Österreichischer Bürge für Wohnung in Deutschland?

Hallo,
mein Freund und ich sind gerade dabei nach berlin zu übersiedeln. da wir bis jetzt in österreich leben und deshalb keine 3 einkommensnachweise aus deutschland vorweisen können, wurde uns erklärt, dass wir bürgen brauchen um eine wohnung zu bekommen.
nachdem unsere eltern das übernommen hätten, hieß es aber plötzlich, dass alle bürgen in deutschland leben und arbeiten müssen.
ist das rechtens? mir kommt es ausgesprochen unglaubwürdig vor, dass alle leute, die innerhalb der eu nach deutschland ziehen deutsche bürgen haben.
hat jemand hiermit schon erfahrungen gesammelt?
Danke

Hallo,
der Bürge wird benötigt, um für etwas gerade zu stehen, wenn mit der Wohnung seitens der Mieter etwas unrund läuft.
Und da der Bürge in eurem Fall im Ausland wohnen würde,
könnte er von der deutschen Justiz nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Gruß
Mike

Hallo StefanieElias,

natürlich benötigen nicht alle ausländischen Wohnungssuchende deutsche Bürgen. Viele Zureisende kennen schließlich noch niemanden hier.

Wenn sie diese Bürgen nicht vorweisen können, müssen sie sich nur an eine Bank/Sparkasse wenden und eine entsprechende Bankbürgschaft beantragen. Mit dieser Bürgschaft bekommen Sie dann auch eine Wohnung.

Manchmal übernimmt auch der neue Arbeitgeber diese Bürgschaft, falls Sie extra wegen der neuen Stelle nach Deutschland gekommen sind.

Vereinzelt lassen sich Vermieter auch darauf ein, wenn die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses für einige Monate im Voraus gezahlt wird.

Alles Gute

Sun

Hallo Stefanie,
Erfahrung mit Deinem Problem habe ich leider nicht, aber die Logik sagt mir, dass es wohl einem Vermieter freigestellt ist, die Kriterien für einen Mietvertrag festzulegen. Die Sorge des Vermieters liegt wohl darin begründet, dass im Falle des fälligwerdens der Büprgschaft eine Klage im, wenn auch europäischen, Ausland stattfinden müßte. Ich könnte mir vorstellen, dass das der Grund dafür ist.
Vielleicht kannst Du dich mit dem Vermieter dahingehend einigen, dass Du zwei oder drei Kaltmieten als Ausfallkaution anbietest. Das könnte eventuell eine Option sein, die Dir zu der Wohnung verhilft.
Viel Glück und schöne Grüße, Hubert Steiger.

Kann leider nicht helfen#
MfG pete88

danke für die schnelle antwort!
stefanie

danke für die schnelle antwort!
stefanie.

danke für die schnelle antwort!
stefanie…

Jeder entscheidet was wo und wie mit seinem Eigentum passiert oder wer dieses benutzen also auch mieten darf. Somit können glaubhaften Sicherheiten verlangt werden. Meist reicht ja eine Bankbürgschaft. Es bleibt immer die Entscheidung des Eigentümers bzw. Vermieters. § 551 BGB

Hallo,

„der Bürge“ an sich geht nicht aus dem Mietrecht (BGB) hervor. Daher kann man sich hierbei nicht an irgendwelche gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn der Eigentümer lieber Bürge aus Deutschland haben möchte, kann er dies frei entscheiden. Allerdings müsste hier überlegt werden, ob er nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt, dies ist aber nicht mein Fachgebiet.

Ich an Ihrer Stelle würde mir eine andere Wohnung suchen, bei dem dies nicht Auflage ist.

Leider kann ich Ihnen hier keine beseere Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Hallo,

es tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.

Seid Ihr Studenten ? Geht es um eine bestimmte Wohnbau-
gesellschaft oder einen bestimmten Vermieter ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Vermieter in Berlin Bürgen oder deutsche Gehaltsnachweise wollen.

Wenn Ihr Studenten seid, könnten auch Eure Eltern die Wohnung anmieten.

Wenn Ihr schon einen Arbeitgeber in Berlin habt, dann könnte auch der die ersten Mieten übernehmen und ev. dann vom Gehalt abziehen, das könnte man z. B. dem Vermieter vorschlagen.

Gruß S.

Tut mir leid, aber dazu kann ich leider nichts sagen bzw. kann nicht weiterhelfen.
Viele Grüße, Christiane

Hallo,

leider habe ich keine Ahnung, nur ich denke das es etwas mit dem Gerichtsstand zu tun hat! Es müßte dann nach Ö. vollstreckt werden und das ist kompliziert.
Viel Glück weiterhin

Hallo, noch können sich Vermieter die Mieter aussuchen und die Bedingungen stellen. Die Frage ob es Rechtens ist, stellt sich daher nicht.

Auch wenn A und D als gute Nachbarn anzusehen sind, macht es juristisch keinen Unterschied, ob es sich um A oder einen anderen europäischen Staat handelt. Der Aufwand in einem eventuellen Streit (/Rechtsstreit) ist für einen Vermieter ungleich höher, als bei einem dt. Bürgen. Daher kann ich sein Verhalten nachvollziehen.

Eine Alternative wäre in diesem Fall möglicherweise eine Kautionsversicherung oder die Hinterlegung der Bürgschaftssumme auf einem dt. Anderkonto.

virages

Liebe Ratsuchende,
um in Deutschland eine Wohnung zu mieten, braucht man grundsätzlich keinen Bürgen. Seid Ihr vielleicht noch sehr jung oder wirkt sonstwie auf Vermieter nicht vertrauenswürdig?
Als Sicherheit für den Vermieter zahlt der Mieter normalerweise eine Kaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten an den Vermieter(auch in 3 Raten zahlbar), oder er bringt eine Bankbürgschaft (diese muß allerdings von einer deutschen Bank kommen), oder er legt ein Kautionssparbuch an mit Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters. Der Vermieter kann dann das Sparbuch nur in Anspruch nehmen, wenn die Bank es nach Prüfung und Stellungnahme des Mieters freigibt.
Viel Glück!