Hallo, ich würde gerne wissen, ob ein zukünftiger Arbeitgeber oder Ähnliches Zugriff auf Musterungs-Akten hat. Das heißt zb wenn jemand aus psychologischen Gründen ausgemustert wird: Kann ihm das später bei der Jobsuche einen Nachteil bringen, weil der Arbeitgeber nachfragen könnte, was der Grund der Ausmusterung ist. Oder besteht eine Schweigepflicht über den Grund der Ausmusterung?
Mich würde besonders die rechtlichen Verhältnisse hierzu in Österreich interessieren, aber über die deutschen Verhältnisse wäre ich auch gerne informiert.
Zumindest in D. kann ein AG keinen Zugriff auf die Musterungsunterlagen verlangen. Aber aus der beschriebenen Tätigkeit des Zivildienstes kann man in etwa das Resultat erkennen.
Das heißt zb
wenn jemand aus psychologischen Gründen ausgemustert wird:
Kann ihm das später bei der Jobsuche einen Nachteil bringen,
weil der Arbeitgeber nachfragen könnte, was der Grund der
Ausmusterung ist.
Das könnte im dt. Arbeitsrecht als unzulässige Frage gewertet werden.
Aber es kommt auch auf die Tätigkeit an.