Liebe Community,
eine Frage welche Versicherungsgrenze anzuwenden ist. Die mir unverständliche Passage ist in fetter Schrift markiert.
Laut WKO gelten folgende Versicherungsgrenzen (SVA) für „Neue Selbstständige“
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€ 4.641,60 jährlich (2013), wenn im selben Kalenderjahr auch andere Erwerbseinkünfte erzielt oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden ; ansonsten
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€ 6.453,36 jährlich (2013).
Bedeutet das, sobald eine Leistung aus der Sozialversicherung bezogen wird (Arztbesuch, Spital, Ambulanz, Zahnarzt, Orthopäde, etc.) sofort die Versicherungsgrenze von € 4.641,60 gilt? Insbesondere wie ist die Situation wenn die betreffende Person momentan bei den Eltern mitversichert (SVA, KFA) ist?
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