Was kann man machen wenn man ein Auto von einer Privatperson
kauft und auch ein Gutachten mitbekommt, welches aber leider
gefälscht ist.
Wusste der Verkäufer, dass das Gutachten gefälscht war?
Kann man dem Verkäufer ggf. auch nachweisen, dass er das wusste?
Wurde im Kaufvertrag auf das Gutachten verwiesen?
Gibt es da eine Art sofortiges Rückgaberecht?
Das hängt davon ab.
und was ist wenn derVerküfer das nicht akzeptiert?
Urkundenfälschung ist strafbar.
Unter diesen Paragrafen fällt auch der gebrauch einer unechten Urkunde.
Voraussetzung ist natürlich, dass man wusste, dass sie gefälscht ist.
Was kann man machen wenn man ein Auto von einer Privatperson
kauft und auch ein Gutachten mitbekommt, welches aber leider
gefälscht ist.
Um was für ein Gutachten handelt es sich denn?
Gibt es da eine Art sofortiges Rückgaberecht?
Ob man den Vertrag anfechten oder von diese zurück treten kann, kommt schon darauf an, was für eine Bedeutung das Gutachten für den Kauf des Fahrzeuges überhaupt hat.
und was ist wenn derVerküfer das nicht akzeptiert?
Dann muss man gerichtlich vorgehen.
Einen Privaten Anwalt da einzuschalten würde sich nicht
rentieren
Wer sagt das und warum soll das so sein?
und das das ein Staatlicher macht wird eher nicht
der Fall sein.
Es gibt keine staatlichen Anwälte. Es gibt PKH und im Zuge dessen könnte auch ein Anwalt beigeordnet werden.
und das das ein Staatlicher macht wird eher nicht
der Fall sein.
Es gibt keine staatlichen Anwälte.
Ich denke, er meinte Staatsanwälte.
Und die könnten sich schon interessiert daran zeigen, wenn jemand im Rechtsverkehr eine gefälschte Urkunde benutzt, um jemanden zu täuschen.
Nur setzt der Staatsanwalt natürlich keine Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer durch.
Das hatte ich zuerst auch gedacht, aber nach dem Beitrag macht
das eher wenig Sinn.
Nur setzt der Staatsanwalt natürlich keine Ansprüche des
Käufers gegen den Verkäufer durch.
Eben.
Indirekt dann schon. Z. B. nach §§ 403 ff. StPO. Oder man tut sich als Geschädigter nach Rechtskraft des Strafurteils im anschl. Zivilverfahren erheblich leichter.
Was kann man machen wenn man ein Auto von einer Privatperson
kauft und auch ein Gutachten mitbekommt, welches aber leider
gefälscht ist.
Um was für ein Gutachten handelt es sich denn?
Es handelt sich dabei um ein §57 Gutachten;sprich mit welchem man ein Pickerl bekommt.
Gibt es da eine Art sofortiges Rückgaberecht?
Ob man den Vertrag anfechten oder von diese zurück treten
kann, kommt schon darauf an, was für eine Bedeutung das
Gutachten für den Kauf des Fahrzeuges überhaupt hat.
Eigentlich schon einen großen da das Auto mit vorraussetzung des gültigen Gutachtens gekauft wurde, damit man nicht extra eine neue Überprüfung machen muss.
und was ist wenn der Verkäufer das nicht akzeptiert?
Dann muss man gerichtlich vorgehen.
Einen Privaten Anwalt da einzuschalten würde sich nicht
rentieren
Wer sagt das und warum soll das so sein?
Wenn es sich dabei um ein 500€ Auto handelt??
und das das ein Staatlicher macht wird eher nicht
der Fall sein.
Es gibt keine staatlichen Anwälte. Es gibt PKH und im Zuge
dessen könnte auch ein Anwalt beigeordnet werden.
Meinte damit schon Staatsanwälte…
aber man hat ja nichts davon wenn die das Regeln! Dann bekommt der Verkäufer eine Strafe aber das Opfer steht trotzdem leer da?^^
Was kann man machen wenn man ein Auto von einer Privatperson
kauft und auch ein Gutachten mitbekommt, welches aber leider
gefälscht ist.
Wusste der Verkäufer, dass das Gutachten gefälscht war?
Kann man dem Verkäufer ggf. auch nachweisen, dass er das
wusste?
Laut Typenschein ist hat er das Auto vor 4 Monaten angemeldet , das Gutachten wurde also davor gemacht, somit musste er wissen was er da in der Hand hat.
Wurde im Kaufvertrag auf das Gutachten verwiesen?
Nein , wurde nicht.
Ein Gültiges Gutachten war Grundvoraussetzung für den Kauf.
Gibt es da eine Art sofortiges Rückgaberecht?
Das hängt davon ab.
und was ist wenn derVerküfer das nicht akzeptiert?
Urkundenfälschung ist strafbar.
Unter diesen Paragrafen fällt auch der gebrauch einer unechten
Urkunde.
Voraussetzung ist natürlich, dass man wusste, dass sie
gefälscht ist.
Wenn er es abstreiten? Das kann man nie jemanden nachweisen ob er es wusste und auch wenn brungt es dem Käufer nichts wenn der Verkäufer eine Strafe bekommt.