Ich muß einen in Österreich erstellten
Vertrag ins Englische übersetzen. Dabei
bin ich über zwei Begriffe gestolpert:
„nach firmenbuchmäßiger Eintragung …
wird sie als *** firmieren“ - ist das
ähnlich einer Eintragung ins
Handelsregister?
„Firmieren“ heisst, soviel wie (eine Firma)
unter einem bestimmten Namen führen und mit
diesem Namen zu zeichnen (oder
zeichnungsberechtigt zu sein) bzw. (eine
Firma) unter einem gewissen Namen bestehen.
Ob das auch eine Eintragung ins
Handelsregister inkludiert, weiss ich nicht.
„Abfertigung“ - synonym zu „Abfindung“ im
Zusammenhang mit Entlassungen von
Arbeitnehmern?
Ja, stimmt.
Liebe Grüße Klaus.
Bin leider im Netz nicht fündig
geworden…
Jedenfalls schon mal vielen Dank für Eure
Mühe!!
„Firmieren“ heisst, soviel wie (eine
Firma)
unter einem bestimmten Namen führen und
mit
diesem Namen zu zeichnen (oder
zeichnungsberechtigt zu sein) bzw. (eine
Firma) unter einem gewissen Namen
bestehen.
Ob das auch eine Eintragung ins
Handelsregister inkludiert, weiss ich
nicht.
was „firmieren“ bedeutet, wußte ich nun auch schon - meine Frage bezog sich eher darauf, ob ein „Firmenbuch“ in Österreich eine offizielle Sache ist bzw. ob dies überhaupt die korrekte Bezeichnung ist
„Abfertigung“ - synonym zu „Abfindung“ im
Zusammenhang mit Entlassungen von
Arbeitnehmern?