Österreich: Neue Selbstständige - Sozialversicherungsgrenze

Liebe Community,
eine Frage welche Versicherungsgrenze anzuwenden ist. Die mir unverständliche Passage ist in fetter Schrift markiert.

Laut WKO gelten folgende Versicherungsgrenzen (SVA) für „Neue Selbstständige“

  • € 4.641,60 jährlich (2013), wenn im selben Kalenderjahr auch andere Erwerbseinkünfte erzielt oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden ; ansonsten

  • € 6.453,36 jährlich (2013).

Bedeutet das, sobald eine Leistung aus der Sozialversicherung bezogen wird (Arztbesuch, Spital, Ambulanz, Zahnarzt, Orthopäde, etc.) sofort die Versicherungsgrenze von € 4.641,60 gilt? Insbesondere wie ist die Situation wenn die betreffende Person momentan bei den Eltern mitversichert (SVA, KFA) ist?

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Sorry, ÖSTERREICH? Da kenne ich mich nicht aus. Bitte bei der Auswahl der Anfragen die „Experten“ ein bischen sorgfältiger auswählen. Zurzeit wird man nur so mit „unpassenden“ Anfragen bombardiert. Der Z.

Guten Tag und sorry, ich bin für Österreich kein Spezialist.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo!

Eine ASVG Pension wäre z.B. so eine Leistung aus der Sozialversicherung. Lies mal hier unter www.sozialversicherung.at, sonst erklären lassen bei der SVA bzw. Steuerberater fragen.

Und sonst: die Gründungsberatung bei der WKÖ erklärt sowas auch - NeuFöG ist hoffentlich bekannt, falls es relevant ist?

Gruß
Tom