur mal so aus eigenem Interesse da hier so oft auf die FAQs verwiesen wird:
Was genau widerspricht bei der konkreten Frage den FAQs?
Es wird doch lediglich nach einer allgemeinen Regelung gefragt, keine individuelle Beratung. Daß ein mehr oder weniger persönlicher Hintergrund erwähnt wird ist von Bedeutung? Ohne dies, wäre der letzte Abschnitt mit der Frage konform?
Was genau widerspricht bei der konkreten Frage den FAQs?
Der persönliche bezug, der durch den - sonst überflüssigen - vorangehenden Text hergestellt wird.
Es wird doch lediglich nach einer allgemeinen Regelung
gefragt, keine individuelle Beratung. Daß ein mehr oder
weniger persönlicher Hintergrund erwähnt wird ist von
Bedeutung?
Ja.
Ohne dies, wäre der letzte Abschnitt mit der Frage
konform?
Ja, aber die Frage wäre dann sehr allgemein gestellt und man bekäme nicht die gewünschte Detaillierung hin. Also präzisiert man in unpersönlicher Form und erhält die gewünschte Detaillierung - oder man präzisiert in persönlicher Form und erhält den Hinweis auf FAQ:1129.
Im Ergebnis (nicht staatsorganisatorisch) laufen die Verfahren ähnlich wie in Deutschland.
Eine Lenkeranfrage ist kein Vorwurf, sondern eben eine Frage, die man schlicht und einfach wahrheitsgemäß beantwortet, wobei es allenfalls sinnvoll ist einen Beweis anzuführen.
Verwechslungen kommen öfter mal vor, da braucht nur ein Vogel auf die Nummer „6“ scheißen und schon siehts am Radarfoto aus als wäre es eine „8“, ist ein konkreter Fall, da war sogar Marke und Farbe des Autos gleich )
Ach ja nochwas: bevor man die Behörde sinnloserweise mit mehreren Einsprüchen sekkiert, liest man sich sinnvollerweise die immer mitgesendeten Rechtsbehelfsbelehrungen durch und verhält sich entsprechend. Also „Einspruch“ gegen eine Strafverfügung, aber einfach nicht zahlen gegen eine Organstrafverfügung oder eine Anonymverfügung, die treten nämlich ganz von selbst außer Kraft. Steht aber alles da
Tja, was soll ich sagen…
die Bzirkshauptmannschaft Innsbruck ist in diesen dingen ziehmlich kurz angebunden.
Ich war so nett und hatte dort gleich nach Eingang zur Aufforderung der Lenkerangaben angerufen, um zu klären ob das ein Scherz sei, zumal ich das letzte mal voe 15 Jahren in Österreich war.
Und was einen Irrtum durch Vogelschiss vor der Linse angeht, ist eher unwahrscheinlich! das Moped ist ein Chopper…äußerst aufwendig umgebaut…mit seitlichem Kennzeichen etc. ums mal kurz zu sagen…kein Moped auf dem mal eben nach Österreich gefahren wird, ohne Bandscheiben-Vofall. Die Bilder die ich den Hauptmännern geschickt habe, haben sie dennoch nicht überzeugt. Jetzt ist mir eine Gerichtliche Vorladung ins Haus geflattert.
Mir ist in drei Aufforderungen zur Lenkerangabe (und ewig grüßt das Murmeltier) auch nie gesagt bzw. geschrieben worden, wie schnell ich war…nicht mal am Telefon.
Nun bin ich wieder bei meiner Frage…
brauchen die Hauptmänner keine Beweisbilder, oder wie ist da die Rechtslage?!?
Von sinnlosen Einsprüchen kann man nicht reden, wenn man nach Paragraph 103 Abs.2 KFG als (verantwortlicher) Zulassungsbesutzer aufgefordert wird, binnen 2 Wochen den Hauptmännern einen Lenker zu nennen…und das auch noch, wenn das Moped Österreich noch nie gesehen hat.
Von sinnlosen Einsprüchen kann man nicht reden, wenn man nach
Paragraph 103 Abs.2 KFG als (verantwortlicher)
Zulassungsbesutzer aufgefordert wird, binnen 2 Wochen den
Hauptmännern einen Lenker zu nennen…und das auch noch, wenn
das Moped Österreich noch nie gesehen hat.
Das ist auch kein Fall für einen Einspruch
Ach ja…
Lenker angeben und 143,- Euro Zahlen…
Sowas steht wiederum niemals in einer Aufforderung zur Lenkerauskunft
Sei mir nicht böse, aber ich bleib bei dem was ich geschrieben habe.
Ich sehe schon,
ich habe es etwas wirr Beschrieben.
Hier die Kurzfassung:
1.Schreiben erhalten.
Aufforderung zur Lenkerangabe innerhalb 2 Wochen gemäß § 103 Abs. 2KFG.
Hab gleich nach erhalt Stellung genommen und schriftlich erklärt, dass es sich um einen Irrtum handelt. Von meinem Arbeitgeber habe ich gleich noch einen Zeitnachweis mit gefaxt.
