Ein Fahrzeug wird von einer vom Halter abweichenden Person gelenkt und erhält eine Organstrafverfügung wegen Falschparkens, die an den Scheibenwischer geklemmt wird. Nun informiert der Fahrzeuglenker jedoch nicht den Halter, so dass dieser nicht reagieren kann.
Folgt nun automatisch die Erstattung einer Anzeige wegen Zahlungsverweigerung oder erhält der Halter zunächst eine Art Anhörungsbogen, in der er eine Lenkerauskunft erteilen oder aber auch verweigern kann?
Hallo,
in De ist es so, das der Halter auf jeden Fall nochmal was schriftlich bekommt, da der Zettel am Auto ja geklaut, weggeweht oder gestohlen worden sein kann.
gruss
in De ist es so, das der Halter auf jeden Fall nochmal was
schriftlich bekommt, da der Zettel am Auto ja geklaut,
weggeweht oder gestohlen worden sein kann.
Ist in A genauso: Zuerst einmal eine „Anonymverfügung“ (ev. geht ein netter Passant vorbei, schnappt sich den Strafzettel und zahlt ihn gleich ein .
Wird aber innerhalb einer bestimmten Zeit nix gezahlt, bekommt der Halter schriftlich die Zahlungsaufforderung (mit der „Bitte“, falls man nicht selber gefahren ist, dem Fahrer das ganze aufzubrummen).