Hallo Wissende,
Ich suche die Antwort auf die Frage, ob den österreichischen Juden 1938 die Staatsbürgerschaft aberkannt wurden. Die meisten Österreicher erhielten ja 1938 die deutsche Staatsbürgerschaft. Bekamen die österreichischen Juden die auch ? (Was ich mir nicht vorstellen kann nach den deutschen Reichsbürgergesetzen).
Und wenn nein, behielten sie dann die (quasi fiktive) österreichische Staatsbürgerschaft ? Waren sie dann nach 1945 wieder automatisch österreichische Staatsbürger ?
Gruss
Marion
Hallo Marion,
Ich suche die Antwort auf die Frage, ob den österreichischen
Juden 1938 die Staatsbürgerschaft aberkannt wurden.
Ja, wurde sie.
‚Juden und Jüdinnen, die nach dem Ersten Weltkrieg die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt hatten, wurde diese in vielen Fällen durch die NS-Behörden aberkannt, sie wurden staatenlos und waren daher besonders schutzlos.‘
Quelle: http://www.historikerkommission.gv.at/arbeitsprogram…
Die
meisten Österreicher erhielten ja 1938 die deutsche
Staatsbürgerschaft. Bekamen die österreichischen Juden die
auch ?
Nein; das wäre nach den ‚Nürnberger Gesetzen‘, die ja schon 1935 in Kraft traten, auch gar nicht möglich.
Und wenn nein, behielten sie dann die (quasi fiktive)
österreichische Staatsbürgerschaft ?
Das kann ich mir bei der ‚Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich‘ (03. Juli 1938) - nachzulesen unter http://www.documentarchiv.de/neu.html *** - nicht vorstellen…
Waren sie dann nach 1945
wieder automatisch österreichische Staatsbürger ?
Viele waren es ja nicht mehr… Vor dem Krieg lebten in Österreich ca. 200.000 Juden; 60.000 wurden ermordet und 125.000 wanderten aus. Allerdings gab es 1945 ein Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz, vielleicht steht da etwas dazu drin (blöderweise finde ich den Text nirgendwo).
Viele Grüße
Tessa
*** @ Babs: der Link ist in puncto historische Gesetze & Co. spitze. Vielleicht wäre es etwas für die FAQs.