2.Schreiben erhalten.
Strafverfügung: Tatzeit, irgendwo im Stubaital.
Begründung: ich habe nicht innerhalb der 2 Wochen einen Lenker angegeben.
Das schreiben wurde am 26. erstellt und am 5. des darauf folgenden Monats hatte ich es in der Post. Am 6. gefaxt, mit Faxbestätigung. Dass ein Brief aus Österreich so lange braucht fand ich eh schon ein starkes Stück.
Und nun etwas sehr sonderbares!
Das wurde mir 2-mal zur last gelegt. Es steht tatsächlich grau unterlegt unter 1. und 2. der genau gleiche Text. Ich habe somit Rechtsvorschriften verletzt nach 1. § 103 Abs. 2 KFG und 2. § 103 Abs. 2 KFG.
Für die 1. Verletzung muss ich 50 Euro und für die 2. 80 Euro Zahlen. (was beides Mal das identische ist), oder innerhalb 2 Wochen Einspruch erheben.
Ich per E-Mail Einspruch erhoben, die Faxbestätigung mit geschickt, war ja noch innerhalb der 14 Tage, mit der Bitte um ein Bild, oder ähnliches.
3.Schreiben erhalten.
Über Präsidium Freiburg (Zentrale Behörde in Verwaltungssachen mit Österreich)
Straferkenntnis.
Wieder 2-mal grau unterlegt der genau gleiche Text der Rechtsverletzung unter 1. und 2. zusätzlich noch 13 Euro =10% der Strafe gemäß §64 (VStG), nun insgesamt 143 Euro. Zu Zahlen, oder Berufung zu erheben.
Begründung: Die Straferkenntnis stützt sich auf die Anzeige eines unter Diensteid stehenden Sicherheitswachorganes der Polizei, der aufgrund einer eigenen dienstlichen Wahrnehmung erstattet worden ist.
Nun noch einmal zu meiner Frage.
Können in Österreich auch ohne Beweisbilder sei es von vorn oder von hinten, Strafen ausgesprochen werden?
Ich natürlich Berufung erhoben und schon einen Ladungsbescheid zur mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren, für ende des Monats.
So viel zum Thema „einfach nicht zahlen gegen eine Organstrafverfügung oder eine Anonymverfügung, die treten nämlich ganz von selbst außer Kraft“
Da weder ich, noch mein Zweirad in Österreich war, ist für mich klar, dass ich den Termin Wahrnehmen werde, denn sowas geht gar nicht.
Man kann natürlich nicht ausschließen, dass irgendwann mal ein Idiot als Sachbearbeiter dort sitzt, sowas gibts durchaus. Man kann aber auch nicht ausschließen, dass die Verteidigung möglicherweise vor lauter Aufregung sehr ungeschickt war. Wenn es um eine Geschwindigkeitsübertretung geht, gibt es eine technische Messung und es gibt auch eine Anzeige eines Polizisten - die kann man natürlich im Akt einsehen und dort steht neben dem Kennzeichen auch immer um welches KFZ es sich handelt.
Danke für die Info!
Genau das wollte ich wissen, ob es in solchen Fällen irgendwelche Angaben zum Vorfall gibt. Angaben zum Fahrzeug, die sich entkräften lassen. Und was den Übereifer einiger Sachbearbeiter angeht, kann ich dir nur zustimmen…die gibt es leider überall.
Freundlich mal beim UVS anrufen (wenn schon eine Verhandlung ausgeschrieben ist, dann sollte der Akt dort sein) - und fragen, ob die kurz die Anzeige des Polizisten wo die Fahrzeugdaten drauf sind durchmailen oder faxen könnten - normalerweise ist das kein großes Problem. Wenn nicht, dann lesen sie einem aber allenfalls die Anzeige kurz am Telefon vor, dann weiß man auch was drinnen steht.
Das werde ich nächste Woche als aller erstes versuchen.
Ich bin gespannt, was da geschrieben steht, um endlich zu erfahren, was mir genau zur Last gelegt wird.
danke noch mal wegen des Tipps.
Habe gestern ganz freundlich beim UVS angerufen, die dann auch äußerst zuvorkommend waren und mir die Anzeige ge-mailt haben.
Was mir aus den Unterlagen endlich Klarheit gebracht hat, war dieses Geschwindigkeitsvergehen, für das ich in der Straferkenntnis (für ein und das Selbe) zweimal unterschiedlich belangt wurde. Tatsächlich war es einmal überholen an einer unübersichtlichen Kurve und einmal die Geschwindigkeitsübertretung. Wäre ich abergläubisch, würde ich sagen, dass das alles verhext ist, von Anfang bis Ende…selbst die Strafverfügung ist falsch.
Ich habe heute noch einige Unterlagen an den UVS geschickt, und hoffe, dass das Missverständnis geklärt wird und ich nicht extra nach Innsbruck fahren muss. Ein Ausflug in die Gegend wäre mir unter anderen Umständen viel lieber!